BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4161 21. Wahlperiode 29.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 21.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Förderung von Projekten der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) – Zielgerichtete oder ungerechte Verteilung? Die Freie und Hansestadt Hamburg kann von den Mitteln aus dem EFRE seit Jahren profitieren. Hamburg wird in der Förderperiode 2014 bis 2020 circa 55,5 Millionen Euro aus dem EFRE erhalten. Das sind rund 20 Millionen Euro mehr als in der Förderperiode 2007 bis 2013. Entscheidend ist eine sinnvolle Vergabe anhand nachvollziehbarer Auswahlkriterien, insbesondere an innovative private Projekte und nicht nur die Vergabe an städtische Vorhaben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die EFRE-Förderung erfolgt auf Grundlage des von der Europäischen Kommission genehmigten Operationellen Programms für den EFRE-Hamburg 2014 – 2020. Dieses konzentriert die Förderung entsprechend den Vorgaben der EU sowohl auf die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation als auch auf die Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen. Die EFRE-Mittel können an Unternehmen, Hochschulen , Forschungseinrichtungen, Vereine oder Verbände in Hamburg vergeben werden. Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur besseren Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, der Ausbau von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, die Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten junger innovativer Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) sowie die Reduzierung der CO2-Emissionen in Unternehmen durch Energieberatung und intelligente Einbindung in die Energieversorgung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welcher Höhe hat die Freie und Hansestadt Hamburg in der aktuellen Förderperiode Mittel aus dem Europäischen Strukturfonds EFRE bis März 2016 erhalten? In welche Projekte der Freien und Hansestadt Hamburg sind die Mittel geflossen? (Bitte darstellen anhand - Name des Begünstigten, - Bezeichnung des Vorhabens, - Laufzeit, - geförderte Maßnahme, - Höhe der bewilligten EU-Mittel für das Gesamtprojekt in Euro, - Gesamtanteil der auf den Begünstigten in Hamburg entfallenen EU- Mittel in Euro, Drucksache 21/4161 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Höhe des Eigenanteils (Kofinanzierung) durch die Freie und Hansestadt Hamburg oder einen Bezirk in Euro, - Zuordnung zu einem Bezirk.) 2. Wie viele Mittel hat die Stadt dabei jeweils in den Jahren 2014, 2015 und im 1. Quartal 2016 aus dem EFRE erhalten? Im Laufe des Jahres 2015 wurde die Umsetzung der Fördermaßnahmen von den zuständigen Stellen vorbereitet und die vorgeschriebenen Verwaltungs- und Kontrollsysteme aufgesetzt. Derzeit startet die Umsetzung der Fördermaßnahmen in konkrete EFRE-Projekte. Bislang hat die Freie und Hansestadt Hamburg aus dem EFRE 2014 – 2020 lediglich allgemeine Vorschüsse in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro von der Europäischen Kommission erhalten. Im Übrigen siehe Drs. 21/343. 3. Wodurch und von welcher zuständigen Stelle wird die Mittelvergabe überwacht, damit die Fördermittel aus dem EFRE auch für die Zielerreichung eingesetzt werden? Die Umsetzung der EFRE-Förderung erfolgt nach den Vorgaben der Europäischen Kommission in einem regulierten Verwaltungs- und Kontrollsystem. Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Operationellen Programms trägt die EFRE- Verwaltungsbehörde. Für die Auswahl und Förderung der Projekte sind die jeweils zuständigen Behörden sowie die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) zuständig . 4. Nach welchen Kriterien wird die Förderfähigkeit der Projekte bewertet und eine Auswahl getroffen? Projektauswahlkriterien sind vom EFRE-Begleitausschuss, in dem der Bund, die Behörden und fördernde Stellen, die Senatskanzlei, Hamburger Verbände und Kammern sowie die Europäische Kommission vertreten sind, verabschiedet worden. Besonderes Gewicht bei der Auswahl hat die Übereinstimmung eines Projekts mit den im Operationellen Programm EFRE-Hamburg 2014 – 2020 festgelegten Zielen. Dieses ist veröffentlicht unter: http://www.hamburg.de/contentblob/4272348/cea47a64ee1de7b2d60536a1e5eb55ea/ data/operationelles-programm-hamburg-efre.pdf. 5. Wie werden junge innovative Unternehmen durch den EFRE in der Förderperiode 2014 bis 2020 in der Freien und Hansestadt Hamburg unterstützt ? Wie können Unternehmen an die Fördermittel gelangen? Zur Fortführung des „Innovationsstarterfonds“ der EFRE-Förderperiode 2007 – 2013 ist geplant, erneut einen Beteiligungsfonds zu errichten, der junge innovative Unternehmen in der Seed- und Start-up-Phase unterstützt. Der Fonds soll mit 12 Millionen Euro ausgestattet werden, davon 6 Millionen Euro EFRE-Mittel. Ansprechpartner für innovative Start-ups und junge, technologieorientierte Unternehmen ist hierfür die IFB Innovationsstarter GmbH, eine Tochtergesellschaft der IFB. 6. Welche Strategie gibt es seitens der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Bewerbung um Fördermittel aus dem EFRE? Die Freie und Hansestadt Hamburg kann sich nicht um Fördermittel aus dem EFRE bewerben. Diese werden durch die Europäische Kommission auf die EU-Mitgliedstaaten verteilt. Die Verteilung der Mittel auf die Regionen in den Mitgliedstaaten wird auf nationaler Ebene geregelt. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat einen Verteilungsschlüssel für die innerdeutsche Verteilung der EFRE-Mittel für die stärker entwickelten Regionen in Deutschland festgelegt.