BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4162 21. Wahlperiode 29.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 21.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Hausaufgabenbetreuung im Ganztagsangebot an Hamburgs Schulen Zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 hat SPD-Schulsenator Ties Rabe eine Hausaufgabenbremse erlassen. Dieser Erlass schränkt die Hausaufgabenzeiten ein und begrenzt darüber hinaus die Möglichkeiten der selbstverantworteten Schule, nachmittags Unterricht zu erteilen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Im Rahmen der Weiterentwicklung des achtjährigen Bildungsgangs am Gymnasium hat das Thema Hausaufgaben eine wichtige Rolle gespielt. Die Belastung der Schülerinnen und Schüler wurde von Eltern und von Schülerinnen und Schülern in einigen Schulen teilweise als zu hoch empfunden. Deshalb hat der Senat eine Richtlinie erlassen, um durch verbindliche Regelungen für alle Schulen diese Belastung der Schülerinnen und Schüler an achtstufigen Gymnasien zu verringern. Ziel ist es, eine gleichmäßige Verteilung der Hausaufgaben über alle Schultage zu erreichen und Spitzenbelastungen zu vermeiden. Die Gesamtmenge der Hausaufgaben soll dagegen nicht verringert werden. Die Richtlinie enthält weder Aussagen zu festgelegten Zeiten für die Erledigung der Hausaufgaben noch zur Rhythmisierung des Schultages an der Einzelschule. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was beinhaltet der Erlass der BSB hinsichtlich der Regeln zu Hausaufgaben konkret? 2. Welche weiteren Bereiche werden mit dem genannten Erlass geregelt? Die Richtlinie für die Erteilung von Hausaufgaben in der Sekundarstufe I des achtjährigen Gymnasiums vom 18. August 2014 regelt, dass die erteilten Hausaufgaben „in täglich etwa einer Stunde, wöchentlich etwa fünf Stunden Arbeitszeit erledigt werden können.“ Die Richtlinie beschreibt darüber hinaus die Funktion von Hausaufgaben und verpflichtet die Schulen auf eine gute Koordination und Kommunikation zwischen Lehrkräften, Schülerinnen, Schülern und deren Sorgeberechtigten, siehe http://www.hamburg.de/contentblob/4359824/data/mbl-06-2014.pdf. 3. Wird mit dem Erlass ein bestimmtes pädagogisches Konzept verfolgt? Wenn ja, bitte darstellen. In der Richtlinie wird auf die besondere Bedeutung des Wiederholens und des Übens in Lernprozessen sowie auf Organisationsformen (zum Beispiel Studienzeiten) hingewiesen . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche Erfahrungen wurden im ersten Schulhalbjahr mit diesem neuen Erlass gemacht? Drucksache 21/4162 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Gab es konkrete Rückmeldungen von Schulen zur Rezeption beziehungsweise Umsetzung des Erlasses? 6. Wird die Einhaltung des Erlasses kontrolliert? Wenn ja, auf welche Weise? Die ersten Erfahrungen mit der Richtlinie für die Erteilung von Hausaufgaben in der Sekundarstufe I des achtstufigen Gymnasiums wurden im Rahmen der Abteilungsleiterkonferenzen Mittelstufe am 8. Oktober 2014 und am 22. April 2015 ausgetauscht. Es wurde deutlich, dass die große Mehrheit der Hamburger Gymnasien die Inhalte der Richtlinie begrüßt und sie als Fortsetzung ihrer schulinternen Bemühungen versteht, klare Strukturen und Transparenz bei der Erteilung von Hausaufgaben herzustellen. Die Kontrolle für die Einhaltung der Richtlinie obliegt der jeweiligen Schulleitung. Im Rahmen der jährlichen Statusgespräche der Schulaufsicht wird die Umsetzung der Verbesserungen des achtjährigen Bildungsgangs am Gymnasium mit den einzelnen Schulen erörtert. 7. Reagiert die Schulbehörde auf Verstöße gegen den Erlass? Wenn ja, auf welche Weise? Der zuständigen Behörde sind solche Fälle nicht bekannt. 8. Wenn die Erteilung von Hausaufgaben nicht gestattet ist: Welche anderen pädagogisch sinnvollen Aufgaben erledigen die Schüler am Nachmittag in der Ganztagsbetreuung? Die der Frage zugrunde liegende Annahme ist falsch. Gemäß Richtlinie für die Erteilung von Hausaufgaben in der Sekundarstufe I des achtjährigen Gymnasiums ist die Erteilung von Hausaufgaben grundsätzlich verbindlich. Im zeitlichen Rahmen der Ganztagsbetreuung kann eine Schülerin oder ein Schüler ihre beziehungsweise seine von der Fachlehrkraft erteilten Hausaufgaben in dafür vorgehaltenen Zeiträumen erledigen. Die weiteren Ganztagsangebote der Hamburger Gymnasien sind unterschiedlich. Es gehören zum Beispiel Werkstätten in Kunst, Kreatives Schreiben, Computer-Arbeitsgemeinschaften, naturwissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften , die Betreuung von Wettbewerben sowie Teilnahme an Chor und Orchester dazu. 9. In welchem Umfang findet im Rahmen der Ganztagsbetreuung eine Hausaufgabenbetreuung an den Schulen statt? Den Umfang der Hausaufgabenbetreuung legen bei Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept (GTS) die Schulen fest. Bei GBS-Grundschulen enthält das gemeinsame pädagogische Konzept von Schule und GBS-Träger gemäß Landesrahmenvertrag für die Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (siehe: http://www.hamburg.de/ contentblob/3293528/data/gbs-landesrahmenvertrag.pdf) auch Vereinbarungen und Regelungen zur Gestaltung von Lernzeiten beziehungsweise Hausaufgabenhilfen. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt hier beim GBS-Träger. Eine Umfrage an Hamburgs Grundschulen im Juni 2015 hat ergeben, dass an 90,2 Prozent der GBS-Grundschulen, an 94,1 Prozent der gebundenen Ganztagsschulen, an 87,0 Prozent der teilgebundenen sowie an 84,2 Prozent der offenen Ganztagsschulen sämtliche Schulaufgaben in der Regel an der Schule erledigt werden. An allen Schulen, die unabhängig von ihrer Ganztagsform Hausaufgabenbetreuung anbieten, finden die Kurse durchschnittlich an 15 Tagen im Monat mit durchschnittlich circa 70 Minuten Dauer statt. Die durchschnittliche Gruppengröße liegt bei 15 Kindern pro Betreuerin/Betreuer. 10. Gibt es feste Hausaufgabenzeiten, in denen die Schüler keiner anderen Tätigkeit nachgehen dürfen und ihre Hausaufgaben erledigen müssen? Wird in anderer Weise sichergestellt, dass die Schüler ihre Hausaufgaben während der Ganztagsbetreuung erledigen? Nein. Die Schulen haben unterschiedliche Regelungen getroffen, um den individuellen Bedürfnissen ihrer Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden. Die Teilnahme an Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4162 3 schulischen Hausaufgabenangeboten (zum Beispiel Hausaufgabenzirkeln) ist in der Regel nicht verpflichtend. 11. Entspricht die Betreuung einer Aufsicht über die Schüler, die an ihren Hausaufgaben arbeiten, oder einer individuelle Betreuung, vergleichbar mit einer Nachhilfe? Neben der Hausaufgabenbetreuung finden in vielen Schulen am Nachmittag auch die Förderkurse statt, die gemäß der Verordnung über die besondere Förderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 45 des Hamburgischen Schulgesetzes (VO-BF) vom 22.September 2011 eingerichtet werden. Während es in der Hausaufgabenbetreuung vor allem um die Beaufsichtigung und gelegentliche Beratung der Schülerinnen und Schüler bei der selbstständigen Arbeit geht, werden die Schülerinnen und Schüler in den Förderkursen nach § 45 HmbSG individuell beziehungsweise in Kleingruppen unterrichtet. 12. Wer führt die Aufsicht oder Betreuung bei den Hausaufgaben im Ganztagsbereich durch? Werden hierfür auch Schüler eingesetzt? In welcher Form sind die eingesetzten Kräfte qualifiziert? Gibt es feste Qualitätsstandards ? Je nach Schulstandort und Jahrgangsstufe wird die Hausaufgabenbetreuung von Lehrkräften, Honorarkräften, Schülerinnen und Schülern oder anderen Personen durchgeführt. Sie verfügen über unterschiedliche Qualifikationen. Schülerinnen und Schüler werden in der Regel im Rahmen von schulischen Seminaren oder Einführungen auf ihre Tätigkeit in der Hausaufgabenbetreuung vorbereitet. Der Einsatz und die Qualitätskontrolle obliegen der jeweiligen Schulleitung.