BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4165 21. Wahlperiode 29.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 22.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Einnahmen der Hansestadt aus Verfall und Einziehung nach dem Strafgesetzbuch (II) Gemäß der §§ 73 fortfolgende StGB können Gewinne aus Verbrechen und Vergehen und Gegenstände, die zur Begehung einer Straftat Verwendung gefunden hatten, durch Gerichtsbeschluss gesichert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Verfallsanordnungen sind im Jahr 2015 und im 1. Quartal 2016 jeweils laut MESTA rechtskräftig geworden? 2. Wie viele Einziehungsentscheidungen sind im Jahr 2015 und im 1. Quartal 2016 jeweils laut MESTA rechtskräftig geworden? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Auswertung der im nicht als Statistikprogramm konzipierten Vorgangsverwaltungs - und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft erfassten Daten liefert keine aussagekräftigen Daten, weil Einziehungs- und Verfallsentscheidungen nur zu einem geringen Anteil überhaupt in MESTA erfasst werden. Eine Durchsicht, Auswertung und Aufbereitung der Akten sämtlicher Verfahren des Jahrgangs 2015, in denen rechtskräftige Verurteilungen erfolgten, ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Welche Beträge sind im Jahr 2015 und im 1. Quartal 2016 jeweils aufgrund der Anordnung von Verfall, Verfall von Wertersatz sowie Einziehung und Einziehung von Wertersatz im Rahmen der Vermögensabschöpfung endgültig vereinnahmt worden? Von der Justizkasse sind aufgrund der Anordnung von Verfall, Verfall von Wertersatz sowie Einziehung und Einziehung von Wertersatz im Rahmen der Vermögensabschöpfung insgesamt endgültig vereinnahmt worden: Zeitraum Betrag in EUR 2015 2.526.030,74 1. Quartal 2016 650.024,04