BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4168 21. Wahlperiode 29.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 22.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Betreuungsschlüssel im Ganztagsangebot an Hamburgs Schulen „Die Personalsituation ist (…) als gut zu bezeichnen.“ Das teilte die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) in einer Pressemitteilung vom 5. Januar 2016 hinsichtlich der Ganztagsbetreuung an Hamburgs Grundschulen mit. Eine pädagogische Kraft betreue dort durchschnittlich 13 Kinder. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Finanzierung der GBS Nachmittagsbetreuung erfolgt auf Grundlage des Landerahmenvertrages „Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen in Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe“ (LRV GBS). Die im LRV GBS geregelten Entgelte beinhalten für die GBS-Einrichtungen eine standortbezogene Personalausstattung. Der standortbezogene Betreuungsschlüssel beträgt rechnerisch für GBS-Standorte mit den Sozialindizes 1 und 2 für je 19 Kinder beziehungsweise je 23 Kinder für die GBS-Standorte mit den Sozialindizes 3 bis 6: Eine pädagogische Fachkraft, 0,2 Stellen Leitungskraft, 0,17 Stellen Vertretungskraft sowie etwas mehr als 0,3 Stellen Erziehungskräfte im Rahmen des flexiblen pädagogischen Budgets. Weiterhin verbessert sich der Personalschlüssel dadurch, dass am Nachmittag während der Betreuungszeit regelmäßige schulische Veranstaltungen stattfinden, für die zusätzliches schulisches Personal zur Verfügung steht. Dies sind neben anderen Veranstaltungen insbesondere die additive Sprachförderung und die Lernförderung. Durch die zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel liegen die von den Schulen zurückgemeldeten durchschnittlichen Gruppengrößen bei zwölf Kindern (Median-Durchschnitt), für GTS-Schulen liegt die durchschnittliche Gruppengröße bei 14 Kindern (Median- Durchschnitt). 1. Was ist damit gemeint, dass ein Pädagoge durchschnittlich 13 Kinder betreue? Handelt es sich um eine rechnerische Größe oder um eine reale Größe? Sind also Ausfälle aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, Urlaub und Ähnlichem eingerechnet? Siehe Vorbemerkung. Für die Organisation von Vertretungskräften sind die Träger verantwortlich. 2. Welche Personengruppen gelten als pädagogische Kräfte im Sinne der Pressemitteilung der BSB vom 05. Januar 2016? Die Aussage bezieht sich auf die Personengruppe der Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Personen, die aufgrund ihrer Aus-, Weiter- oder Fortbildung oder einer entsprechenden Berufserfahrung eine vergleichbare Qualifikation besitzen. 3. Verteilen sich die pädagogischen Kräfte gleichmäßig auf alle Grundschulen oder ist die Zahl 13 nur ein Durchschnitt der einzelnen Betreuungsschlüssel aller Grundschulen? Drucksache 21/4168 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Vorbemerkung. 4. Wie stellt sich die durchschnittliche Betreuungsrelation im Ganztagsbereich an den Stadtteilschulen dar? Wie hoch ist dort die reale Größe? 5. Wie stellt sich die durchschnittliche Betreuungsrelation im Ganztagsbereich an den Gymnasien dar? Wie hoch ist dort die reale Größe? Zu den Rahmenbedingungen der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote an Stadtteilschulen und Gymnasien siehe Drs. 20/3642. Danach ermöglicht die Ressourcenzuweisung für Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept bei Stadtteilschulen (Sekundarstufe I) Gruppengrößen mit 21 Schülerinnen und Schülern pro pädagogischer Fachkraft, bei Gymnasien in den Klassenstufen 5 und 6 mit 26 Schülerinnen und Schülern, in den Stufen 7 bis 10 mit 25 Schülerinnen und Schülern. Weitere Effekte, wie zum Beispiel pädagogisches Personal der Schule, das insbesondere für die additive Sprachförderung und die Lernförderung zur Verfügung steht, tragen dazu bei, dass die reale Gruppengröße deutlich kleiner ist. Bei den GTS- Grundschulen führen diese Effekte zu einer Reduzierung von rechnerisch 21,5 Kindern pro Gruppe zu einer realen Gruppengröße von 14 Kindern (Median- Durchschnitt). Es ist davon auszugehen, dass die reale Gruppengröße der weiterführenden Schulen in einem ähnlichen Verhältnis zur rechnerischen Größe steht. Angaben zu den Gruppengrößen der einzelnen Ganztagsangebote an Stadtteilschulen und Gymnasien werden statistisch nicht regelhaft erfasst. Zur Anzahl der Teilnehmenden an Ganztagsangeboten insgesamt siehe Antwort zu 9. Zur Ausgestaltung des Ganztags an Stadtteilschulen und Gymnasien im Schuljahr 2013/2014 siehe Drs. 20/10163. 6. Wie stellt sich die durchschnittliche Betreuungsrelation im Ganztagsbereich an den Förderschulen dar? Wie hoch ist dort die reale Größe? Die Ressourcenzuweisung für Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept ermöglicht bei den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) eine Gruppengröße mit neun Kindern in der Primarstufe beziehungsweise mit elf Kindern und Jugendlichen in der Sekundarstufe pro pädagogischer Fachkraft. Für die Personalausstattung im Bereich der Ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS) im Rahmen der Schulzeit-, Ferien- und Randzeitenbetreuung an ReBBZ werden für die GBS-Träger Ressourcen zugewiesen, die eine Gruppengröße mit zwölf Schülerinnen und Schülern ermöglicht. Angaben zu den Gruppengrößen an den ReBBZ werden statistisch nicht regelhaft erfasst. Die von den ReBBZ anlässlich dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zurückgemeldeten Gruppengrößen für die einzelnen Angebote im Ganztag liegen bei circa zehn Schülerinnen und Schülern pro pädagogischer Fachkraft. Eine abschließende Qualitätssicherung war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. An speziellen Sonderschulen werden im Ganztagsbereich je nach Alter sechs bis zehn Schülerinnen und Schüler von einer Lehrkraft, zeitweilig auch von zwei Lehrkräften und einer sozialpädagogischen Fachkraft betreut. Hinzu kommen Schulbegleitungen , die es in nahezu allen Lerngruppen gibt. 7. Gibt es ein erklärtes Ziel oder Vorgaben beziehungsweise Richtlinien hinsichtlich der Betreuungsschlüssel im Ganztagsbereich? Wenn ja, bitte darstellen und nach Schulformen aufschlüsseln. Siehe Vorbemerkung. 8. Spielt die Inklusion für den angestrebten Betreuungsschlüssel eine Rolle ? Wenn ja, welcher Betreuungsschlüssel wird für Angebote mit Inklusionsbezug angestrebt? Wenn nein, warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4168 3 Siehe Vorbemerkung. Zu den Ressourcen im Rahmen der inklusiven Bildung gelten weiterhin uneingeschränkt die Vorgaben der Drs. 20/3641. 9. Wie viele Kinder nehmen aktuell an Ganztagsangeboten teil? Bitte aufschlüsseln nach Schulform. Teilnahmezahlen am Ganztag im laufenden Schuljahr 2015/2016: Grundschulen: 47.148 Schülerinnen und Schüler Stadtteilschulen: 27.310 Schülerinnen und Schüler An Gymnasien besonderer Prägung nehmen aufgrund der erweiterten Stundentafel alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 7 am Ganztag teil. Darüber hinaus nehmen an diesen Gymnasien 3.352 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 am Ganztag teil. GTS-Gymnasien: 2.666 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 Regionale Bildungs- und Beratungszentren: 2.170 Schülerinnen und Schüler An speziellen Sonderschulen nehmen alle Schülerinnen und Schüler am Ganztag teil. 10. Wie viele pädagogische Kräfte – jeder Qualifikation – sind aktuell Beschäftigte im Ganztagsbereich? Bitte aufschlüsseln nach Schulform. Zum Einsatz der schulischen pädagogischen Kräfte im Ganztag siehe Drs. 21/302 sowie Drs. 21/2761. Zum Einsatz der pädagogischen Kräfte bei den GBS-Trägern siehe Drs. 21/3226.