BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4176 21. Wahlperiode 03.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 25.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Weiter keine echte Bürgerbeteiligung bei Planung und Bau der Flüchtlingsunterkunft am Poppenbütteler Berg? Seit Bekanntwerden der Planungen des Senats, am Poppenbütteler Berg eine Flüchtlingsunterkunft zu errichten, werden die Bürger falsch informiert und nicht richtig beteiligt. Immer wieder wird zwar öffentlichkeitswirksam eine Beteiligung der Bürger angekündigt, im Ergebnis finden die konkreten Vorschläge der Anwohner dann aber keine Berücksichtigung in der Fachbehörde . Speziell unter dem Aspekt Bürgerbeteiligung hat die Wandsbeker Bezirksverwaltung am 19.02.2016 zu einem „Beteiligungs-Workshop zur Verkehrsplanung “ eingeladen. Die Architekten von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) und f & w selbst haben mit den Bürgern die beiden Varianten „Riegelbebauung “ und „offene Bebauung“ diskutiert. Im Ergebnis hat man sich eindeutig für die Variante „Riegelbebauung“ ausgesprochen (einheitliche Häuserfront mit bestehender Bebauung, Lärmschutz et cetera).Die Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirkes hat gleichsam diese Variante empfohlen. Im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek am 01.03.2016 wurden die Varianten von der Verwaltung vorgestellt und diskutiert. Mit den Stimmen der Regierungsfraktion wurde die Variante „Riegelbebauung“ beschlossen. Am 15.03.2016 gingen dann bei den Anliegern die Schreiben zur Nachbarschaftsbeteiligung ein. Erstaunlicherweise ist aber im beigefügten Bauantrag statt der erwarteten Riegelbebauung die offene Variante aufgeführt. Die Nichtberücksichtigung der Bürgerentscheidung und die des Planungsausschusses wurden in der Bezirksversammlung Wandsbek vom 07.04.2016 zur Sprache gebracht. Seitens der SPD wurde erklärt, dass man nicht anders gekonnt hätte, weil f & w für die Riegelbebauung keine ausreichende Bauplanung hätte. Die Riegelbebauung würde auch nicht ins Betreuungskonzept von f & w passen und man müsse jetzt aufgrund der Notsituation schnell entscheiden . Außerdem würde der Senat ja auf die Modulbauten verzichten. Der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN führte dann noch aus, dass die letzte Staatsratsrunde dieses so entschieden hätte. Aus Sicht der CDU-Fraktion kommt dies einer Evokation durch den Senat gleich. Es ist inakzeptabel, dass Bürger zur Beteiligung eingeladen werden und deren Votum dann anschließend ignoriert wird. Genauso inakzeptabel ist es, dass eine Entscheidung des Planungsausschusses ignoriert wird und dass in Drucksache 21/4176 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 diversen Bezirksausschüssen und Workshops Varianten vorgestellt werden, die angeblich unzureichend geplant sind. Bei der Flüchtlingsunterbringung am Poppenbütteler Berg soll f & w nicht nur als Betreiber, sondern auch als Bauherr und Investor tätig werden. Dieses Vorgehen ist ungewöhnlich und wird von vielen Bürgern abgelehnt, da die eigentliche Aufgabe von f & w nicht das Bauen von Wohnungen und Unterbringungen ist, sondern das Betreiben der jeweiligen Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Für das Vorhaben am Poppenbüttler Berg erfolgte eine frühzeitige Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Anregungen wurden bei der städtebaulichen Planung nach Möglichkeit berücksichtigt, zum Beispiel wird wie gefordert ein Abstand zur bestehenden Nachbarbaubebauung eingehalten. Daher ist es nicht zutreffend, dass Voten der Bürgerinnen und Bürger ignoriert werden. Für einen Teilbereich des Baugebiets an der Straße Poppenbütteler Berg stand in Rede, ob eine offenere oder eine geschlossene Bebauung realisiert werden soll („Punkthäuser“ oder „Riegel“). Im Übrigen hat sich der Senat nicht mit den Bebauungsvarianten und der Verkehrsplanung befasst. Eine Evokation ist nicht erfolgt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wer hat wann beschlossen, dass am Poppenbütteler Berg die Variante „Riegelbebauung“, die sowohl als Wunsch der Anlieger nach dem „Beteiligungs -Workshop“ in die Planung eingeflossen ist als auch vom Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek am 01.03.2016 beschlossen wurde, nicht weiter verfolgt wird, sondern stattdessen die Variante „offene Bebauung“ realisiert werden soll? Vom Antragssteller wurde die „Offene Bebauung“ beantragt: Zum einen können die Wohnungen besser ausgerichtet und belichtet werden, weil sich das neue Quartier nach außen hin offener darstellt, zum anderen lässt sich dieser Bautypus gegenüber der „Riegelbebauung“ schneller realisieren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wann hat zwischen dem 19.02.2016 und dem 15.03.2016 die Runde der Staatsräte getagt und wann hat sich diese mit der geplanten Bebauung am Poppenbütteler Berg befasst und mit welchen Ergebnissen? Die Abstimmungsrunde der Bezirksamtsleitungen mit den Staatsräten, die sich mit Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung und der zentralen Erstaufnahme befasst, hat sich am 7. und am 14. März im Rahmen eines Sachstandsberichts mit dem Zeitplan für das Bauantragsverfahren befasst und auch die Art der Bebauung erörtert. Eine Entscheidung zu den Bebauungsvarianten („Punkthäuser“ oder „Riegelbebauung “) wurde nicht getroffen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. 3. Wann wurde der Beschluss des Planungsausschusses vom 01.03.2016 evoziert? Entfällt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie bewertet der Senat das Ergebnis des „Beteiligungs-Workshops zur Verkehrsplanung“ in Poppenbüttel und warum hat sich die Runde der Staatsräte über diese Ergebnisse und den gleichlautenden Beschluss des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek vom 01.03.2016 hinweggesetzt und das Gegenteil beschlossen? Der Senat begrüßt die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und die Beteiligung am Workshop. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2. 5. Wie bewertet der zuständige Bezirksamtsleiter das Ergebnis des „Beteiligungs -Workshops zur Verkehrsplanung“ und den Beschluss des Gegenteils durch die Runde der Staatsräte? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4176 3 Der zuständige Bezirksamtsleiter begrüßt die Partizipation der Anlieger am Workshop. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2.