BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4181 21. Wahlperiode 03.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien und Dennis Gladiator (CDU) vom 25.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Prekäre Flüchtlingsunterkünfte – Quo vadis Senatu? Noch immer leben zu viele Flüchtlinge in Baumärkten, Gewerbehallen und Zelten in Hamburg, auch wenn diese Form der Unterbringung seit Jahresbeginn erfreulicherweise rückläufig ist. Die Notwendigkeit für die Schaffung von Großunterkünften wird seitens des Senats und von Vertretern der Regierungsfraktion unter anderem damit begründet, dass viele Flüchtlinge in sogenannten prekären Unterkünften untergebracht seien. Unstreitig stellt die Zentrale Erstaufnahme in der Kurt-A.-Körber-Chaussee in Bergedorf eine solche Unterkunft dar; diese musste nach Berichterstattung der „Bergedorfer Zeitung“ vom 10. April 2016 wegen Verdachts auf Legionellen kurzfristig evakuiert werden. Während der Evakuierung kam es in der Unterkunft zu einem folgenschweren Brand. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: I. Definition „prekäre“ Unterbringung 1. Wie definiert der Senat den Begriff „prekäre“ Unterbringung? Aufgrund des hohen Zugangs von Flüchtlingen im zweiten Halbjahr 2015 war zur Vermeidung von Obdachlosigkeit die Schaffung von Unterbringungsplätzen in verschiedensten Formen erforderlich. Hierzu gehört auch die Unterbringung in Zelten, in Hallen sowie die Nutzung von Gewerberäumen und Holzhäusern zur Sammelunterbringung von Personen. Die Unterbringung in Zelten und in Hallen sowie die Sammelunterbringung in Gewerberäumen, ehemaligen Schulen oder Holzhäusern wird grundsätzlich als prekäre Unterbringung angesehen. 2. Wie viele in diesem Sinne „prekäre“ Unterkünfte gibt es derzeit (Stichtag 30. April 2016) jeweils in den Bezirken in den jeweiligen Unterkünften dieser Art und wie haben sich die Belegungszahlen in diesen Unterkünften seit September 2015 bis einschließlich April 2016 entwickelt? Nach Bewertung der zuständigen Behörde ist die derzeitige Situation der Unterbringung in elf Einrichtungen als prekär anzusehen. Seit März 2016 sind die Belegungszahlen durchgängig rückläufig und die Ausstattungsstandards konnten in diesen Einrichtungen angehoben werden. II. ZEA Kurt-A.-Köber-Chaussee 3. In der zentralen Erstaufnahme Kurt-A.-Körber-Chaussee in Bergedorf, die unzweifelhaft eine prekäre Unterkunft darstellt, waren zum Zeitpunkt der Räumung genau wie viele Flüchtlinge untergebracht? Evakuiert wurden circa 500 Personen. Drucksache 21/4181 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Was war in der Nachschau tatsächlich der Auslöser für die kurzfristige Räumung? War die Räumung erforderlich, weil Warmwasserboiler durchbrannten? Grund und Auslöser für die kurzfristige Räumung waren gravierende Mängel in den Sanitärbereichen, die eine Weiternutzung nicht zuließen. Warmwasserboiler waren nicht durchgebrannt. 5. Waren die Sanitärcontainer, in dem die Warmwasserboiler sich befanden , seit längerer Zeit auf dem Gelände? Wenn ja, wurden diese regelmäßig auf Legionellen oder anderen Keimbefall untersucht? Wenn ja, wann jeweils? Die Container wurden Ende Januar 2016 geliefert und im Februar 2016 angeschlossen . Die Trinkwasserbeprobung fand am 4. Februar 2016 statt. Das Ergebnis von Hamburg Wasser lag am 15. Februar 2016 vor. Ein Legionellenbefall lag nicht vor. 6. Sofern die Warmwasserboiler sich in Sanitärcontainern befanden, die im März neu angeliefert wurden: Wer war der Lieferant? Entfällt. 7. Wurden die Container in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Betreiber übergeben? Ja. 8. Wer war verantwortlich für die Übergabe der gegebenenfalls nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befindlichen Sanitärcontainer? 9. Welche Maßnahmen wurden gegenüber dem Lieferanten der Sanitärcontainer im Nachgang unternommen? Wurden rechtliche Schritte eingeleitet oder Schadensersatz geltend gemacht? Entfällt. Wenn nein, warum nicht? III. Brand und Brandschutz in der ZEA Kurt-A.-Köber-Chaussee 10. Im Verlaufe der Räumung der Unterkunft am 9. April 2016 kam es zu einem Brand. Was war die Brandursache? Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen der Polizei handelt es sich um Brandstiftung ; im Übrigen sind die Ermittlungen zur genauen Brandursache noch nicht abgeschlossen . 11. Wie ist die Löschungsaktion verlaufen? War ein ordnungsgemäßer Brandschutz in der Kurt-A.-Körber-Chaussee gewährleistet? Haben die Brandschutzklappen und die Brandschutzanlage funktioniert? Wie bewertet die Feuerwehr den Brandschutz in der Zentralen Erstaufnahmen Kurt-A.-Körber-Chaussee im Nachgang? Die Feuerwehr war zur Unterstützung der Räumung der Erstaufnahmeeinrichtung am 9. April 2016 mit Logistik- und Führungskomponenten vor Ort. Um 18.44 Uhr wurde ein Feueralarm durch die Brandmeldeanlage ausgelöst. Die anwesenden Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. räumten daraufhin das Gebäude umgehend vollständig und leiteten zeitgleich erste Löschmaßnahmen ein. Zur Einsatzunterstützung wurde durch den bereits vor Ort befindlichen Einsatzleiter der Feuerwehr über die Rettungsleitstelle der Feuerwehr ein Löschzug angefordert. Das Feuer konnte zwischenzeitlich mit den vor Ort vorgehaltenen Handfeuerlöschern gelöscht werden. Nach Eintreffen des Löschzuges wurde die verrauchte Halle unter Verwendung von Atemschutz umfassend abgesucht. Der Brandrauch konnte durch das Öffnen der Rauch- und Wärmeabzugsanlage abgeleitet werden. Der Brandschutz in der Erstaufnahmeeinrichtung wurde, ergänzend zur Brandmeldeanlage, durch 16 Perso- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4181 3 nen tagsüber und 14 Personen nachts als ständig anwesende Brandsicherheitswache gewährleistet. Diese Brandsicherheitswachen sind entsprechend geschult und mit Handfeuerlöschern ausgestattet. Die Brandschutzklappen konnten geöffnet werden, die Rauchmelder lösten aus und die Sprinkleranlage sprang an. 12. Welche Feststellungen haben Feuerwehr und Betreiber im Hinblick auf die Brandschutztauglichkeit in der Unterkunft verwendeten Mess- Stellwände, die zur Separierung der Kompartiments verwendet werden, gemacht? In der Unterkunft brannten diverse Betten. Die verwendeten Stellwände waren aus schwer entflammbarem Material gefertigt, die Stützen waren nicht brennbar ausgeführt . Dem ZKF vorliegende Gutachten und Zertifikate belegen, dass die Stellwände schwer entflammbar und für diese Art der Nutzung zugelassen sind. 13. In welchen anderen Flüchtlingsunterkünften in Hamburg werden diese Messestellwände verwendet? Die Stellwände werden auch in den Flüchtlingsunterkünften Rugenbarg und Neuland II verwendet. 14. Waren die Erfahrungen von Feuerwehr und Betreiber im Zusammenhang mit der Brandschutzsituation in der Kurt-A.-Körber-Chaussee Anlass für den Senat, den Brandschutz in anderen Flüchtlingsunterkünften , insbesondere den „prekären“ Unterkünften, insbesondere den Baumärkten und Gewerbehallen, zu überprüfen? Wenn ja, wann ist dies jeweils erfolgt? Alle Unterkünfte der Erstaufnahme verfügen über ein Brandschutzkonzept. Flüchtlingsunterkünfte werden jährlich im Rahmen einer Brandverhütungsschau durch die Feuerwehr überprüft. Darüber hinaus werden anlassbezogen weitere Feuersicherheitsüberprüfungen in betrieblicher Hinsicht, etwa bei Hinweisen von Betreiberseite oder anderen, in Flüchtlingsunterkünften durchgeführt. IV. Zukunft der ZEA Kurt-A.-Köber-Chaussee 15. Welche Kosten sind im Zusammenhang mit der Räumung und dem Brand der ZEA Kurt-A.-Körber-Chaussee entstanden? Der Aufwand der Feuerwehr ist mit insgesamt circa 3.200 Euro anzusetzen. 16. Was würde die Wiederherrichtung der Kurt-A.-Körber-Chaussee zu einer Zentralen Erstaufnahme kosten? Konkrete Angaben zu den Wiederherstellungskosten liegen noch nicht vor. 17. Wird der Senat in diesem Zusammenhang dafür Sorge tragen, dass die Lebensumstände in der Unterkunft zukünftig sich weniger „prekär“ darstellen ? Soweit dies im Hinblick auf den Standort möglich ist, wurde bereits die Optimierung der Unterbringungssituation vorgenommen. 18. Bis wann läuft der Mietvertrag für die Kurt-A.-Körber-Chaussee? Verhandelt der Senat über eine Verlängerung? Die Mietdauer ist befristet bis zum 23. September 2016. Die zuständige Behörde prüft, ob eine Vertragsverlängerung angestrebt wird. V. Zukunft der „prekären“ Unterkünfte 19. Beabsichtigt der Senat, diese „prekäre“ Unterkunft wieder Instand zu setzen, unter Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses und des Umstandes, dass es sich dabei um eine „prekäre“ Unterkunft handelt ? Drucksache 21/4181 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Ja. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist verpflichtet, den Zustand wiederherzustellen , der bei Übergabe durch den Vermieter bestand. 20. Wie stellt sich zum 30. April 2016 die Belegungssituation in den Zentralen Erstaufnahme- und den Folgeeinrichtungen dar? Wie viele Plätze sind in welcher Einrichtung vorhanden und wie viele davon belegt? Für den Bereich der Folgeeinrichtungen siehe Anlage 1. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage können die Daten für die Folgeeinrichtungen lediglich zum Stichtag 31. März 2016 geliefert werden. Die Daten für den Monat April 2016 stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Die Differenz in der ausgewiesenen Zahl der Plätze und der Belegung der Folgeunterkünfte erklärt sich aus der schrittweisen Belegung neuer Einrichtungen und Kapazitäten, die aus sozialen oder technischen Gründen nicht vollständig genutzt werden können (zum Beispiel Familienunterbringungen , Unterbringung von kranken Personen, Renovierungen und so weiter). Für den Bereich der Erstaufnahme siehe Anlage 2. 21. Welche der „prekären“ Unterkünfte will der Senat als nächstes aufgeben ? Die derzeitige Zugangssituation von Flüchtlingen wird genutzt, um die Belegung in den prekären Unterkunftssituationen zu reduzieren. Die zuständige Behörde strebt weiter die schrittweise Rückführung der prekären Unterkunftssituationen an. Die Umsetzung erfolgt abhängig von der Entwicklung der Zugangszahlen und der Gesamtkapazitätsentwicklung. Belegung in den Folgeunterkünften Stichtag: 31.03.2016 Plätze Belegung Altona Notkestraße 100 105 Kroonhorst 267 298 August-Kirch-Straße 288 292 Holmbrook 208 219 Pavillondorf Sieversstücken (inkl. 24 Plätzen in SAGA-Whg.) 468 337 Holstenkamp 150 156 Sibeliusstraße 232 212 Bahrenfelder Straße 28 18 Eimsbüttler Straße 129 136 Grünewaldstraße 25 17 Waidmannstraße (inkl. 48 Plätzen in SAGA-Whg. ) 146 135 Max-Brauer-Allee 12 13 Borselstraße (inkl. 27 Plätzen in SAGA-Whg.)* 35 11 Summe 2088 1949 Harburg Wetternstraße 206 205 Am Radeland 168 163 Pavillondorf Lewenwerder 308 304 Am Aschenland* 458 347 Winsener Straße 271 259 Cuxhavener Straße* 190 175 Moorburger Elbdeich* 17 10 Osterbaum 12 3 Stader Str.106a 30 20 Sinstorfer Weg 26 18 WS Transit 216 165 Summe 1902 1669 Wandsbek Bargteheider Straße 148 130 Großlohe 142 157 Volksdorfer Grenzweg 168 177 Pavillondorf Waldweg 168 181 Pavillondorf Steilshooper Allee (inkl. 14 Plätze im Moosrosenweg/Vattenfall-Villa) 245 240 Pavillondorf Poppenbüttler Weg 312 292 Litzowstraße 110 124 Lademannbogen 158 157 Bahngärten 120 121 Rahlstedter Straße 108 117 Farmsen 318 312 Waldreiterring 15 13 Flughafenstraße 208 200 Wandsbek Farmsen 28 20 Holstenhofweg 28 23 Wandsbek Schreyerring 6 3 Duvenstedter Damm 246 252 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4181 5 Anlage 1 Belegung in den Folgeunterkünften August-Krogmann-Straße 400 440 Rodenbeker Straße* 364 338 Walddörferstraße* 309 121 Borstels Ende 90 84 Kirchhofstwiete 47 36 Summe 3738 3538 Bergedorf Achterdwars 178 156 Ladenbeker Furtweg 172 185 Brookkehre 380 368 Pavillondorf Curslack I 580 578 Curslack II 360 298 Sandwisch 100 103 Rahel-Varnhagen-Weg 287 295 Weidenbaumsweg 241 212 Mittlerer Landweg 136 123 Nettelnburg 200 194 Summe 2634 2512 Mitte Helmuth-Hübener-Haus (Hütten) 96 93 Billbrook 600 617 Horner Geest 130 130 Eiffestraße 48* 302 238 Georg-Wilhelm-Straße 126 108 Pavillondorf Mattkamp 360 370 An der Hafenbahn 330 271 Billbrookdeich 124 118 Wendenstraße 164 149 Mitte Mattkamp 40 45 Hinrichsenstraße 176 167 Am Veringhof 132 132 Grüner Deich 178 143 Weddestraße 288 268 Eiffestraße 398 191 186 Schlenzigstraße* 356 111 Billstieg 650 625 Summe 4243 3771 Nord Hornkamp 83 83 Langenhorner Chaussee 80 87 Eschenweg 304 285 Alsterberg 260 251 Jugendpark Langenhorn 240 224 Erdkampsweg 64 74 Fibigerstraße 213 220 Kiwittsmoor 590 550 Freiligrathstraße 196 212 Holsteinischer Kamp 100 104 Borsteler Chaussee 94 94 Hufnerstraße 157 168 Drucksache 21/4181 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Belegung in den Folgeunterkünften Pavillondorf Tessenowweg 380 368 Pavillondorf Dakarweg 216 198 Nord Dakarweg 28 24 Nord Tessenowweg 48 43 Heinrich-Hertz-Straße* 116 92 Opitzstraße 330 313 Summe 3499 3390 Eimsbüttel Langeloh-Hof 32 30 Bornmoor 186 179 Wegenkamp 75 75 Sophienterrasse 190 181 Lokstedter Höhe 132 105 Pinneberger Straße 156 149 Pavillondorf Holsteiner Chaussee 216 195 Grandweg 233 226 Eimsbüttel Holsteiner Chaussee 44 40 Lohkoppelweg 38 33 Niendorf Markt 90 89 Hornackredder 22 13 Summe 1414 1315 örU Gesamt 19.518 18.144 Quelle: f & w * Die Differenz zwischen Soll und Ist erklärt sich dadurch, dass sich die Einrichtungen im Belegungsaufbau befinden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4181 7 Belegung der Zentralen Erstaufnahme Zentrale Erstaufnahmen (ZEA) Betreiber Technisch belegbare Plätze zum Stand 27.04.2016* Belegung zum Stand 27.04.2016* Albert-Einstein-Ring 1-3a DRK 421 401 Bargkoppelstieg 10-14 f&w 0 0 Bargkoppelweg 66a f&w 0 0 Behrmannplatz 3 DRK 150 126 Blomkamp 61 Sporthalle Malteser 350 281 Bredowstraße 4 - Akademie der Feuerwehr f&w 300 0 Dratelnstraße 15 und 17 f&w 1538 1034 Eißendorfer Pferdeweg 52 - Asklepios Klinik f&w 90 85 Flagentwiet 42 DRK 881 770 Geutensweg 30 DRK 556 517 Grellkamp 40 f&w 778 663 Harburger Poststraße 1 f&w 420 173 Hellmesberger Weg 23 AWO 600 511 Heselstücken 15 und Sportallee 70 f&w 501 414 Holstenhof (neben Gymn. Marienthal) Holstenhofweg 84 a-h f&w 315 276 Jenfelder Moorpark, Jenfelder Straße 158 f&w 800 542 Karl-Arnold-Ring 11 DRK 325 264 Kieler Straße 433 JUH 604 563 Kurdamm 8 f&w 230 190 Kurt-A.-Körber-Chaussee 83 f&w 0 0 Neuland I, Schlachthofstraße 20 b DRK 490 432 Neuland II, Schlachthofstraße 3 DRK 822 822 Niendorferstraße 99 f&w 324 274 Nostorf-Horst BIS 200 200 Oktaviostraße 102 f&w 697 620 Ohlstedter Platz 37 f&w 410 264 Osterrade 51 f&w 627 534 Papenreye 1 a ASB 947 625 Reichspräsident-Ebert-Kaserne Schenefelder Landstraße ggü. 119 Rugenbarg 103 DRK 1340 1017 Schnackenburgallee 81 a + 83 f&w 1865 1323 Schwarzenberg Festplatz f&w 720 652 Vogt- Kölln Str. 28 JUH 512 457 Wendenstrasse 162 JUH 245 220 Wiesendamm 3 (im Museum der Arbeit) f&w 59 53 Wiesendamm 24 (Theaterfabrik) JUH 213 213 Beim Rauhen Hause 21 f&w 4 4 Helios Mariahilf, Stader Straße 203c f&w 35 37 *Quelle: f&w f&w 66 62 Drucksache 21/4181 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 2 4181ska_Text 4181ska_Anlagen 4181ska_Antwort_Anlage1bearb SKA 21-4181 Anlage 1 4181ska_Antwort_Anlage2bearb SKA 21-4181 Anlage 2