BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4188 21. Wahlperiode 03.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 25.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Autobrände Nachdem das Problem der Autobrände, das seinen traurigen Höhepunkt mit 58 Bränden im Mai 2011 erreichte, aus dem Fokus gerückt war, flammt es in letzter Zeit wieder auf. Doch auch auf andere Art und Weise wurden Wagen beschädigt oder gar zerstört. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen ereigneten sich in Hamburg seit Juli 2014? Die Polizei hat im erfragten Zeitraum bis zum Stichtag 26. April 2016 insgesamt 177 Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen registriert; zu den Erfassungsmodalitäten und zur Validität der Daten siehe Drs. 20/456. 2. Wie viele Kraftfahrzeuge wurden im vergangenen Jahr und im 1. Quartal dieses Jahres im Sinne von § 303 StGB beschädigt oder zerstört? Bitte pro Monat mit Aufklärungsquote angeben. Die Aussagekraft der PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Zur begrenzten Aussagekraft unterjähriger Daten in diesem Zusammenhang siehe Drs. 16/4616. In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt. Wird dieser Fall in einem Folgemonat im Sinne der ständigen Pflege geändert, führt das in diesem Folgemonat zu einer erneuten Zählung . In der PKS erfolgen unterjährige Auswertungen immer kumulativ; es wird immer nur der eine Fall mit der letzten Änderung gezählt. Auf einzelne Monate aufgegliederte Fallzahlen sind in der PKS daher nicht valide. Aufgrund der in Monatszahlen enthaltenen erheblichen Unschärfe werden die erfragten Daten zur Gewährleistung eines Minimums an Validität für die Jahre 2015 sowie 2016 als kumulative Quartalszahlen dargestellt: Delikte im Sinne der Fragestellung werden in Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) unter der PKS-Schlüsselnummer 674180 „Sachbeschädigung durch Feuer an Kraftfahrzeugen “ erfasst, siehe nachstehende Tabelle: Zeitraum Anzahl Fälle Aufklärungsquote Januar bis März 2015 3 66,7% Januar bis Juni 2015 3 66,7% Januar bis September 2015 3 66,7% Januar bis Dezember 2015 4 50,0% Januar bis März 2016 2 0,0% Drucksache 21/4188 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus werden diese Straftaten auch unter der PKS-Schlüsselnummer 640000 „Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr“ erfasst, hier erfolgt jedoch keine Differenzierung nach dem Tatobjekt (Kraftfahrzeug). Zur Beantwortung der Fragestellung wäre daher die händische Auswertung von über 400 Akten für den gefragten Zeitraum erforderlich, dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde über die Täter und deren Motive vor? Daten zu Tätern liegen der Polizei aus der PKS auf der Grundlage der in der PKS erfassten ermittelten Tatverdächtigen zu den in der Antwort zu 2. genannten aufgeklärten beiden Fällen vor. Hierbei handelt es sich um einen Jugendlichen und einen Erwachsenen. Beide Tatverdächtige sind Deutsche, haben allein gehandelt und standen bei der Tatbegehung unter Alkoholeinfluss. Ein Tatverdächtiger ist bereits als Tatverdächtiger polizeilich registriert worden. Daten zur Motivation des Täters werden in der PKS nicht erfasst. Die Abteilung Staatsschutz im Landeskriminalamt hat 13 der in der Antwort zu 1. genannten Brandstiftungen als politisch motivierte Taten im kriminalpolizeilichen Meldedienst „Politisch motivierte Kriminalität“ erfasst. Darüber hinaus wäre für eine Beantwortung der Fragestellung bezüglich der in der Antwort zu 1. genannten Taten eine Durchsicht sämtlicher beim zuständigen Fachkommissariat Brandermittlungen im Landeskriminalamt geführten Akten des erfragten Zeitraumes erforderlich. Die Auswertung von über 2.000 Brandvorgängen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.