BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4194 21. Wahlperiode 03.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding (FDP) vom 25.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Sondervermögen Schulimmobilien Dem in Drs. 21/1837 dargestellten Jahresabschluss 2014 des Sondervermögens (SV) Schulimmobilien ist zu entnehmen, dass das SV „ab 1.1.2016 organisatorisch an die HGV angegliedert“ werde. Überdies sollte aufgrund der erheblichen außerplanmäßigen Abschreibungen im Jahr 2014, die sich durch die Änderung der Nutzungs- beziehungsweise Abschreibungszeiträume ergeben haben, von der Finanzbehörde entschieden werden, ob der Umfang des Gründungsdarlehens der Freien und Hansestadt Hamburg korrigiert und somit auch die durch das SV an den Kernhaushalt zu leistenden Zinszahlungen reduziert werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was verbirgt sich konkret hinter der organisatorischen Angliederung des SV an die HGV? Was sind die Gründe für diesen Schritt? Siehe Drs. 20/14486. a. Wurde dieser Schritt wie geplant zum 01.01.2016 vollzogen? b. Wenn nein, warum nicht und wann erfolgte dieser Schritt dann beziehungsweise wann soll er nunmehr erfolgen? Ja. Im Übrigen: entfällt. c. Wie wirkte beziehungsweise wirkt er sich auf Bilanz und Ergebnis der HGV aus? Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Bilanz der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV). Die HGV erhält für die Geschäftsbesorgung ein an den Aufwendungen orientiertes Entgelt. 2. Wird der Wirtschaftsplan des SV im Haushaltsplan 2017/2018 erneut im Einzelplan 9.1 der Finanzbehörde ausgewiesen sein? Wenn nein, warum nicht und wo wird er stattdessen dargestellt werden? Ja. 3. Wurde bereits eine Entscheidung über eine Reduzierung des dem SV Schulimmobilien gewährten Gründungsdarlehens getroffen? a. Wenn ja, in welcher Höhe ist dieses wann reduziert worden? Wenn nein, warum nicht und bis wann soll sie nunmehr getroffen werden? Drucksache 21/4194 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Welche Auswirkungen hat eine derartige Reduzierung einer Forderung aus einem gewährten Darlehen auf den Ergebnisplan des Kernhaushalts? c. Wie hoch sind die jährlichen Zinskostenersparnisse des SV Schulimmobilien , die sich durch die Reduzierung des Gründungsdarlehens ergeben? Nein. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen . 4. Bestehen ähnliche Umgliederungspläne oder -überlegungen wie für das SV Schulimmobilien für das SV Stadt und Hafen? Wenn ja, wie sehen diese aus? Nein.