BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4196 21. Wahlperiode 03.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 25.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Schilleroper  Die Schilleroper fristet seit Jahren ein Schattendasein. Dabei stellt der 1891 eröffnete Rundbau architektonisch und kulturhistorisch ein Kleinod dar und ist seit 2012 als Kulturdenkmal geschützt. Seit dem Jahr 2004 existiert für das Gebiet der Schilleroper der Bebauungsplan St. Pauli 42, der eine Neubebauung einschließlich der geringfügigen Versetzung des denkmalgeschützten Gebäudes und eine Nutzung als Kerngebiet festsetzt. Umgesetzt wurde davon seit zwölf Jahren jedoch nichts. Nunmehr hat sich nach Angaben der „Anwohnerinitiative Schilleroper“ wohl ein finanzkräftiger Investor gefunden, der seine Pläne für dieses „städtebauliche Filetstück“ umsetzen möchte. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Die Unterschutzstellung der historischen Stahlkonstruktion erfolgte nach Gerichtsbeschluss am 20. Dezember 2012. Das Sanierungsgebiet St. Pauli-Nord S1 Schilleroper wurde bis auf das Grundstück „Bei der Schilleroper 14 – 20“ im Januar 2014 aufgehoben (siehe Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 1 vom 3. Januar 2014). Auf dem Grundstück „Bei der Schilleroper 14 – 20“, auf dem sich die Schilleroper befindet, wurden die Sanierungsziele bisher nicht erreicht. Um dennoch eine Entwicklung des Grundstücks zu gewährleisten, die im Einklang mit der Absicherung der Sanierungsziele des Gebiets steht, ist das besondere Städtebaurecht für das Grundstück aufrechterhalten worden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass sich das Grundstück in Privateigentum befindet, aber zwischenzeitlich mehrfach weiterveräußert wurde? Wenn ja: Wann erfolgen jeweils Besitzübergänge? Ja. Der letzte bekannte Grundstückskaufvertrag wurde im Mai 2014 beurkundet. Im Übrigen führt die zuständige Behörde keine Statistiken über private Grundstücksgeschäfte . 2. Wenn ja: Warum hat der Senat dem Leerstand und Verfall des Gebäudes jahrelang zugesehen, ohne von seiner gemäß Baugesetzbuch und Denkmalschutzgesetz rechtlich möglicher Einflussnahme Gebrauch zu machen? Es wurden mit den Eigentümern laufend seitens der Stadt Hamburg Gespräche geführt, die auf eine Umsetzung der Sanierungsziele ausgerichtet waren. Denkmal- Drucksache 21/4196 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 rechtlich ist die Einflussnahme erst seit der gerichtlichen Bestätigung der Unterschutzstellung Ende 2012 möglich. 3. Warum wurde im Zuge der Eigentumswechsel seitens der Freien und Hansestadt Hamburg nicht vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht? Die für die Ausübung des Vorkaufsrechts bei Nicht-Wohngebäuden erforderlichen Voraussetzungen (Rechtfertigung durch das Wohl der Allgemeinheit) lagen nicht vor. 4. Ist dem Senat der Investor bekannt, von dem jetzt die Rede ist? Besteht Kontakt zwischen Investor und zuständigen Behörden? Ja. 5. Sind dem Senat die Pläne bekannt, die jetzt für das Grundstück umgesetzt werden sollen? Wenn ja: Ist eine Veröffentlichung der Pläne geplant und wann wird diese erfolgen? Nein. 6. Steht der Senat noch zu den Planinhalten des Bebauungsplanes St. Pauli 42, der ein Versetzen der Schilleroper festsetzt, oder haben sich durch die zwischenzeitliche Unterschutzstellung gemäß Denkmalschutzgesetzt die Randbedingungen geändert? Hat man sich mit dieser Frage bereits befasst? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? 7. Inwieweit wurden beim Versetzen der Schilleroper wirtschaftliche und denkmalpflegerische Belange einbezogen? Der Bebauungsplan ist gültig. Eine Entscheidung über das Versetzen wird in Abhängigkeit von weiteren Planungen beziehungsweise Entscheidungen zu diesen getroffen werden. Im Übrigen: entfällt. 8. Sollen die aktuellen Pläne des Investors auf der Grundlage des rechtsgültigen Bebauungsplanes umgesetzt werden? Falls nein: welches Planverfahren ist geplant? Siehe Antwort zu 5. 9. Aufgrund des Umgangs mit Kulturdenkmälern in Hamburg: Welche stadthistorische Bedeutung wird der Schilleroper beigemessen? Der erhaltenen historischen Konstruktion des Zirkusgebäudes wird hohe stadtgeschichtliche Bedeutung zugemessen, da sie ein aussagekräftiges Dokument der Freizeitarchitektur des 19. Jahrhunderts darstellt und außerdem den letzten festen Zirkusbau des 19. Jahrhunderts in Hamburg und wahrscheinlich sogar in Deutschland dokumentiert. 10. Ist es für den Senat vorstellbar, das Denkmal Schilleroper dem Wohnungsbau oder sonstigen Nutzungen preiszugeben, wenn sich Gründe finden, die einen Erhalt wirtschaftlich schwer umsetzbar erscheinen lassen ? Damit hat sich der Senat nicht befasst. 11. Die Anwohnerinitiative Schilleroper hat städtebauliche Ideen für einen verträglichen Umgang mit der historischen Bausubstanz sowie ergänzende Neubebauung entwickelt. In welcher Form könnte eine Beteiligung der Anwohner aus der Sicht des Senats erfolgen? Es sind vielfältige Beteiligungsformen möglich, über die der private Eigentümer entscheidet .