BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/42 21. Wahlperiode 13.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 05.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Wer darf was? Auskunftsrecht einzelner Behördenmitarbeiter SPD und GRÜNE führen in Hamburg derzeit Koalitionsverhandlungen. Seit Beginn der Verhandlungen wird von Mitarbeitern der Freien und Hansestadt Hamburg berichtet, dass einzelne Behördenmitarbeiter mit Auskunftsrechten gegenüber Behörden und Dienststellen ausgestattet sind. Diese stehen anscheinend nicht im unmittelbaren fachlichen Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Freie und Hansestadt Hamburg. Ich frage den Senat: Koalitionsverhandlungen dienen der Vorbereitung einer Regierungsbildung. Mit ihnen sollen die inhaltlichen Weichen für die kommenden Jahre der gemeinsamen Regierungsarbeit gestellt werden. In die Koalitionsverhandlungen zwischen Parteien, deren Funktionsträger insgesamt oder zum Teil zugleich Regierungsverantwortung tragen, fließen naturgemäß auch Kenntnisse und Erfahrungen ein, die die Funktionsträger aus ihrer Regierungsverantwortung gewonnen haben. Die damit verbundene Möglichkeit einer zutreffenderen und genaueren Einschätzung der Rahmenbedingungen künftiger exekutiver Tätigkeit liegt auch im staatlichen Interesse selbst. Die Aktivierung und Aktualisierung derartiger Kenntnisse und Erfahrungen durch mündliche oder schriftliche Rückfragen in den behördlichen Bereichen durch die Träger der Regierungsverantwortung oder durch sie beauftragte Mitarbeiter ist deshalb auch in der Begleitung von Koalitionsverhandlungen nicht ausgeschlossen, sondern vielmehr – auch über Hamburg hinaus – üblich und grundsätzlich vom Arbeitsauftrag der Exekutive umfasst (siehe auch Drs. 20/10119). Diesbezügliche Anfragen an die Behörden erfolgen auf den üblichen Informationswegen über den Planungsstab der Senatskanzlei als Assistenzeinheit des Senats. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1.) Wurden einzelnen Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg Fragerechte, die im Zusammenhang mit den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und GRÜNEN stehen, eingeräumt? Wenn ja, wem in welchen Dienststellen? 2.) Welche Befugnisse und Fragerechte gegenüber den Dienststellen des Senates wurden dazu erteilt? 3.) Aufgrund welcher Entscheidung welches/r Organs/Organe wurden diese Befugnisse erteilt? Der Einräumung besonderer Fragerechte oder sonstiger Befugnisse an einzelne Beschäftigte bedurfte es nicht und sie ist auch nicht erfolgt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . Drucksache 21/42 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4.) Erhalten die Parteien oder Fraktionen, die an den Koalitionsverhandlungen beteiligt sind, Auskünfte der Freien und Hansestadt Hamburg, die andere Fraktionen nicht erhalten? Zulässigkeit und Gebotenheit von Auskünften richten sich nach den rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Einzelfalls. 5.) Beziehen sich diese Auskunftsrechte auf mündliche und/oder schriftliche Fragen? 6.) Wurden grundsätzliche Auskunftsrechte gegenüber allen Bediensteten und/oder Dienststellen eingeräumt? Oder wurden diese Auskunftsrechte nur gegenüber einzelnen, ausgewählten Ansprechpartnern erteilt? Wenn ja, bitte Ansprechpartner einzeln auflisten und den Grund für die Auswahl angeben. Siehe Antwort zu 1.) bis 3.). 7.) Mit welchem Arbeitsumfang bringen sich diese Beschäftigten in die Koalitionsverhandlungen ein? 8.) Wie wird seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde sichergestellt, dass die Erfüllung der eigentlichen Dienstgeschäfte nicht eingeschränkt wird? Siehe Vorbemerkung. Der Austausch von Informationen und die Erteilung von Auskünften ist Bestandteil der Dienstgeschäfte der Beschäftigten, eine Erhebung oder Aufteilung nach Anfragegegenstand oder Zielsetzung findet nicht statt. 9.) Wie beurteilt der Senat diese Tätigkeit für einen allenfalls möglichen Koalitionspartner im Hinblick auf seine beamtenrechtliche Treueverpflichtung gegenüber seinem Dienstherren, der Freien und Hansestadt Hamburg? Siehe Vorbemerkung. 10.) Welche der bislang aufgeführten Personen haben sich bereits im Auftrag der Partei Bündnis 90/Die Grünen mit welchen Auskunftsbegehren an Dienststellen beziehungsweise Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg gewandt? Bitte einzeln auflisten: a.) Datum/Anfrager/Angefragter/mündliche oder schriftliche Anfrage/ falls mündlich: Inhalt der Anfrage/falls schriftlich: bitte Anfrage beifügen /wie lautete die Antwort? Falls schriftlich geantwortet wurde: bitte beifügen b.) Welche Dokumente wurden dabei gegebenenfalls abgefordert? Bitte beifügen. Siehe Vorbemerkung. Anfragen sind nicht im Auftrag einer Partei gestellt worden. Im Übrigen sieht der Senat von einer Benennung einzelner Informationsvorgänge vor der Beendigung der laufenden Koalitionsverhandlungen im Interesse der daran beteiligten Parteien ab. Eine Vorlage der vom Planungsstab der Senatskanzlei bei Behörden abgeforderten Dokumente kommt auch danach nicht in Betracht, weil dies einer Aktenvorlage gleichkäme, die nach Artikel 30 der Verfassung an Voraussetzungen gebunden ist, die durch eine Parlamentarische Anfrage nicht erfüllt werden. c.) Falls aus Sicht des Senates Gründe gegen eine Übermittlung der abgeforderten Dokumente im Rahmen einer Schriftlichen Kleinen Anfrage sprechen: Welche Gründe sprechen für eine Überlassung derselben Dokumente an Dritte außerhalb des Senates? Die gegen eine Übermittlung abgeforderter Dokumente im Rahmen einer Schriftlichen Kleinen Anfrage sprechenden Gründe liegen nicht auf der inhaltlichen Ebene, siehe Antwort zu 10.) bis 10. b.).