BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4211 21. Wahlperiode 03.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 26.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge? Der ganz überwiegende Teil der zu uns kommenden Flüchtlinge hat keine Haftpflichtversicherung. Wenn ein Flüchtling einen finanziellen Schaden verursacht , wird er diesen in der Regel nicht regulieren können und eine Versicherung springt nicht ein. Der Geschädigte bleibt also auf seinen Kosten sitzen . Solche Situationen haben sich in der Vergangenheit mehrfach ereignet und bei einer weiter steigenden Anzahl von Asylbewerbern, spielt das geschilderte Szenario zukünftig eine zunehmend größere Rolle. Vorkommnisse dieser Art sind nicht nur aus finanzieller Sicht eine Belastung für einen Geschädigten, sondern gefährden auch das soziale Miteinander. Aus diesem Grund schließen immer mehr Kommunen und Landkreise für die bei ihnen lebenden Flüchtlinge Gruppenhaftpflichtversicherungen ab, was von verschiedenen Versicherungskonzernen angeboten wird. Anfang des Monats berichtete der NDR, dass es sich dabei bis zu diesem Zeitpunkt um 20 Kommunen und Landkreise in Niedersachsen gehandelt habe. Auch anderenorts in Deutschland haben Kommunen diesen Schritt unternommen. Gleichwohl ist die Herangehensweise höchst umstritten: Denn durch sie werden Flüchtlinge besser gestellt als andere Bürger, die eine Haftpflichtversicherung aus eigenen Mitteln bezahlen müssen und sich dieses unter Umständen nicht leisten können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Eine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht in Deutschland allgemein nicht und auch bei der hiesigen Bevölkerung besteht kein flächendeckender Versicherungsschutz. Jede Person muss individuell entscheiden, ob sie eine solche Versicherung abschließen möchte. Auch Flüchtlingen steht es frei, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Gibt es in Hamburg bereits Gruppenhaftpflichtversicherungen für Flüchtlinge oder sind solche geplant? Nein. 2. Wenn ja, welche Kosten verursachen diese oder werden sie voraussichtlich verursachen? Entfällt. 3. Was ist die Haltung des Senats zu Gruppenhaftpflichtversicherungen für Flüchtlinge, insbesondere unter Berücksichtigung des genannten Kritik- Drucksache 21/4211 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 punktes, dass auf diese Weise Flüchtlinge gegenüber anderen Bedürftigen besser gestellt sind? Siehe Vorbemerkung. Die zuständige Behörde beabsichtigt derzeit nicht, eine Gruppenhaftpflichtversicherung durch die Freie und Hansestadt Hamburg abzuschließen. Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.