BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4213 21. Wahlperiode 03.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 26.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Bezirkliche Kundenzentren: Wie geht es im Sommer 2016 weiter? Der Service der Hamburger Kundenzentren (KuZ) und das Terminvergabesystem der KuZ stehen derzeit in der Kritik. „Die Bild“-Zeitung vom 25.04.16: „Senator Tschentscher kümmert sich persönlich um das Problem. Alle Stellen sind inzwischen ausgeschrieben, sogar auf dem offenen Arbeitsmarkt, was vorher nicht möglich war.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Stellen mit welcher Besoldungs- oder Vergütungsgruppe und mit welcher Stundenzahl sind gegenwärtig für die KuZ ausgeschrieben worden? 40 Vollzeitstellen der Besoldungsgruppe A 8 beziehungsweise der Entgeltgruppe E 8 TV-L. 2. Wann sind die oben genannten Auswahlverfahren – voraussichtlich – abgeschlossen? Die Auswahlverfahren sollen sobald wie möglich abgeschlossen werden. Konkrete zeitliche Vorgaben bestehen hierzu nicht. 3. Wie hoch wird der Bedarf an Neu- beziehungsweise Nachbesetzungen in den bezirklichen KuZ geschätzt? Die Einschätzung des Bedarfs ergibt sich aus der weiteren Entwicklung des tatsächlichen Personalbestandes und Arbeitsaufkommens in den Kundenzentren (KuZ). Insofern sind die Planungen und Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Welche formalen und fachlichen Voraussetzungen müssen die angehenden KuZ-Mitarbeiter erfüllen? Tarifbeschäftigte sollten mindestens über die mittlere Reife und eine abgeschlossene Ausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten verfügen. Alternativ müssen die Bewerberinnen und Bewerber über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem büronahen Beruf verfügen sowie über innerhalb der öffentlichen Verwaltung erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse. Beamtinnen und Beamte müssen über die Befähigung für die Laufbahn der Allgemeinen Dienste mit dem Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 verfügen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten Kenntnisse im Bereich des allgemeinen Verwaltungsrechts und Erfahrung in der Rechtsanwendung besitzen, über Kenntnisse der MS-Office-Standardsoftware verfügen und bildschirmtauglich sein. Nach entsprechender Einarbeitung sollen sie in der Lage sein, die verschiedenen Rechtsvorschriften eigenverantwortlich anzuwenden. Drucksache 21/4213 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie hoch schätzt der Senat den Ausbildungsaufwand für die angehenden KuZ-Mitarbeiter und wann ist ein selbständiges Arbeiten, bei geringen Vorkenntnissen möglich? Der Aufwand ist abhängig von der Ausgangsqualifikation und dem individuellen Lernfortschritt . Erfahrungsgemäß können einfache Dienstleistungen nach sechs bis acht Wochen selbstständig bearbeitet werden. 6. Wie sollen in der Zwischenzeit zumindest die Arbeitsspitzen in den bezirklichen KuZ aufgefangen werden? Im Rahmen der üblichen Steuerung des Personaleinsatzes und des Arbeitsaufkommens in den KuZ. Darüber hinaus siehe Antwort zu 7. und 8. 7. Inwieweit sind Dienstkräfte der Freien und Hansestadt Hamburg verpflichtend , voraussichtlich befristet für höchstens sechs Monate, im Rahmen von zum Beispiel Dienst an einem anderen Ort oder einer Abordnung zur Unterstützung der KuZ gegenwärtig tätig? Bitte Zahl der KuZ-Mitarbeiter im Sinne der Anfrage und den Ort der Tätigkeit aufführen . 8. Wie viele Abordnungen und von welchen Dienststellen sind für den Zeitraum April 2016 bis Oktober 2016 an welchen KuZ geplant und wie lange sollen – im Durschnitt – die Abordnungen dauern? 26 Beschäftigte der Kasse.Hamburg wurden auf freiwilliger Basis vom 13. April 2016 bis 30. September 2016 mit einem Anteil von 10 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit zum Bezirksamt Altona, Dezernat Bürgerservice, Fachamt Einwohnerwesen zur Bearbeitung von Melderegisterauskünften teilabgeordnet. Sie erledigen die übertragenen Aufgaben in der Kasse.Hamburg. 9. Welche Maßnahmen zur Ausgabenreduzierung wurden in den sieben jeweiligen Bezirksämtern seit dem 01. Januar 2014 initiiert und mit welchen Ergebnissen? Bitte Angaben für jedes Bezirksamt einzeln aufführen . Bezirksamt Maßnahme Jährliche Einsparung (in Tsd. Euro) Hamburg-Mitte Neuorganisation des Bezirklichen Ordnungsdienstes (BOD) 377 Auflösung der zentralen Vordruckstelle 328 Altona Neuorganisation des BOD 260 Eimsbüttel Neuorganisation des BOD 128 Hamburg-Nord Neuorganisation des BOD 320 Wandsbek Aufgaben von Mietflächen 124 Bergedorf - - Harburg Diverse 500 10. Wie ist der Sachstand zum Projekt „Bezirksverwaltung 2020“ und wie hoch waren die jeweiligen Einsparungen in den Jahren 2014, 2015? Das Projekt ist zum 31. Dezember 2015 beendet worden, hat 36 Teilprojekte mit einem Effizienzsteigerungspotenzial – soweit quantifizierbar – von 21 Millionen Euro untersucht, während seiner Laufzeit sechs Maßnahmen mit jährlichen Einspareffekten von rund 1,4 Millionen Euro umgesetzt und weitere 16 Maßnahmen zur Effizienzsteigerung entwickelt, deren Umsetzung noch aussteht. 11. Wie hat sich der VZÄ-Bestand in den jeweiligen Bezirksämtern seit 2014 bis April 2016 jährlich entwickelt? Bezirksamt 31.01.2015 * 31.12.2015 31.03.2016 ** Hamburg-Mitte 1.219 1.196 1.198 Altona 909 896 884 Eimsbüttel 833 807 797 Hamburg-Nord 929 919 920 Wandsbek 1.239 1.222 1.251 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4213 3 Bezirksamt 31.01.2015 * 31.12.2015 31.03.2016 ** Bergedorf 474 479 495 Harburg 638 629 635 Quelle: BI, VZÄ- Bericht * Angaben aus dem BI-VZÄ Bericht liegen erst seit Januar 2015 vor. Die Daten zum 31. Dezember 2014 beruhen auf einer anderen Systematik und sind insoweit nicht mit den Zahlen ab 2015 vergleichbar. Um die Entwicklung vergleichbar darstellen zu können, wurde näherungsweise der Stichtag 31. Januar 2015 gewählt. ** Angaben aus dem BI-Bericht liegen bis zum 31. März 2016 vor.