BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4214 21. Wahlperiode 03.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 26.04.16 und Antwort des Senats Betr.: 16.221 Tatverdächtige unter 21 Jahren, aber nur noch 3.820 neue Jugendstrafverfahren – Was geschieht mit den Ermittlungsverfahren? Während die Anzahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zwischen 2012 und 2015 von 13.989 um 15,96 Prozent auf 16.221 gestiegen ist, ist die Anzahl der Neuzugänge bei den Jugendstrafverfahren im selben Zeitraum erstaunlicherweise von 4.783 um 20,13 Prozent auf 3.820 gesunken, wie die Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/4085, ergab. Auch die Anzahl der verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden sinkt in Hamburg trotz Anstiegs der polizeilich erfassten Tatverdächtigen: Wurden im Jahre 2012 noch 1.931 Jugendliche und Heranwachsende verurteilt, waren es 2014 nur noch 1.583. Dies ist ein Rückgang um 18 Prozent. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden besteht die Möglichkeit, ein Strafverfahren mit dem Mittel der Diversion zu erledigen, §§ 45 und 47 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Dieses Mittel soll insbesondere bei Ersttätern und leichten bis mittelschweren Delikten angewendet werden und setzt grundsätzlich eine gewisse Einsicht des Beschuldigten und gemäß §§ 45 Absatz 3 und 47 Absatz 1 Nummer 3 JGG ein Geständnis voraus. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und die Justizstatistik sind nicht unmittelbar vergleichbar. Die Erfassung erfolgt zu unterschiedlichen Zeitpunkten, unter Umständen auch in verschiedenen Jahren. Überdies werden in der PKS die Tatverdächtigen einzeln erfasst, während ein Neuzugang beim Jugendgericht sich gegen mehrere Beschuldigte richten kann. Die Staatsanwaltschaft hat bereits im Sommer letzten Jahres mitgeteilt, dass eine Zunahme von sogenannten Genossensachen festzustellen ist, also von Straftaten, die von mehreren Tätern, teils auch in wechselnden Zusammensetzungen begangen werden. Das Einstellungsverhalten der Staatsanwaltschaft hat sich in dem betreffenden Zeitraum nicht geändert. Insbesondere hat sich die Einstellungsquote nach den Diversionsvorschriften nicht erhöht. Erhöht hat sich nach Auskunft der Staatsanwaltschaft aber der Anteil der sonstigen Erledigungen, zu denen auch die Verfahrensverbindungen und die Abgaben an andere Staatsanwaltschaften gehören. Diese sind besonders in Jugendstrafverfahren relevant , da – anders als bei Verfahren gegen Erwachsene – eine Anklage in aller Regel beim für den Wohnort zuständigen Jugendgericht erfolgen soll. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/4214 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende wurden jährlich seit 2012 gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt? Die bundeseinheitliche statistische Auswertung wertet einzelne Einstellungsgründe in Bezug auf die Ermittlungsverfahren der Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte erst seit 2015 und nur in den Jahresauswertungen aus. Auch mittels eines der Justizbehörde zur Verfügung stehenden EDV-basierten Auswertungstools sind diese Daten derzeit nicht zu ermitteln. Demnach wurden 2015 bei der Staatsanwaltschaft Hamburg 6.533 Verfahren durch Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Möglich ist die Auswertung mit Bezug auf die Beschuldigten. Die so ermittelten Zahlen übersteigen regelmäßig die Anzahl der Verfahren , weil je Verfahren mehrere Beschuldigte vorkommen können. Die Anzahl der jugendstaatsanwaltschaftlichen Verfahren, die durch Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO erledigt wurden, je Beschuldigten: Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl 9.633 8.727 9.471 9.692 2.405 Nicht ermittelt werden können die Verfahren gegen Heranwachsende, die nicht durch Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte bearbeitet wurden. Im Übrigen siehe Antwort zu 10. a. bis c. 2. Wie hoch ist seit 2012 jährlich der Anteil der Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, die im Wege der Diversion eingestellt wurden ? Die Ermittlungsverfahren beziehungsweise Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, die im Wege der Diversion (§§ 45, 47 JGG) eingestellt worden sind, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Der Anteil ist in Relation zu der Gesamtzahl der Jugendverfahren ermittelt worden: Staatsanwaltschaft Hamburg Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 1.Q Anzahl 6.676 6.403 6.610 7.214 2.018 Anteil 27% 27% 26% 26% 25% Amtsgericht Hamburg, Jugendrichter Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 1.Q Anzahl 1.054 1.098 1.010 987 241 Anteil 26% 28% 28% 28% 31% Amtsgericht Hamburg, Jugendschöffengericht Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 1.Q Anzahl 19 16 17 19 5 Anteil 4% 3% 4% 4% 6% 3. Wie viele Verfahren wurden seit 2012 jährlich nach § 45 Absatz 1 JGG eingestellt? 4. Wie viele Verfahren wurden seit 2012 jährlich nach § 45 Absatz 2 JGG eingestellt? 5. Wie viele Verfahren wurden seit 2012 jährlich nach § 45 Absatz 3 JGG eingestellt? Staatsanwaltschaft Hamburg, Anzahl der erledigten Verfahren mit Einstellungen nach § 45 JGG: Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 1.Q § 45 Abs. 1 3.425 3.314 3.190 3.578 906 § 45 Abs. 2 3.225 3.070 3.409 3.614 1.109 § 45 Abs. 3 26 19 11 24 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4214 3 6. Wie hat sich die Anzahl der von der Staatsanwaltschaft jährlich durchgeführten Ermahnungsgespräche gemäß § 45 Absatz 2 JGG seit 2012 entwickelt? Die Anzahl der jährlich durchgeführten Ermahnungsgespräche hat sich seit 2012 wie folgt entwickelt: Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 1.Q Anzahl 898 684 671 539 135 7. Welche Tatvorwürfe (Delikte) lagen den Ermittlungsverfahren zugrunde, die seit dem Jahr 2012 gemäß § 45 JGG eingestellt wurden? Die Verfahrensstatistik der Staatsanwaltschaft weist die erledigten Verfahren lediglich nach sogenannten Sachgebieten aus, in denen die den Verfahren zugrunde liegenden Tatvorwürfe (Delikte) zusammengefasst sind. Staatsanwaltschaft Hamburg, Anzahl der erledigten Verfahren beziehungsweise der Beschuldigten, zu denen eine Einstellung gem. § 45 JGG erfolgte: Sachgebiet 2012 2013 2014 2015 2016 1. Q Verf. Besch. Verf. Besch. Verf. Besch. Verf. Besch. Verf. Besch. 10 Staatsschutzsachen 0 0 2 2 0 0 0 0 1 1 11 Politische Strafsachen 15 22 15 18 13 14 39 49 1 1 15 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (soweit nicht Sachgebiet 20) 8 14 15 17 15 17 19 20 3 3 16 Verbreitung pornografischer Schriften (§§ 184 bis 184d StGB) 5 6 10 10 17 17 12 13 4 5 20 Kapitalverbrechen im Sinne von § 74 Absatz 2 GVG (soweit nicht Sachgebiete 52 oder 53) 0 0 0 0 2 2 0 0 0 0 21 vorsätzliche Körperverletzungen (soweit nicht Sachgebiete 20, 51, 53 oder 90) Eigentumsund Vermögensdelikte 747 884 666 757 652 763 654 752 181 204 25 Diebstahl und Unterschlagung (soweit nicht Sachgebiet 51) 26 Betrug und Untreue (soweit nicht Sachgebiete 40, 41 oder 51) 1.957 2.294 1.620 1.920 1.674 1.936 2.016 2.305 590 658 26 Betrug und Untreue (soweit nicht Sachgebiete 40, 41 oder 51) 1.414 1.460 1.280 1.301 1.331 1.364 1.431 1.456 424 432 30 Straftaten der Serien- und Bandenkriminalität sowie Gewaltkriminalität mit mehreren Tätern, für die das Gesetz Freiheitsstrafen von nicht unter einem Jahr vorsieht (soweit nicht Sachgebiete 55, 56 oder 60) * 0 2 2 4 - - - - - - 31 sonstige Straftaten der Serien - und Bandenkriminalität sowie Gewaltkriminalität mit mehreren Tätern (soweit nicht Sachgebiete 55, 56 oder 61) * 4 5 3 4 - - - - - - Drucksache 21/4214 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Sachgebiet 2012 2013 2014 2015 2016 1. Q Verf. Besch. Verf. Besch. Verf. Besch. Verf. Besch. Verf. Besch. 35 Verkehrsstraftaten mit fahrlässiger Tötung sowie gemeingefährliche Straftaten nach den §§ 315 bis 315d StGB, ausgenommen Vergehen nach § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB 15 20 28 38 21 28 29 36 4 4 36 sonstige Verkehrsstraftaten 240 253 209 220 242 256 210 228 73 75 40 Wirtschaftsstrafsachen im Sinne des § 74c GVG mit Ausnahme der Verfahren, in denen allein Anklage zum Strafrichter oder ein Strafbefehlsantrag, falls bei diesem nach Einspruch der Strafrichter entscheiden soll, in Betracht kommen - bei Einstellung ist maßgeblich, ob die Sache nach Art und Umfang mindestens zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört hätte 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 41 sonstige Wirtschaftsstrafsachen (soweit nicht Sachgebiet 44) 7 7 10 15 12 18 19 26 2 4 42 Steuerstrafsachen (soweit nicht Sachgebiet 40) 3 3 6 6 16 17 18 18 1 1 43 Geldwäschedelikte nach § 261 StGB 1 1 2 2 0 0 0 2 0 0 44 Straftaten im Sinne des § 74c Absatz 1 GVG, die von nicht gewerbsmäßigen Abnehmern über das Internet begangen wurden (soweit nicht Sachgebiet 40) 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 45 Umweltschutzstrafsachen 4 4 5 5 7 8 3 3 2 2 51 Verfahren gegen Justizbedienstete , Richter, Notare, sonstige Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung stehen (ohne Korruptionsdelikte ) (soweit nicht Sachgebiete 40 oder 41) ohne die besonderen, von Polizeibediensteten in Ausübung des Dienstes begangenen Straftaten (Sachgebiete 52 bis 54) 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 53 Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete 1 1 0 0 0 0 1 1 0 0 55 Einschleusung von Ausländern 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 56 sonstige Straftaten nach dem Aufenthalts- und dem Asylverfahrensgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz /EU 241 241 226 226 94 94 122 123 11 11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4214 5 Sachgebiet 2012 2013 2014 2015 2016 1. Q Verf. Besch. Verf. Besch. Verf. Besch. Verf. Besch. Verf. Besch. 60 Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz , für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorsieht 6 6 4 5 12 14 12 17 1 1 61 sonstige Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz 768 807 1.116 1.133 1.338 1.374 1.472 1.518 399 415 90 sonstige, allgemeine Straftaten , für die das Gesetz Freiheitsstrafen von nicht unter einem Jahr vorsieht 80 107 73 98 73 90 78 106 14 26 98 Verfahren gegen Strafunmündige 7 7 24 24 10 10 15 15 4 4 99 sonstige allgemeine Straftaten 1.151 1.383 1.085 1.326 1.081 1.353 1.064 1.274 300 353 Verf. = Anzahl der Verfahren, Besch. = Anzahl der Beschuldigten *) Die Sachgebiete 30 und 31 wurden ab 2014 gestrichen. 8. Wie viele Verfahren wurden seit 2012 jährlich durch den Richter gemäß § 47 JGG eingestellt? Siehe Antwort zu 2. 9. Welche Tatvorwürfe (Delikte) lagen den Strafverfahren zugrunde, die seit dem Jahr 2012 gemäß § 47 JGG eingestellt wurden? Die Verfahrensstatistik der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in Strafsachen weist die erledigten Verfahren lediglich nach sogenannten Sachgebieten aus, in denen die den Verfahren zugrunde liegenden Tatvorwürfe (Delikte) zusammengefasst sind. Amtsgericht Hamburg, Jugendrichterinnen und Jugendrichter, Anzahl der erledigten Verfahren bzw. der Beschuldigten, zu denen eine Einstellung gemäß § 47 JGG erfolgte : Sachgebiet 2012 2013 2014 2015 2016 1. Q Verf.* Besch. Verf.* Besch. Verf. Besch. Verf. Besch. Verf. Besch. 10 Staatsschutzsachen 1 1 4 4 3 3 1 2 1 1 11 Politische Strafsachen 14 18 14 17 22 26 21 24 2 2 15 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (soweit nicht Sachgebiet 20) 3 3 8 9 9 9 12 16 4 5 16 Verbreitung pornografischer Schriften (§§ 184 bis 184d StGB) 0 0 0 0 1 1 2 2 1 2 20 Kapitalverbrechen im Sinne von § 74 Absatz 2 GVG (soweit nicht Sachgebiete 52 oder 53) 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 21 vorsätzliche Körperverletzungen (soweit nicht Sachgebiete 20, 51, 53 oder 90) Eigentums- und Vermögensdelikte 152 195 184 219 163 196 188 212 43 51 25 Diebstahl und Unterschlagung (soweit nicht Sachgebiet 51) 26 Betrug und Untreue (soweit nicht Sachgebiete 40, 41 oder 51) 190 232 242 304 253 312 236 277 53 67 Drucksache 21/4214 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Sachgebiet 2012 2013 2014 2015 2016 1. Q Verf.* Besch. Verf.* Besch. Verf. Besch. Verf. Besch. Verf. Besch. 26 Betrug und Untreue (soweit nicht Sachgebiete 40, 41 oder 51) 185 194 175 186 137 143 143 150 40 41 30 Straftaten der Serien- und Bandenkriminalität sowie Gewaltkriminalität mit mehreren Tätern, für die das Gesetz Freiheitsstrafen von nicht unter einem Jahr vorsieht (soweit nicht Sachgebiete 55, 56 oder 60)** 1 3 1 1 - - - - - - 31 sonstige Straftaten der Serienund Bandenkriminalität sowie Gewaltkriminalität mit mehreren Tätern (soweit nicht Sachgebiete 55, 56 oder 61) ** 1 1 3 5 - - - - - - 35 Verkehrsstraftaten mit fahrlässiger Tötung sowie gemeingefährliche Straftaten nach den §§ 315 bis 315d StGB, ausgenommen Vergehen nach § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB 5 8 3 3 5 9 7 8 3 4 36 sonstige Verkehrsstraftaten 57 66 57 62 48 50 44 48 15 15 41 sonstige Wirtschaftsstrafsachen (soweit nicht Sachgebiet 44) 0 0 1 1 2 2 4 4 0 0 42 Steuerstrafsachen (soweit nicht Sachgebiet 40) 0 0 2 2 3 3 0 0 0 0 43 Geldwäschedelikte nach § 261 StGB 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 45 Umweltschutzstrafsachen 0 0 3 3 3 3 0 0 0 0 51 Verfahren gegen Justizbedienstete , Richter, Notare, sonstige Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung stehen (ohne Korruptionsdelikte) (soweit nicht Sachgebiete 40 oder 41) ohne die besonderen, von Polizeibediensteten in Ausübung des Dienstes begangenen Straftaten (Sachgebiete 52 bis 54) 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 56 sonstige Straftaten nach dem Aufenthalts- und dem Asylverfahrensgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz /EU 1 1 2 2 2 2 0 0 0 0 60 Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz , für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorsieht 4 6 6 7 3 3 6 6 2 2 61 sonstige Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz 149 156 126 131 133 138 120 123 29 29 90 sonstige, allgemeine Straftaten, für die das Gesetz Freiheitsstrafen von nicht unter einem Jahr vorsieht 29 47 29 36 29 48 22 34 9 14 99 sonstige allgemeine Straftaten 232 275 226 262 193 228 181 195 39 45 *) Die hier für das Jahr 2012 aufgeführten Verfahren addieren sich zu einer Anzahl von 1.025 (tatsächlich waren es 1.054). Für das Jahr 2013 addieren sich diese zu einer Anzahl von 1.087 (tatsächlich waren es 1.098). Diese beiden Abweichungen ergeben sich aus der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4214 7 Anwendung eines EDV-basierten Auswertungstools, dessen Abweichungen gegenüber den maßgeblichen statistischen Auswertungen des Statistikamtes Nord in diesem Falle nicht geklärt werden können. **) Die Sachgebiete 30 und 31 wurden 2014 gestrichen. Amtsgericht Hamburg, Jugendschöffengericht, Anzahl der erledigten Verfahren beziehungsweise der Beschuldigten, zu denen eine Einstellung gemäß § 47 JGG erfolgte: Sachgebiet 2012 2013 2014 2015 2016 1. Q Verf. Besch. Verf. Besch. Verf. Besch. Verf. Besch. Verf. Besch. 10 Staatsschutzsachen 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 15 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (soweit nicht Sachgebiet 20) 0 0 0 0 0 0 2 2 0 0 21 vorsätzliche Körperverletzungen (soweit nicht Sachgebiete 20, 51, 53 oder 90) Eigentums- und Vermögensdelikte 5 14 7 12 5 8 3 3 0 1 25 Diebstahl und Unterschlagung (soweit nicht Sachgebiet 51) 26 Betrug und Untreue (soweit nicht Sachgebiete 40, 41 oder 51) 2 9 4 4 3 9 5 17 2 4 26 Betrug und Untreue (soweit nicht Sachgebiete 40, 41 oder 51) 1 1 0 0 2 2 1 1 0 0 30 Straftaten der Serien- und Bandenkriminalität sowie Gewaltkriminalität mit mehreren Tätern, für die das Gesetz Freiheitsstrafen von nicht unter einem Jahr vorsieht (soweit nicht Sachgebiete 55, 56 oder 60) * 1 2 0 0 - - - - - - 60 Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz , für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorsieht 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 61 sonstige Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz 1 1 0 0 1 2 3 5 0 0 90 sonstige, allgemeine Straftaten, für die das Gesetz Freiheitsstrafen von nicht unter einem Jahr vorsieht 5 7 1 5 4 15 4 7 2 3 99 sonstige allgemeine Straftaten 3 4 2 6 1 4 1 2 1 1 *) Das Sachgebiet 30 wurde 2014 gestrichen. 10. Für Heranwachsende besteht die Möglichkeit der Diversion nur, sofern Jugendstrafrecht auf sie angewendet wird, § 109 Absatz 2 JGG. Wendet das Gericht hingegen allgemeines Strafrecht an, besteht die Möglichkeit der Verfahrenseinstellung nach der Strafprozessordnung (StPO). a. Wie viele Verfahren gegen Heranwachsende wurden seit 2012 jährlich wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO eingestellt? b. Wie viele Verfahren gegen Heranwachsende wurden seit 2012 jährlich nach § 153a StPO unter Auflagen und Weisungen eingestellt? c. Wie viele Verfahren gegen Heranwachsende wurden seit 2012 jährlich nach § 154 StPO eingestellt, weil sie unwesentliche Nebenstraftat waren? Die Möglichkeit einer Einstellung gemäß §§ 153 fortfolgende StPO durch die Staatsanwaltschaft oder das Jugendgericht besteht sowohl für Jugendliche als auch für Her- Drucksache 21/4214 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 anwachsende und für letztere unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für die Anwendung von Jugendstrafrecht vorliegen. Für die Staatsanwaltschaft liegen die erforderlichen statistischen Daten nicht vor. Die Beantwortung wäre nur durch händische Auswertung sämtlicher Ermittlungsakten möglich, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch Heranwachsende unter den Beschuldigten sind. Das wären jährlich jeweils mehr als 150.000 Akten. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Auch aus den Verfahrensstatistiken der Ordentlichen Gerichte in Strafsachen kann die Zahl nicht entnommen werden. Eine Differenzierung unter anderem nach Heranwachsenden ist dort nicht vorgesehen. Die folgenden Daten sind aus dem Vorgangsverwaltungssytem forumSTAR beim Amtsgericht ausgelesen worden. Hinsichtlich der Einstellungen nach § 154 StPO ist dabei eine Differenzierung nach Heranwachsenden nicht möglich, weil das Fachverfahren hier kein Unterscheidungsmerkmal vorsieht. Alternativ wurden die Zahlen aller Einstellungen nach dieser Vorschrift gegenüber Jugendlichen und Heranwachsenden aufgeführt. Hinsichtlich der Validität der Daten muss darauf hingewiesen werden, dass das Vorgangsverwaltungssystem forumSTAR kein Statistikprogramm ist, sodass die Daten unter dem Vorbehalt der vollständigen und richtigen Erfassung stehen. Amtsgericht Hamburg, Anzahl der Verfahren gegen Heranwachsende, die nach den §§ 153, 153a StPO eingestellt worden sind: Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 1.Q § 153 20 58 65 65 18 § 153a 23 86 75 78 13 Amtsgericht Hamburg, Anzahl der Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende , die nach den § 154 StPO eingestellt worden sind: Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 1.Q § 154 22 49 77 67 19 Landgericht Hamburg, Anzahl der Verfahren gegen Heranwachsende, die nach den §§ 153, 153a StPO eingestellt worden sind: Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 1.Q § 153 0 0 2 1 0 § 153a 0 1 1 0 0 Landgericht Hamburg, Anzahl der Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende , die nach den § 154 StPO eingestellt worden sind: Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 1.Q § 154 0 1 3 2 1 11. Woran liegt es nach Ansicht der zuständigen Behörden, dass die Anzahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren zwischen 2012 und 2015 von 13.989 um knapp 16 Prozent auf 16.221 gestiegen, die Anzahl der Neuzugänge bei den Jugendstrafverfahren im selben Zeitraum jedoch von 4.783 um 20,13 Prozent auf 3.820 gesunken ist? Siehe Vorbemerkung. 12. Gibt es eine Diversionsrichtlinie und falls ja, seit wann ist diese in Kraft und welche inhaltlichen Änderungen wurden daran seit 2011 auf wessen Veranlassung hin vorgenommen? Bitte etwaige Änderungen nach Jahren auflisten. Die seit dem 01.10.2010 geltende Diversionsrichtlinie der Staatsanwaltschaft ist unverändert in Kraft.