BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4218 21. Wahlperiode 03.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 26.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Virtual Reality – Verschläft der Senat den neuen Trend? Virtual Reality (VR) kann für die Hamburger Verwaltung und öffentlichen Unternehmen an zahlreichen Stellen von Nutzen sein (zum Beispiel Stadtentwicklung , Hafen). Hamburg wird daran gemessen werden, ob und wie es mit Unternehmen am Standort die Potenziale dieser technischen Möglichkeiten , insbesondere für die Verwaltung, nutzt. Hamburg galt viele Jahre als führend in der Modernisierung seiner Verwaltung. Deshalb sollte der Senat zeitnah die Möglichkeiten des Einsatzes von VR im öffentlichen Dienst eruieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der direkten Mehrheitsbeteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg und der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement sowie der Hochschulen wie folgt: 1. Plant der Senat, den Trend Virtual Reality in der Verwaltung einzusetzen (zum Beispiel in der Stadtplanung et cetera)? a. Wenn ja, wo beziehungsweise welche Strategie verfolgt der Senat und wann werden erste Planungen dazu umgesetzt werden? b. Wenn nein, warum nicht? Ja. Von der zuständigen Behörde wird derzeit zusammen mit der Universität Hamburg an einer Verknüpfung des physischen Stadtmodells mit Elementen von Virtual Reality (VR) und Augmented Reality im Kontext stadtplanerischer Fragestellungen gearbeitet. Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung verfügt über einen Fachbereich 3D und Fernerkundung. Ferner sind Anwendungen im Bereich der Theater und Museen sowie des Denkmalschutzes vorstellbar. Darüber hinaus sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 2. Werden die Möglichkeiten von Virtual Reality bereits in öffentlichen Unternehmen genutzt beziehungsweise gibt es Planungen für die Nutzung ? Wenn ja, wo und in welchen öffentlichen Unternehmen? Ja. Die Hamburg Port Authority hat erste VR-Prototypen umgesetzt, um Datenflüsse und IT-Architekturen im Zusammenspiel mit physischen Objekten aufzuzeigen. Bei der Stromnetz Hamburg GmbH wird ein Pilotprojekt zum Thema „Geospatial Augmented Reality“ durchgeführt, das mögliche Einsatzszenarien für den Betrieb untersucht . Die Hamburg Messe und Congress GmbH nutzt derzeit VR für die Vermarktung des revitalisierten Congress Center Hamburg. Die Hamburger Hochbahn AG setzt für die Aus- und Fortbildung von Zug- und Stellwerkpersonal VR-Simulatoren ein und nutzt VR im Zusammenhang mit der Beschaffung neuer Fahrzeugtypen, sofern die Drucksache 21/4218 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hersteller über entsprechende geeignete VR-Räume verfügen. Im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur U-Bahn-Netzerweiterung besteht die Möglichkeit, zu einem fortgeschrittenen Stand der Planungen 3-D-Visualisierung einzusetzen. Die Flughafen Hamburg GmbH stellt derzeit Überlegungen an, VR bei der Präsentation von Reisezielen für Passagiere am Gate zu nutzen. 3. Plant der Senat mit Firmen aus Hamburg Projekte zum Thema Virtual Reality in der Verwaltung? Wenn ja, welche Projekte mit welchen Firmen? Wenn nein, warum nicht? 4. Welche zuständigen Stellen in der Hamburger Verwaltung beschäftigen sich mit Virtual Reality? Siehe Antwort zu 1. bis 1. b. 5. Welcher Nutzen und welche Potenziale für die Hamburger Verwaltung und für öffentliche Unternehmen ergeben sich aus dem Einsatz von Virtual Reality? VR kann für eine verständlichere Vermittlung dreidimensionaler Inhalte genutzt werden . Im Übrigen siehe Antworten zu 1. bis 2. Darüber hinaus sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 6. Fördert der Senat Unternehmen, die auf die Entwicklung von VR- Produkten ausgerichtet sind? a. Wenn ja, aus welcher Produktgruppe welches Haushaltsplans? b. Wenn ja, welche Bedingungen muss ein Unternehmen erfüllen, um die jeweiligen Förderungen zu erhalten und wie lange können die Mittel in Anspruch genommen werden? c. Wenn nein, warum nicht? Ja, über Förderprogramme der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB). Entscheidende Kriterien für die Auswahl sind insbesondere der Innovationsgrad und das wirtschaftliche Verwertungspotenzial der Innovation. In der Regel beträgt die Dauer der geförderten Vorhaben sechs Monate bis drei Jahre. 7. Welche Maßnahmen setzt der Senat um beziehungsweise hat der Senat umgesetzt, um mehr Fachkräfte in IT-Branchen für Hamburg anzusiedeln und dem Fachkräftemangel in diesem Bereich, zum Beispiel wenn es um neue Trends wie Virtual Reality geht, entgegenzuwirken? Wie bewertet der Senat die Situation in 2016 im Vergleich zu 2015 und 2014 für Hamburg? Siehe Drs. 21/365, 21/3724 und 21/3933 sowie Antworten zu 1. bis 2. Eine regelmäßige Bewertung ist darüber hinaus nicht vorgesehen. 8. Ist es richtig, dass eine öffentliche Förderung der Branche für Computerspiele von der Freien und Hansestadt Hamburg nicht mehr vorgesehen ist? Wenn ja, warum werden diese Mittel seit wann eingestellt? 9. Wie sah die Förderung von Unternehmen in der Computerspieleentwicklung durch die Freie und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2008 bis 2016 aus? Welche Beträge in welcher Höhe konnten Firmen unter welchen Bedingungen von der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten? Siehe Drs. 21/3724. Die Förderrichtlinie unterstützte die Entwicklung sogenannter Prototyen mit rückzahlbaren Zuschüssen bis zur Höhe von 100.000 Euro. Aktuell stehen Förderprogramme der IFB auch Unternehmen der Computerspielbranche offen (siehe https://www.ifbhh.de). 10. Wird der Trend Virtual Reality bereits in Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen in anderen Bundesländern eingesetzt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4218 3 Wenn ja, in welchen? Gibt es öffentliche Förderungen in anderen Bundesländern für Computerspielfirmen und andere Firmen, die Trends wie Virtual Reality entwickeln? Wenn ja, in welchen Bundesländern? Die erfragten Angaben liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats und der parlamentarischen Kontrolle der Bürgerschaft und werden daher auch vom parlamentarischen Fragerecht nicht erfasst.