BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4219 21. Wahlperiode 03.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 26.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Bündnis für den Radverkehr Über das „Bündnis für den Radverkehr“ sollen sich die beteiligten Behörden, Bezirke und Bezirksversammlungen auf Maßnahmen und Vorgehensweisen zur Förderung des Radverkehrs verständigen. In einigen Bezirken gibt es Widerstand. Ich frage den Senat: 1. Inwiefern wurden die Bezirksverwaltungen und Bezirksversammlungen an der Ausarbeitung des „Bündnis für den Radverkehr“ beteiligt? Sowohl die Bezirksverwaltungen als auch die Bezirksversammlungen wurden und werden beteiligt. Im Übrigen siehe Drs. 21/3969. 2. Welche Bezirksamtsleiter und Bezirksversammlungsvorsitzenden haben bisher unterschrieben? Welche nicht und warum nicht? Der Text erlangt die Unterschriftsreife nach Finalisierung des Abstimmungsprozesses mit allen Bündnispartnern. Im Übrigen siehe Drs. 21/3969. 3. Gibt es in den Bezirksversammlungen offene Verfahren, wie zum Beispiel Anträge oder Anfragen bezüglich des „Bündnis für den Radverkehr “? Wenn ja, welche? 4. Welche Stellungnahmen sind bisher bei dem Senat eingegangen, welchen Inhalt haben diese? Derzeit liegen folgende Anträge aus den Bezirksversammlungen vor: - Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, Drs.-Nummer 21-2162 vom 21. April 2016, abrufbar unter https://sitzungsdienst-hamburg-mitte.hamburg.de/bi/allris.net.asp - Bezirksversammlung Harburg, Drs.-Nummer 20-1473 vom 11. April 2016, abrufbar unter https://sitzungsdienst-harburg.hamburg.de/bi/allris.net.asp Alle Bezirksversammlungen sind gebeten worden, bis zum 15. Mai 2016 Stellung zu nehmen. Der jeweilige Beratungsstand in den einzelnen bezirklichen Gremien kann über das im Internet eingestellte Bürgerinformationssystem der Bezirksversammlungen (ALLRIS) recherchiert werden. Dies umfasst auch gegebenenfalls bereits vorliegende Anträge der bezirklichen Ausschüsse. 5. Welche Bezirksverwaltungen und Bezirksversammlungen üben Kritik an dem „Bündnis für den Radverkehr und wie lautet diese? Der Entwurf des Bündnistextes ist mit den Bezirksverwaltungen abgestimmt. Im Übrigen siehe Antworten zu 1., 3. und 4. Drucksache 21/4219 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Hat die Radverkehrsbeauftragte alle Bezirksverwaltungen und Bezirksversammlungen aufgesucht, um über das „Bündnis für den Radverkehr“ zu diskutieren? Ja, die Radverkehrskoordinatorin hat in allen Bezirken die zuständigen bezirklichen Gremien aufgesucht, um über das „Bündnis für den Radverkehr“ zu informieren, Fragen zu beantworten und Hinweise und Anregungen aufzunehmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 7. Würde der Senat die Diskussion mit den Bezirksverwaltungen und Bezirksversammlungen als ergebnisoffen bezeichnen? Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. und zu 4. 8. Welche Möglichkeiten haben die Bezirksverwaltungen und Bezirksversammlungen , auf den Inhalt des „Bündnis für den Radverkehr“ Einfluss zu nehmen? Die Bezirksversammlungen können auf den Entwurf des Textes „Bündnis für den Radverkehr“ durch Abgabe einer Stellungnahme Einfluss nehmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. und 4. 9. Existiert einen Frist, wann das „Bündnis für den Radverkehr“ von allen Bezirksamtsleitern und Bezirksversammlungsvorsitzenden unterzeichnet sein muss? Nein. 10. Was passiert, wenn nicht alle Bezirksamtsleiter und Bezirksversammlungsvorsitzenden unterschreiben? Plant der Senat, das „Bündnis für den Radverkehr“ trotzdem in Kraft treten zu lassen? Der Senat nimmt zu hypothetischen Fragen grundsätzlich nicht Stellung.