BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/422 21. Wahlperiode 12.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering, Richard Seelmaecker und Birgit Stöver (CDU) vom 06.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Gehen Hamburg die Stellplätze aus? Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN haben in der Bürgerschaftssitzung vom 23. Januar 2014 auf Vorschlag des Senats die sogenannte Stellplatzpflicht bei Wohnungsbauten (Drs. 20/9751) gegen die Stimmen der CDU abgeschafft. Damit haben SPD und GRÜNE in vielen Wohngebieten bei Wohnneubauten den Parkdruck erheblich verschärft. Immer wieder kommt es in Stadtteilen zu massiven Bürgerbeschwerden. Anwohnerinnen und Anwohner größerer Wohnungsbauprojekte klagen über zugeparkte Wege und Mangel an Stell- und Parkplätzen. Der Senat hat noch in seiner Begründung zu Drs. 20/9751 behauptet, dass davon auszugehen sei, dass „Bauherrinnen und Bauherren auch ohne rechtliche Verpflichtung zukünftig nachfrage- und bedarfsgerecht Stellplätze errichten werden“. Weshalb dann überhaupt eine Abschaffung der Stellplatzpflicht notwendig wäre, konnte der Senat nicht begründen. In der Praxis zeigt sich vielmehr, dass auf den Bau von Tiefgaragen lieber verzichtet und so deutlich weniger Parkraum geschaffen wird. Gleichzeitig schafft der Senat durch seine Verkehrspolitik ohnehin immer mehr öffentlichen Parkraum ab. Der Busbeschleunigung und den Fahrradstreifen sind seit der Regierungsübernahme der SPD in der vergangenen Wahlperiode bereits rund 1.000 Parkplätze zum Opfer gefallen. Die CDU Fraktion hält an ihrer Forderung fest, die Stellplatzpflicht wieder einzuführen (Drs. 20/9484) und hält den Termin für eine Evaluation der Abschaffung bis zum 31. Dezember 2017 für viel zu spät. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie hat sich die Zahl der Stellplätze pro Wohneinheit bei Neubauten in den einzelnen Bezirken seit dem Wegfall der Stellplatzpflicht im Vergleich zu den Vorjahren genau entwickelt? Bitte hierfür die genauen Zahlen zu Stellplätzen pro Wohneinheit bei Neubauten der Jahre 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 angeben und bezirksweise und nach Stadtteilen aufschlüsseln. Zur Beantwortung der Frage wären allein in den Bezirksämtern circa 27.000 Baugenehmigungsverfahren nach § 61 beziehungsweise § 62 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) händisch zu sichten und auszuwerten. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hinzu kommt, dass im Vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO die Prüfung der notwendigen Stellplätze nach § 48 HBauO generell nicht zum Prüfumfang der Bauaufsichtsbehörden gehört. Im Übrigen siehe Drs. 20/13635. Drucksache 21/422 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche Auswirkungen hat der Wegfall der Stellplatzpflicht auf das Angebot an Parkraum in Hamburg nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde bisher? Siehe Drs. 20/13635. 3. Wie viele Beschwerden über zu wenige Stellplätze und/oder Parkplätze im Umfeld von Neubauten sind bei den zuständigen Fachbehörden und/oder den Bezirksämtern seit Abschaffung der Stellplatzpflicht eingegangen ? Bitte nach Bezirken und Stadtteilen aufschlüsseln. Bezirksamt Hamburg-Mitte: Eine Beschwerde – Stadtteil Hammerbrook (Bereich Nagelsweg). Bezirksamt Altona: Zwei Beschwerden – Stadtteil Ottensen. 4. Wie hat sich die verkehrliche Situation in Wohngebieten durch den Wegfall der Stellplatzpflicht verändert? Haben sich der Parkdruck und die Parksuchverkehre in Wohngebieten verschärft und damit einhergehend auch die kritischen Folgen für die Verkehrssicherheit? (Bitte für die Bezirke einzeln angeben.) Wenn ja, was tut der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dagegen? Wenn nein, wie kommt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zu dieser Einschätzung? Bitte gegebenenfalls entsprechende Untersuchungen beilegen. Nach Feststellung der Polizei ergaben sich im Hinblick auf die verkehrliche Situation, den Parkdruck und den Parksuchverkehr in Wohngebieten im Grundsatz keine Veränderungen , die sich auf die Abschaffung der Stellplatzpflicht zurückführen lassen. In zwei Wohngebieten im Bezirk Altona war ein deutlicher Zuwachs von Parkplatzsuchverkehren und eine leichte Zunahme von verkehrswidrigem Parkverhalten zu verzeichnen. Hier wurden der Verkehrsraum neu strukturiert beziehungsweise andere straßenbauliche und straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen getroffen. 5. Inwiefern herrscht nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde in den Bezirken und hier wiederum in welchen Stadtteilen aktuell ein Mangel an a) Stellplätzen? b) Parkplätzen? Siehe Drs. 21/253. 6. Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit den geschaffenen Stellplätzen bei Neubauten in Hamburg seit Wegfall der Stellplatzpflicht zufrieden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und was tut er beziehungsweise sie dagegen? Siehe Antwort zu 2.