BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4229 21. Wahlperiode 03.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 27.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Sachstand Flächen für „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ (II) Frau Senatorin Stapelfeld äußerte gegenüber der Presse, dass statt 5.600 Wohnungen „nur“ noch 4.800 Expresswohnungen errichtet werden sollen. Ferner musste sich der Senat nun auch öffentlich von seinem bisherigen Zeitplan verabschieden. Senatorin Stapelfeld erklärte gegenüber der Presse: „Ein kleiner Teil der Siedlungen wird bis Ende des Jahres bezugsfertig, die übrigen im Lauf des Jahres 2017.“ Bereits im Dezember des Jahres 2015 titelte das „Hamburger Abendblatt“: „Wohnungsversprechen für Flüchtlinge kaum zu halten“1 Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Die Behauptung der Fragestellerin zur Anzahl der Wohnungen ist unzutreffend. Mit der Drs. 21/1838 vom Oktober 2015 hat der Senat entschieden, dass „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ errichtet werden sollen. Jedes Bezirksamt wurde gebeten, eine Fläche zu benennen, auf der im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen errichtet werden können. Um die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Freien und Hansestadt zu ermitteln, wurden Annahmen getroffen, wie viele öffentlich geförderte Wohneinheiten auf diesen Flächen entstehen können: rechnerisch insgesamt 5.600 Wohneinheiten (siehe Drs. 21/1838). Mit der gleichen Drucksache wurde bezogen auf den Bezirk Harburg eine Ausnahme zur Belegung beschlossen: Dort soll kein weiterer Schwerpunkt zur Flüchtlingsunterbringung entstehen. Von Beginn an sollen auf der Fläche „Sandbek-West“ überwiegend , aber nicht ausschließlich, reguläre öffentlich geförderte Wohnungen entstehen (siehe Drs. 21/1838). In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11. Februar 2016 wurde dies ebenfalls erläutert. Demnach sind von Anfang an insgesamt 4.800 Wohneinheiten geplant worden, die in der Anfangszeit als Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung stehen. Der Senat hat seine Ziele nicht geändert. 1 http://www.abendblatt.de/hamburg/article206845459/Wohnungsversprechen-fuer-Fluechtlingekaum -zu-halten.html. Drucksache 21/4229 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Übrigen hält der Senat auch weiterhin daran fest, die Flüchtlingsunterkünfte zügig fertigzustellen. Im Zuge der laufenden Umsetzung ergaben sich an einigen Standorten allerdings Verzögerungen, im Einzelnen siehe hierzu Drs. 21/4130. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge sollen in den 4.800 Wohneinheiten insgesamt untergebracht werden? Es wird angestrebt, dass je Wohneinheit durchschnittlich mindestens fünf Personen untergebracht werden. Je nach Wohnungsgrößen und Belegungskonzept kann sich aber auch eine geringere Personenzahl je Wohneinheit ergeben. 2. Was hat den Senat zu diesem Zeitpunkt bewogen, die zeitliche Planung anzupassen? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Expresswohnungen werden nach aktuellem Stand an welchem Ort bis zum Jahr 2016 fertiggestellt? An den Standorten Elfsaal (Jenfeld) und Mittlerer Landweg (Billwerder) werden nach aktuellem Stand erste Wohnungen im Jahr 2016 fertiggestellt. 4. Wie erklärt sich der Senat die zeitliche Differenz bezüglich des Erkenntnisprozesses zwischen Bezirken und Senat die Realisierbarkeit betreffend ? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen gibt der Senat zu Presseberichten keine Stellungnahme ab. 5. Geht der Senat davon aus, die avisierten 4.800 Wohneinheiten tatsächlich im Jahr 2017 vollumfänglich errichten zu können? 6. Hat der Senat Alternativen für den Fall, dass die Errichtung der 4.800 Wohneinheiten nicht vollumfänglich realisiert werden kann? Nach heutigem Stand geht der Senat davon aus, dass die Wohneinheiten in den Jahren 2016 und 2017 errichtet werden. 7. An welchen Standorten werden die ursprünglich geplanten Kapazitäten um welche Anzahl reduziert? Gegenüber den Inhalten der Drs. 21/1838 erfolgte eine Reduktion der Kapazität von rechnerisch möglichen 4.000 Plätzen um 1.500 Plätze. Die Zahl der Wohneinheiten bleibt dabei am Mittleren Landweg unverändert. Am Standort Suurheid wurde die Zahl der geplanten Wohneinheiten um 400 reduziert. Am zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommenen Standort am Hörgensweg (Eidelstedt ) wurde die Zahl der Wohneinheiten für Flüchtlingsunterkünfte um 250 Einheiten gesenkt. 8. Wird in Erwägung gezogen auch die nun avisierte Zahl von 4.800 Wohneinheiten zu senken? Wenn ja, um wie viel und unter welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht? 9. Ab welcher Veränderung des Flüchtlingszustroms geht der Senat davon aus, die geplante Anzahl von 4.800 Expresswohnungen nach oben korrigieren zu müssen? 10. Prüft der Senat für diesen Fall weitere Flächen? Wenn ja, welche Flächen? Wenn nein, warum nicht? Nein, weil der Bedarf, Unterkünfte für Flüchtlinge zu schaffen, weiterhin besteht. Viele Unterbringungen mussten im Jahr 2015 zur akuten Vermeidung von Obdachlosigkeit Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4229 3 kurzfristig in leer stehenden Hallen, Baumärkten und in Zelten errichtet werden. Von daher war es erforderlich, die bis dahin erfolgten Maßnahmen durch weitere, nachhaltige Ansätze zu ergänzen und nachhaltigere Formen der Unterbringung zu entwickeln. Die bis dahin gewählten Unterbringungsformen stießen und stoßen auch weiterhin in der Verfügbarkeit von Flächen und Kapazitäten zum Beispiel für geeignete Unterbringungsmöglichkeiten in der Stadt an ihre Grenzen. Es war von daher vorausschauend notwendig, das Angebot durch weitere Unterbringungsformen zu ergänzen, die durch Diversifizierung weitere verfügbare Kapazitäten erschließen konnten. Dies gilt auch weiterhin. Insbesondere die geplanten Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen dienen zur Unterbringung der hohen Zahl der Schutzsuchenden aus den Jahren 2015 und 2016. Um Flüchtlingen mit Bleibeperspektive dauerhaft Unterkünfte bieten zu können, werden die geplanten 4.800 Wohneinheiten dringend benötigt. Im Übrigen siehe Drs. 21/3652. Mit einer Änderung der geplanten Anzahl von 4.800 sogenannten Expresswohnungen sowie mit der Prüfung weiterer Flächen für diesen Zweck hat sich der Senat daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht befasst. 11. Welche Grundstücke hat die Freie und Hansestadt Hamburg bereits an Investoren zur Erstellung von Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen verkauft und wie viele Flüchtlinge sollen auf jedem dieser Grundstücke untergebracht werden? 12. Für welche Grundstücke steht die Freie und Hansestadt Hamburg noch in Verhandlungen zur Erstellung von Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen und wie viele Flüchtlinge sollen auf jedem dieser Grundstücke untergebracht werden? Mit Stand 27. April 2016 wurden verkauft (notariell beurkundet): 1. Bezirk Bergedorf – Mittlerer Landweg 2. Bezirk Wandsbek – Elfsaal Der Senat sieht zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu laufenden Verhandlungen Auskunft zu erteilen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine weiteren Verhandlungen über die in der Drs. 21/4130 genannten Grundstücke hinaus geführt. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und zu 7. sowie Drs. 21/4130.