BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4231 21. Wahlperiode 03.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 27.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Widersprüche gegen Entscheidungen bei der Aufnahme in die Klassen 1 und 5 Gegen Entscheidungen im Rahmen der Aufnahme von Schülerinnen und Schüler in die Klassen 1 und 5 können Widersprüche eingelegt werden. In diesem Zusammenhang frage ich den Senat: Aufnahme in die Klasse 1 1. Wann wurden die ersten und die letzten Zuweisungsbescheide für die ersten Klassen der Hamburger Grundschulen versandt und bis zu welchem spätesten Termin können die Eltern in diesem Jahr dementsprechend Widerspruch gegen die Entscheidung im Rahmen der Anmelderunde bezüglich der Aufnahme beziehungsweise Nicht-Aufnahme in die Klasse 1 einer Schule einlegen? Die Bescheide sind am 28. März 2016 auf den Postweg gebracht worden. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes. Die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes ist ein tatsächliches Ereignis, dessen Termin nicht von vornherein bestimmt werden kann, sondern das von Geschehnissen abhängig ist, die die zuständige Behörde nicht beeinflussen kann, wie zum Beispiel Störungen des Postlaufes, Wohnsitzwechsel oder Veränderungen in der rechtlichen Vertretungsmacht von Schülerinnen und Schülern. Im Regelfall sollte die Widerspruchsfrist mit dem 2. Mai 2016 abgelaufen sein. 2. Wie viele Widersprüche wurden in diesem Jahr bislang, bei noch laufender Widerspruchsfrist, eingelegt? Wie viele waren es im vergleichbaren Zeitraum im vergangenen Jahr und wie ist, darauf aufbauend, die diesjährige Prognose zum Ende der Widerspruchsfrist? 3. Wogegen wurde jeweils Widerspruch eingelegt? 4. Wie viele Widersprüche wurden jeweils gegen die Nicht-Aufnahme an einer bestimmten Schule – bitte je Schule angeben – eingelegt? Widersprüche werden in der Rechtsabteilung der zuständigen Behörde bearbeitet und statistisch erfasst. Am 27. April 2016 waren neun Widersprüche mit dem Streitgegenstand „Aufnahme 1. Klasse“ erfasst. Davon richteten sich jeweils zwei gegen die Nichtaufnahme an den Schulen Brockdorffstraße und Grundschule Poppenbüttel und je einer gegen die Nichtaufnahme an den Schulen Schimmelmannstraße, Altengammer Deich, Grundschule Sachsenweg, Windmühlenweg und Mittlerer Landweg. Am 27. April 2015 waren 17 Widersprüche mit dem Streitgegenstand „Aufnahme 1. Klasse “ erfasst worden. Eine Prognose der Gesamtzahl von solchen Widersprüchen im laufenden Jahr leitet die zuständige Behörde davon nicht ab. Drucksache 21/4231 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Bis wann wird über die Widersprüche (spätestens) entschieden? Die Bescheidung eines Widerspruchs erfolgt in jedem Fall erst nach der sogenannten Abhilfeprüfung gemäß § 72 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die von der angewählten Schule durchzuführen ist. Anschließend prüft der zuständige Rechtsreferent die Rechtsmäßigkeit des Verfahrens, in dem die Schule die Plätze vergeben hat, und würdigt die inhaltliche Begründung der Widersprechenden. In einigen Fällen ist hierzu Rücksprache mit der Schule erforderlich; den Familien ist in Zweifelsfällen Gelegenheit zu geben, ihren Vortrag zu ergänzen und weitere Dokumente vorzulegen. Die zuständige Behörde hat sich zum Ziel gesetzt, die Widersprüche der ersten Klassen bis zum Beginn der Sommerferien zu bescheiden. Aufnahme in die Klasse 5 6. Bis zu welchem spätesten Termin können die Eltern in diesem Jahr Widerspruch gegen die Entscheidung im Rahmen der Anmelderunde bezüglich der Aufnahme beziehungsweise Nicht-Aufnahme in die Klasse 5 einer Schule einlegen? Die Bescheide sind am 18. April 2016 auf den Postweg gebracht worden. Zur Widerspruchsfrist und zur Bekanntgabe eines Verwaltungsakts siehe Antwort zu 1. Im Regelfall sollte die Widerspruchsfrist mit dem 21. Mai 2016 abgelaufen sein. 7. Wie viele Widersprüche wurden in diesem Jahr bislang, bei noch laufender Widerspruchsfrist, eingelegt? Wie viele waren es im vergleichbaren Zeitraum im vergangenen Jahr und wie ist, darauf aufbauend, die diesjährige Prognose zum Ende der Widerspruchsfrist? 8. Wogegen wurde jeweils Widerspruch eingelegt? 9. Wie viele Widersprüche wurden jeweils gegen die Nicht-Aufnahme an einer bestimmten Schule – bitte je Schule angeben – eingelegt? Widersprüche werden in der Rechtsabteilung der zuständigen Behörde bearbeitet und statistisch erfasst. Am 27. April 2016 war ein Widerspruch mit dem Streitgegenstand „Aufnahme 5. Klasse“ erfasst. Dieser richtet sich gegen die Nichtaufnahme am Gymnasium Ohmoor. Am 27. April 2015 waren vier Widersprüche mit dem Streitgegenstand „Aufnahme 5. Klasse“ erfasst worden. Eine Prognose der Gesamtzahl von solchen Widersprüchen im laufenden Jahr leitet die zuständige Behörde davon nicht ab. 10. Bis wann wird über die Widersprüche entschieden? Zum Verfahren der Bescheidung eines Widerspruchs siehe Antwort zu 5. Soweit eine Prioritätssetzung erforderlich ist, bearbeiten die Referentinnen und Referenten die Widersprüche der ersten Klassen vor denen der fünften Klassen. Die zuständige Behörde hat sich zum Ziel gesetzt, die Widersprüche der fünften Klassen bis zum Beginn der vierten Woche der Sommerferien zu bescheiden.