BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4234 21. Wahlperiode 03.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Michael Kruse (FDP) vom 27.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Busbeschleunigung (84) In den Medien gibt es schockierende Meldungen über Unfälle im Bereich der Baumaßnahmen an der Fuhlsbütteler Straße im Rahmen der Busbeschleunigung . Wir fragen den Senat: 1. Wann wurden im Rahmen der Busbeschleunigung welche Maßnahmen an der Fuhlsbütteler Straße durchgeführt? Das Bauvorhaben „Fuhlsbüttler Straße“ hat acht unterschiedliche Baumaßnahmen zu einem 4,5 Kilometer langen Straßenbauprojekt gebündelt. Davon waren drei durch das „Programm Busoptimierung“ veranlasst. Im Einzelnen betraf dies Straßenabschnitte zwischen Heidhörn und Hermann-Kauffmann-Straße, Wasmannstraße und der Bushaltestelle Neue Wöhr sowie einen rund 150 Meter langen Abschnitt ab Harzloh in Richtung Norden. Sämtliche Bauarbeiten auf der Fahrbahn in diesen Abschnitten wurden zwischen August und November des Jahres 2014 durchgeführt; die Nebenflächen waren im Mai des Jahres 2015 hergestellt. 2. Warum wurden im Rahmen dieser Maßnahmen auch 10 Zentimeter hohe Anfahrborde zur Begrenzung der Parkplätze eingebaut? Die Anfahrborde wurden in dem Abschnitt der Fuhlsbüttler Straße südlich Heidhörn bis zur Drosselstraße eingebaut. Diese Baumaßnahme stand nicht im Zusammenhang mit der Busoptimierung, sondern umfasste neben einer regulären Straßensanierung Aufwertungsmaßnahmen auf den Nebenflächen und stellt einen wichtigen Faktor für die Vitalisierung und Attraktivitätssteigerung der Einkaufsmeile in Barmbek-Nord dar. Als vordere Begrenzung wurden Anfahrborde eingesetzt, um zu vermeiden, dass die Autos zu weit vorfahren und demzufolge im Gehweg stehen. Ihre Breite wurde dabei in Abhängigkeit vom Achsabstand gängiger Fahrzeuge festgelegt. Die Parkplätze selbst sind mit dunkleren niveaugleichen Basaltsteinen voneinander abgegrenzt. Bei vorschriftsmäßigem Parken in den dafür vorgesehenen Parkplätzen ragen die Anfahrborde seitlich nicht am Fahrzeug hervor. Damit wird vor allem die barrierefreie Erreichbarkeit des Gehweges im gesamten Verlauf der Parkplätze gewährleistet. Dies kann sonst nur an einzelnen Stellen durch Rampen gewährleistet werden. 3. Ist sichergestellt, dass Pkw diese nicht überfahren und so den vorgesehenen Parkraum überschreiten können? Wenn nein: warum nicht? Hätte dann nicht eine farbige Markierung gereicht? Drucksache 21/4234 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die anthrazitfarbenen Anfahrborde stellen zu dem sandbeigen Betonsteinpflaster einen klaren optischen Kontrast dar. Ein gleicher Kontrast wurde ebenso bei den eingesetzten taktilen Leitelementen für Menschen mit Seheinschränkungen gewählt. Durch die Verwendung der gleichen Kontrastierung wird eine deutliche Sichtbarkeit der Anfahrborde erreicht und damit ein Überfahren verhindert. Eine solche spürbare Kante wird vom Kfz-Verkehr im Gegensatz zu einfachen Markierung erfahrungsgemäß als Grenze akzeptiert. 4. Wie viele solcher Borde wurden eingebaut? In diesem Abschnitt der Fuhlsbüttler Straße wurden auf einer Länge von rund 700 Meter 79 Anfahrborde eingebaut. 5. Welche Untersuchungen hat die zuständige Behörde vorgenommen, um sicherzustellen, dass Fußgänger nicht über diese Borde stolpern? Es wurden keine gesonderten Untersuchungen vorgenommen. Bundesweit werden Anfahrborde als Parkplatzmarkierung bei ansonsten niveaugleicher Pflasterung eingesetzt und teilweise sogar als Gestaltungsdetail in Bebauungsplänen vorgeschrieben (zum Beispiel www.karlsfeld.de/export/download.php?id=1977). 6. Inwieweit wurden Menschen mit Behinderungen oder deren Vertreter in die Planungen der Borde einbezogen? Im Rahmen der sogenannten Ersten Verschickung am 5. Januar 2011 wurden die Planungsunterlagen dem Verein Barrierefrei Leben e.V. und der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. zur Stellungnahme übermittelt. Ergänzend wurden über die sogenannte Schlussverschickung am 25. April 2014 die beiden vorgenannten Vereine und der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. beteiligt. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer hat keine ablehnende Stellungnahme zur Planung erhalten. 7. Wie viele Fälle von Stürzen infolge der Borde ereigneten sich seit Abschluss der Maßnahmen? Im Bezirksamt Hamburg-Nord sind keine Meldungen zu Unfällen oder Stürzen eingegangen . 8. Haben der Senat oder die zuständige Behörde aufgrund der amtlich erfassten Stürze und/oder aufgrund der Meldungen in den Medien Ermittlungen aufgenommen? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Nein. Der Polizei liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die Berichterstattung zu Unfällen haben die Beteiligten zum Anlass genommen, die Situation vor Ort zu überprüfen. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. 9. Planen der Senat oder die zuständige Behörde den Rückbau oder eine andere Gestaltung der Borde? Wenn ja: Wann wird das erfolgen? Wenn nein: warum nicht? Die Umgestaltung der Fuhlsbüttler Straße in diesem Bereich wurde in einem umfangreichen Planungs- und Beteiligungsverfahren erarbeitet, in welchem Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und der Sanierungsbeirat des Sanierungsgebietes „Barmbek -Nord S1, Fuhlsbüttler Straße“, an dem auch Vertreterinnen und Vertreter der politischen Fraktionen teilnehmen, eng eingebunden waren. Derzeit findet ein Austausch mit den Beteiligten über die Erfahrungen mit diesen neuen Straßenbestandteilen sowie über mögliche Gestaltungsanpassungen statt. Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen.