BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4239 21. Wahlperiode 03.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 27.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Umbaumaßnahmen Straßenzug Stresemannstraße/Bahrenfelder Chaussee /Luruper Chausse Ich frage den Senat: 1. Von wann bis wann erfolgen die Baumaßnahmen im Straßenzug Stresemannstraße /Bahrenfelder Chaussee/Luruper Chaussee? Die Arbeiten im Straßenzug Stresemannstraße/Bahrenfelder Chaussee/Luruper Chaussee haben am 5. März 2016 begonnen und werden voraussichtlich im Juli 2016 abgeschlossen werden. 2. Welche Baumaßnahmen werden durchgeführt? Das Gesamtprojekt ist in zehn Bauabschnitte aufgeteilt, die zeitlich und räumlich koordiniert sind. Die Arbeiten sind den Sanierungsbedarfen in den einzelnen Abschnitten angepasst. Der Umfang der Arbeiten reicht von einer Deckensanierung bis zur Grundinstandsetzung inklusive der Erneuerung der Entwässerungsleitungen und der Nebenflächen. 3. An welchen Tagen erfolgen die Baumaßnahmen von 7 bis 20 Uhr? 4. Wieso wird nicht immer montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr gearbeitet ? In Abhängigkeit vom Wetter, vom Baufortschritt sowie aus bautechnischen Gründen wird regelhaft an sechs Tagen in der Woche gearbeitet. Die detaillierte Steuerung der Bauabläufe innerhalb der Baustelle obliegt gemäß der Verdingungsordnung dem jeweils beauftragten Unternehmen. Zusätzlich sind teilweise Arbeiten an Sonn- und Feiertagen erforderlich (zum Beispiel Verkehrsumstellungen, Asphaltierungs- und Markierungsarbeiten). 5. Wurden Bonus-/Malus-Regelungen vereinbart? Wenn nein: warum nicht? Bonus-/Malus-Regelungen wurden nicht vereinbart. Zu den Gründen siehe Drs. 20/12800. 6. Wie oft kam es während der Bauarbeiten dazu, dass Autos die Einbahnstraßenregelung missachteten? Gaben die betroffenen Autofahrer an, dass sie aufgrund der unzureichenden Beschilderung nicht erkennen konnten, dass sie die Einbahnstraßenregelung verletzen? Statistiken im Sinne der Fragestellung zur Auswertung nach einzelnen Straßenzügen werden von der zuständigen Behörde nicht geführt. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung würde die nachträgliche Auswertung sämtlicher Verfahren erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Drucksache 21/4239 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Polizei liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.