BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4257 21. Wahlperiode 06.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 28.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Knapp zwei Monate Frauenvollzug in der JVA Billwerder – Zeit für eine erste Bestandsaufnahme Vor knapp zwei Monaten zogen Hamburgs weibliche Gefangene von der JVA Hahnöfersand in die neu geschaffene Teilanstalt für Frauen (TAF) nach Billwerder . Während die GRÜNEN im vergangenen Wahlkampf die Verlegung des Frauenvollzugs in die JVA Billwerder noch vollständig abgelehnt hatten, vollzog der Justizsenator nun genau diesen Schritt. Er versprach dabei eine strikte Trennung und ließ dazu Sichtschutzwände aufstellen. Eine Begegnung zwischen Frauen und Männern werde seiner Auskunft nach ausgeschlossen, dazu gebe es in allen Bereichen, die von beiden benutzt werden – zum Beispiel Besucherzentrum, Kirche, Sporthalle, Laden und medizinische Ambulanz – getrennte Nutzungszeiten. Im Rahmenkonzept der TAF heißt es dazu: „… Daraus resultiert ein einzuhaltendes Trennungsgebot zwischen männlichen und weiblichen Gefangenen, das durch bauliche, organisatorische und personelle Maßnahmen in der JVA Billwerder sicherzustellen ist.“ Auch der Vollstreckungsplan wurde aus Rücksicht auf die Insassinnen für die JVA Billwerder geändert. Diese ist nun zuständig „für männliche Verurteilte mit einer Vollzugsdauer bis zu zwei Jahren sechs Monaten mit Ausnahme von wegen einer der im dreizehnten Abschnitt des StGB erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie nach § 232 StGB oder § 233a StGB Verurteilte.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sind seit Eröffnung der TAF in der JVA Billwerder am 5. März 2016 weibliche Gefangene mit männlichen in Kontakt gekommen, der über reinen Sichtkontakt hinausgeht? Nein. a. Falls ja, wie oft, wann, weshalb und bei welchen Gelegenheiten? b. Falls ja, welche Maßnahmen wurden daraufhin von wem jeweils ergriffen? c. Falls ja, wie beurteilt die zuständige Behörde diesen Umstand und wie will sie dem künftig entgegenwirken? Entfällt. d. Falls nicht, hält die zuständige Behörde die strikte Trennung zwischen Männern und Frauen für 100-prozentig gewährleistet? Drucksache 21/4257 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ja. 2. Inwiefern gilt die neue Regelung im Vollstreckungsplan, dass Gefangene , die wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen Menschenhandels verurteilt wurden, unabhängig von der Dauer ihrer Freiheitsstrafe nicht in der JVA Billwerder untergebracht werden, auch entsprechend für Untersuchungshaftgefangene? Die Regelung gilt entsprechend auch für Untersuchungsgefangene. 3. Wie viele männliche Gefangene, die wegen einer im dreizehnten Abschnitt des StGB erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beziehungsweise nach §§ 232 StGB oder 233a StGB verurteilt worden sind beziehungsweise sich wegen eines derartigen Tatvorwurfs in Untersuchungshaft befanden, wurden seit dem Umzug der TAF aus der JVA Billwerder verlegt? Keiner. 4. Werden auch männliche Gefangene, die vor der aktuellen Verurteilung bereits einmal wegen einer der im dreizehnten Abschnitt des StGB erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie nach §§ 232 StGB oder 233a StGB verurteilt worden sind, außerhalb der JVA Billwerder inhaftiert? Ja. Auch Gefangene, die wegen einer solchen Verurteilung während der letzten fünf Jahre in Strafhaft waren, werden in einer anderen Justizvollzugsanstalt (JVA) untergebracht . Falls ja, wie wird dies von wem überprüft? Diese Prüfung erfolgt während des Aufnahmeverfahrens in der JVA Billwerder von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aufnahmeabteilung durch Beiziehung von Vorakten und Einholung von Informationen der Staatsanwaltschaft. Falls nein, weshalb nicht? Entfällt. 5. Wie viele und welche Qualifizierungs- und Arbeitsplätze stehen den weiblichen Gefangenen in der TAF aktuell jeweils zur Verfügung? Betrieb Anzahl der Qualifizierungsund Arbeitsplätze Gastronomie/Hauswirtschaft Casinobetrieb, Ausbildungsbetrieb 10 Gebäudereinigung 12 Hauskammer TAF, Waschcenter Betrieb Gebäudereinigung 4 Vorbereitungskurs für Pflegeberufe 7 Lernbüro 12 Schulische Grundbildung 8 Gesamtplätze 53 6. Wie hoch ist aktuell der Anteil der weiblichen Untersuchungshaft- und Strafgefangenen, die einer Arbeit oder einer Berufsqualifikation nachgehen ? Wie viele leisten davon gemeinnützige Arbeit („day by day“)? In der Teilanstalt für Frauen (TAF) sind aktuell (Stichtag: 02.05.2016) 45 Gefangene in Ausbildungs-, Arbeits- beziehungsweise Qualifizierungsmaßnahmen, das sind 79 Prozent. Davon leistet aktuell keine Gefangene gemeinnützige Arbeit. 7. Aus der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/4093, geht nicht deutlich hervor, ob das ESF-Projekt „DaDurch – Starke Frauen – Mut zum Neustart“ zurzeit in der TAF durchgeführt wird. a. Läuft dieses Projekt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4257 3 Ja. b. Falls ja, wie viele Insassinnen nehmen aktuell daran teil? Aktuell (Stichtag 02.05.2016) gibt es 62 Teilnehmerinnen. c. Falls nein, weshalb nicht? Entfällt. 8. Im Rahmenkonzept der TAF wurde festgelegt, dass die Teilanstalt über einen zugeordneten Personalstamm verfügt, der die vollzuglichen und behandlerischen Aufgaben der Teilanstalt verantwortlich umsetzt. a. Aus wie vielen männlichen und wie vielen weiblichen Mitarbeitern besteht der Personalstamm aktuell? Aktuell besteht der Personalstamm der TAF aus 17 weiblichen Mitarbeiterinnen und 17 männlichen Mitarbeitern unterschiedlicher Professionen. b. Wird ausschließlich dieser Personalstamm in der TAF eingesetzt? Falls nein, weshalb nicht? Nein. In der TAF wird vorrangig Personal der TAF eingesetzt, im Falle von personellen Engpässen unterstützt die übrige JVA Billwerder in der TAF. 9. Wie beurteilt die zuständige Behörde die Verlegung des Frauenvollzugs in die JVA Billwerder und welche Konsequenzen plant sie gegebenenfalls nach den Erkenntnissen der ersten Wochen? Die Verlegung des Frauenvollzuges in die JVA Billwerder wird positiv bewertet. Für eine Bewertung, ob in Bezug auf einzelne Detailfragen gegebenenfalls noch Nachsteuerungsbedarf besteht, ist eine längere Erprobungszeit notwendig.