BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/426 21. Wahlperiode 12.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 06.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Einsatz der Reiterstaffel am 1. Mai 2015 Auf „SPIEGEL Online“ ist ein Bericht über die Demonstrationen am Abend des 1. Mai 2015 in Hamburg zu sehen (http://www.spiegel.tv/filme/1-maihamburg -reiterstaffel/). Gleich zu Beginn des Berichtes wird gezeigt, wie ein Schimmel der Reiterstaffel zur Seite ausbricht und dabei einen Demonstranten überrennt, der friedlich auf einem Fahrradständer sitzt. Der Demonstrant wird am Kopf verletzt. Auch am 1. Mai 2013 wurde die Reiterstaffel bei Demonstrationen eingesetzt und die Pferde scheuten, beziehungsweise konnten nur mit Mühe und Not zurückgehalten werden (vergleiche: Drs. 20/7864). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Aus welchem Grund war die Reiterstaffel am 1. Mai 2015 vor Ort? Die Pferde wurden aus polizeitaktischen Gründen eingesetzt. a. Was war Ziel der auf dem Video gezeigten Maßnahme? Die Pferde sollten Störer des von der Polizei aufgelösten Aufzuges abdrängen. Zum Zeitpunkt des auf dem Video zu sehenden Vorfalles befand sich die Reiterstaffel auf dem Weg zum Einsatzort (Fahrbahn der Feldstraße). b. Wer hat sie angeordnet? Die Maßnahme wurde von dem zuständigen Einsatzabschnittsführer angeordnet. 2. Welche Verletzungen hat der Betroffene erlitten? Nach Kenntnis der zuständigen Behörde erlitt der Betroffene eine Kopfverletzung. Er wurde durch den Rettungsdienst der Feuerwehr rettungsdienstlich behandelt und in ein Krankenhaus befördert. 3. Kam es zu einer Anzeige durch den Betroffenen oder eine andere Person ? Bei der Polizei sowie beim Dezernat Interne Ermittlungen (D.I.E.) als auch bei der Staatsanwaltschaft ist eine Anzeige des Betroffenen oder einer anderen Person bisher nicht bekannt. 4. Gibt es ein Ermittlungsverfahren zu dem Vorfall? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Inaugenscheinnahme des „SPIEGEL“-Filmberichts durch die Staatsanwaltschaft hat keinen Anfangsverdacht für eine Straftat ergeben. 5. Welche Konsequenzen hat/hatte der Vorfall? Wenn keine, warum nicht? Drucksache 21/426 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nach Einschätzung der Polizei handelt es sich bei dem Vorfall um einen bedauerlichen Unfall. Die Umstände werden bei der Polizei ausgewertet, um die Gefahr solcher Unfälle zukünftig zu minimieren. 6. Stellt es nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde eine Gefahr dar, wenn Pferde der Reiterstaffel in der Nähe von Menschen und ohne erkennbaren Grund scheuen? Bitte begründen. Die Pferde der Reiterstaffel werden im Rahmen der Aus- und Fortbildung auf Einsätze in unmittelbarer Nähe von Menschen und Menschenmengen vorbereitet, um die Gefahr des Scheuens und etwaiger Gefährdungen weitestgehend zu minimieren. 7. Wie bewertet der Senat den Vorfall? Siehe Antworten zu 5. und 6. 8. Wie viele Verletzte gab es in den vergangenen zwei Jahren durch die Reiterstaffel? Bitte aufschlüsseln nach Monat, Kurzbeschreibung des Vorfalls, Art der Verletzung, Art des Einsatzes. Keine. 9. Welche Dienstvorschriften, Einsatzregeln et cetera gibt es aktuell zum Einsatz der Reiterstaffel bei Versammlungen? Der Einsatz der Reiterstaffel ist in den Bestimmungen der Polizeidienstvorschrift 350 und in der Dienstanweisung Reiterstaffel (veröffentlicht im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg) geregelt. Der Einsatz des Dienstpferdes als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt unterliegt den Voraussetzungen des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (HmbSOG).