BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/426
21. Wahlperiode
12.05.15
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 06.05.15
und
Antwort des Senats
Betr.: Einsatz der Reiterstaffel am 1. Mai 2015
Auf „SPIEGEL Online“ ist ein Bericht über die Demonstrationen am Abend
des 1. Mai 2015 in Hamburg zu se
hen (http://www.spiegel.tv/filme/1-mai-
hamburg-reiterstaffel/). Gleich zu Beginn des Berichtes wird gezeigt, wie ein
Schimmel der Reiterstaffel zur Seite ausbricht und dabei einen Demonstran-
ten überrennt, der friedlich auf einem Fahrradständer sitzt. Der Demonstrant
wird am Kopf verletzt.
Auch am 1. Mai 2013 wurde die Reiterst
affel bei Demonstrationen eingesetzt
und die Pferde scheuten, beziehungsweise konnten nur mit Mühe und Not
zurückgehalten werden (vergleiche: Drs. 20/7864).
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Aus welchem Grund war die Reiterstaffel am 1. Mai 2015 vor Ort?
Die Pferde wurden aus polizeitaktischen Gründen eingesetzt.
a. Was war Ziel der auf dem Video gezeigten Maßnahme?
Die Pferde sollten Störer des von der Poliz
ei aufgelösten Aufzuges abdrängen. Zum
Zeitpunkt des auf dem Video zu sehenden Vo
rfalles befand sich die Reiterstaffel auf
dem Weg zum Einsatzort (Fahrbahn der Feldstraße).
b. Wer hat sie angeordnet?
Die Maßnahme wurde von dem zuständigen Einsatzabschnittsführer angeordnet.
2. Welche Verletzungen hat der Betroffene erlitten?
Nach Kenntnis der zuständigen Behörde erlitt
der Betroffene eine Kopfverletzung. Er
wurde durch den Rettungsdienst der Feuerwehr rettungsdienstlich behandelt und in
ein Krankenhaus befördert.
3. Kam es zu einer Anzeige durch den Betroffenen oder eine andere Per-
son?
Bei der Polizei sowie beim Dezernat Inte
rne Ermittlungen (D.I.E.) als auch bei der
Staatsanwaltschaft ist eine Anzeige des Betroffenen oder einer anderen Person bisher
nicht bekannt.
4. Gibt es ein Ermittlungsverfahren zu dem Vorfall?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Die Inaugenscheinnahme des „SPIEGEL“-Filmberichts durch die Staatsanwalt-
schaft hat keinen Anfangsverdacht für eine Straftat ergeben.
5. Welche Konsequenzen hat/hatte der Vorfall? Wenn keine, warum nicht?
Drucksache 21/426
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
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Nach Einschätzung der Polizei handelt es sich bei dem Vorfall um einen bedauerli-
chen Unfall. Die Umstände werden bei der Polizei ausgewertet, um die Gefahr solcher
Unfälle zukünftig zu minimieren.
6. Stellt es nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen
Behörde eine Gefahr dar, wenn Pferde
der Reiterstaffel in der Nähe von
Menschen und ohne erkennbaren Grund scheuen? Bitte begründen.
Die Pferde der Reiterstaffel werden im R
ahmen der Aus- und Fortbildung auf Einsätze
in unmittelbarer Nähe von Menschen und Menschenmengen vorbereitet, um die
Gefahr des Scheuens und etwaiger Gefährdungen weitestgehend zu minimieren.
7. Wie bewertet der Senat den Vorfall?
Siehe Antworten zu 5. und 6.
8. Wie viele Verletzte gab es in d
en vergangenen zwei Jahren durch die
Reiterstaffel? Bitte aufschlüsseln nach Monat, Kurzbeschreibung des
Vorfalls, Art der Verletzung, Art des Einsatzes.
Keine.
9. Welche Dienstvorschriften, Einsatzrege
ln et cetera gibt es aktuell zum
Einsatz der Reiterstaffel bei Versammlungen?
Der Einsatz der Reiterstaffel ist in den Bestimmungen der Polizeidienstvorschrift 350
und in der Dienstanweisung Reiterstaffel (v
eröffentlicht im Transparenzportal der
Freien und Hansestadt Hamburg) geregelt. De
r Einsatz des Dienstpferdes als Hilfsmit-
tel der körperlichen Gewalt unterliegt den Voraussetzungen des Hamburgischen
Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (HmbSOG).