BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4261 21. Wahlperiode 06.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 28.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Unzumutbare Geruchsimmissionen in Wilhelmsburg  Nach Medienberichten leiden die Anwohner in der Nähe des Wilhelmsburger Inselparks seit Monaten unter üblen Geruchsbelästigungen. Obwohl schon vor Monaten von den Betroffenen eine Beschwerde an die zuständigen Behörden erging, haben sich seitdem offensichtlich keine belastbaren Erkenntnisse in dieser Angelegenheit ergeben. Ein Verfahren gegen ein Wilhelmsburger Industriebetrieb, der zunächst als Verursacher verdächtigt war, wurde zwischenzeitlich eingestellt. Die ermittelnden Behörden – die Umweltbehörde und das Bezirksamt Hamburg-Mitte – schieben das Problem vor sich her. Immerhin haben Sie nunmehr anerkannt, dass Gerüche vorhanden sind. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: 1. Welche Behörde ist für den Fall zuständig? Zuständige Behörde für nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Anlagen ist die Behörde für Umwelt und Energie; zuständig für nach dem BImSchG nicht genehmigungsbedürftige Anlagen ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte. 2. Seit wann hat die zuständige Behörde Kenntnis von der Problematik? Am 11. September 2015 ist eine Beschwerde im Bezirksamt eingegangen, die Behörde für Umwelt und Energie hat seit November 2015 Kenntnis von den Geruchsbeschwerden . 3. Kann sicher ausgeschlossen werden, dass die von der Bevölkerung wahrgenommenen Gerüche mit den Emissionen des erwähnten Industriebetriebs zusammenhängen? Seit wann ist dies bekannt? Ein sicherer Ausschluss ist auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse nicht möglich. Soweit es sich um den sogenannten Katzenklo-Geruch handelt, gibt es kein Verdachtsmoment , dass dieser dem Industriebetrieb zuzuordnen ist. Soweit es sich um Lösemittelgeruch handelt, gehen traditionell von der Firma, die in großem Maße Lacke herstellt, im Nahbereich Lösemittelgerüche aus. Die Firma produziert jedoch auf hohem Umweltschutzniveau und in vollem Einklang mit den rechtlichen Vorschriften. Lösemittelgerüche in der nahen Nachbarschaft derartiger Betriebe sind im Allgemeinen kaum zu vermeiden, bedeuten aber aufgrund vergleichbar geringer Konzentration keine Gefährdung. 4. Möglicherweise vermischen sich die Emissionen der angeführten Firma mit sonstigen Gerüchen, wurde auch dies von den beteiligten Behörden untersucht? Drucksache 21/4261 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Lösemittelgerüche der Firma vermischen sich nicht mit anderen Gerüchen. 5. Existiert in Hamburg eine Zusammenstellung und Bewertung von Betrieben mit Geruchsimmissionen? Wenn ja: bitte für den Bereich Wilhelmsburg tabellarisch aufführen. Wenn nein: In welcher Form erfolgt dann eine Überwachung der Betriebe ? Nein, weder bei der zuständigen Behörde noch beim zuständigen Bezirksamt existiert eine derartige Zusammenstellung. Die Überwachung der Betriebe erfolgt bei der zuständigen Behörde nach dem Konzept für die Überwachungsaufgaben des Amtes für Immissionsschutz und Betriebe. Beim zuständigen Bezirksamt findet eine Überwachung für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen anlassbezogen nach Beschwerdeaufkommen statt. 6. Welche konkreten Untersuchungen und Beurteilungen wurden in dem oben angegebenen Fall konkret unternommen und von wem? Im Dezember 2015 wurden regelmäßige Begehungen des Quartiers durch die Rufhabenden durchgeführt. Insgesamt wurden 56 stichprobenhafte Prüfungen der Geruchsbelastung vormittags und nachmittags im Quartier mit folgendem Ergebnis durchgeführt : 48 Begehungen keine Geruchswahrnehmungen 2 Begehungen Geruch Katzenklo, keiner Emissionsquelle zuzuordnen 6 Begehungen andere Gerüche, keiner Emissionsquelle zuzuordnen Der Stand der Ermittlungen der Behörde für Umwelt und Energie wurde dem Bezirksamt Mitte mitgeteilt; die beteiligten Behörden haben vereinbart, sich bei der Bearbeitung der Geruchsbeschwerden zu koordinieren. In der Zeit vom 08. März 2016 bis 16. März 2016 hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte durch drei Umweltingenieure sogenannte Geruchsbegehungen an fünf unterschiedlichen Messtagen bei unterschiedlichen Windrichtungsverhältnissen im südwestlichen Wilhelmsburg durchführen lassen. Die Ergebnisse der Begehungen wurden gemäß den Vorgaben der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) protokolliert und windrichtungsabhängig ausgewertet. 7. Ist es zutreffend, dass ein Ergebnis aufgrund der Untersuchungen bisher nicht zu erkennen ist? Wenn nein: Welche Erkenntnisse wurden daraus im Einzelnen gewonnen ? Ja, im Übrigen siehe Antworten zu 3. und zu 6. 8. Was gedenken die beteiligten Behörden weiterhin zu tun, um die Ursache der Geruchsimmissionen zu ermitteln? Welche Frist hat man sich dafür gesetzt? Im Mai 2016 beabsichtigt die Behörde für Umwelt und Energie, eine Sonderüberwachung im Sinne ihres Überwachungskonzepts durchzuführen. Sonderüberwachungen sind geplante, konzeptionell vorbereitete Schwerpunktaktionen, die sich auf einen bestimmten Teilaspekt der Überwachungsaufgaben beziehen. Dazu sollen werktägliche Geruchsbegehungen des Quartiers Wilhelmsburg durchgeführt werden. Als fachliche Grundlage für die Geruchsbegehungen wird die Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL herangezogen. Es wird geprüft, ob im Falle des Auftretens von Gerüchen diese einem Industriebetrieb zugeordnet werden können. Die Ermittlungen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte sind abgeschlossen. 9. Welches Personal ist mit der Aufklärung beschäftigt? Bitte die Planstellen mit Wochenstunden und Qualifikation der Mitarbeiter angeben. Die Geruchsbegehungen werden durch das Schadensmanagement der Behörde für Umwelt und Energie koordiniert und vorrangig von den Rufhabenden nach dem jewei- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4261 3 ligen Dienstplan durchgeführt. Es handelt sich um Mitarbeiter des früheren höheren beziehungsweise gehobenen Dienstes, die über Erfahrung in der Schadstoffunfallbekämpfung und in der medienübergreifenden Überwachung von Industrieanlagen verfügen . Weiterhin ist eine Person des gehobenen Dienstes regelmäßig mit Ermittlungen in dieser Sache betraut. Beim Bezirksamt Hamburg-Mitte war bis zum 18.März 2016 folgendes Personal mit der Aufklärung beschäftigt: Eine Vollzeitstelle Umweltingenieur, Technischer Angestellter, E 13, drei Vollzeitstellen Umweltingenieure, Technische Angestellte, E 12, Eine Vollzeitstelle Beamter, A 11. Da es sich um eine Sonderüberwachung handelt, können keine Planstellen zugeordnet werden. Eine Angabe der aufgewendeten Wochenstunden ist mangels einer entsprechenden statistischen Erfassung nicht möglich und kann aus der Erinnerung heraus auch nicht geschätzt werden.