BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4269 21. Wahlperiode 06.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und Karin Prien (CDU) vom 29.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Integration von IVK-Schülern – Aber bitte nicht auf dem Schulhof? Die Schule ist ein wichtiger Schlüssel zur Integration – und der Schulhof ein Ort, an dem Flüchtlinge und einheimische Schüler täglich in Kontakt kommen könnten. Aber auf dem Gelände eines Harburger Gymnasiums gehen Flüchtlinge zu anderen Zeiten in die Pause als deutsche Schüler. Wenn es zur großen Pause am Friedrich-Ebert-Gymnasium klingelt, gilt der Gong nicht für alle Schüler. In fünf Flüchtlingsklassen bleiben die Schüler auf ihren Stühlen sitzen. Sie dürfen erst raus, wenn die Gymnasiasten wieder im Unterricht verschwunden sind. Der Schulleiter begründet das mit „Sicherheitsaspekten und Gesundheitsschutz“. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Auf dem Gelände des Friedrich-Ebert-Gymnasiums befinden sich sowohl internationale Vorbereitungsklassen (IVK) der Schule Maretstraße als auch Lerngruppen aus der Zentralen Erstaufnahme Schwarzenberg (ZEA-Lerngruppen), für deren Beschulung die Schule Maretstraße ebenfalls zuständig ist. Für die Schülerinnen und Schüler der IVK gelten dieselben Pausenzeiten wie für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums. Bis auf pausenübergreifende Arbeitsphasen oder individuell auf die Klassenbedürfnisse zugeschnittene Unterrichtszeiten nehmen die IVK-Schülerinnen und Schüler an den Pausen des Friedrich-Ebert-Gymnasiums teil. Die ZEA-Lerngruppen haben einen anderen Stunden- und Pausenplan, da sich dieser nach den vorgegebenen Essenszeiten in der Zentralen Erstaufnahme richtet. Im Schuljahr 2016/2017 soll die Zuständigkeit für beide Formen der Zuwandererbeschulung in die Zuständigkeit des Gymnasiums übergehen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist es richtig, dass am Friedrich-Ebert-Gymnasium für Gymnasiasten und Flüchtlingskinder getrennte Pausenzeiten gelten? Wenn ja, warum? Siehe Vorbemerkung. 2. Ist diese Regelung von der Schulkonferenz (Eltern, Lehrer, Schüler) beschlossen worden? Wenn ja, wann und mit welcher Begründung? Wenn nein, wer ist dann für die Regelung verantwortlich? Entfällt. Drucksache 21/4269 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Der Schulleiter soll Gesundheit und Sicherheit als Begründung genannt haben. Die Schulleitung des Friedrich-Ebert-Gymnasiums hat sich in ihren Ausführungen zum Thema „Gesundheit und Sicherheit“ allgemein auf die Aufgaben der Lehrkräfte, die mit Pausenaufsichten beauftragt sind, bezogen. Dabei erwähnte der Schulleiter die prinzipielle Pflicht der Lehrkräfte, bei einem Gefährdungs- und Verletzungsrisiko von Schülerinnen und Schülern einzugreifen; ebenso die Pflicht, aus Sicherheitsgründen zu agieren, wenn sich fremde Personen auf dem Schulgelände aufhalten. a) Welche Gesundheitsrisiken gehen von den Flüchtlingskindern im Speziellen aus? b) Welche Sicherheitsrisiken werden hier im Speziellen befürchtet? Entfällt. 4. Ist die zuständige Behörde mit dieser Vorgehensweise einverstanden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und welche Maßnahmen wird sie ergreifen? Entfällt. 5. An welchen Hamburger Schulen wird vergleichbar verfahren und aus welchen Gründen? Bitte pro Schule darstellen. Nach Kenntnis der zuständigen Behörde werden die Pausenzeiten für Schülerinnen und Schüler an den Hamburger Schulen grundsätzlich so organisiert wie in der Vorbemerkung beschrieben. Am Standort Bunatwiete der Oberstufe der Goethe-Schule Harburg wird eine IVK 1/2 beschult, für die die Pausen individuell auf die Lerngruppe beziehungsweise die Unterrichtsphasen zugeschnitten werden. Am Albrecht-Thaer-Gymnasium (Eimsbüttel) haben die dort untergebrachten ZEA- Lerngruppen eigene Pausenzeiten, die durch die Zeiten der Essensausgabe an der ZEA Papenreye und die Transportwege begründet sind. 6. Von wann bis wann werden die IVK-Schüler auf dem Gelände des Friedrich -Ebert-Gymnasiums unterrichtet? Wann haben sie jeweils wie lange Pausen? Die Schülerinnen und Schüler der IVK werden von montags bis freitags von 8 bis 13.30 Uhr unterrichtet. Die erste große Pause beginnt – wie für alle Schülerinnen und Schüler am Friedrich-Ebert-Gymnasium – um 9.30 Uhr und dauert 25 Minuten. Die zweite große Pause beginnt um 11.25 Uhr und dauert ebenfalls 25 Minuten. 7. Wie viele Schüler welchen Alters gibt es in den jeweiligen IV-Klassen? In beiden IVK befinden sich 15 Schülerinnen und Schüler; in der IVK 5/6 im Alter von 10 bis 13 Jahren, in der IVK 7/8 im Alter von 11 bis 14 Jahren. 8. Besteht für die IVK-Schüler die Möglichkeit, nach dem Unterricht am Ganztagsangebot des Gymnasiums teilzunehmen? Wenn nein, warum nicht und wer hat das entschieden? Wenn ja, in welchem Umfang? Eine Teilnahme der IVK-Schülerinnen und Schüler am Ganztag ist in vollem Umfang möglich.