BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4277 21. Wahlperiode 06.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 29.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Baumscheiben in der Fuhlsbüttler Straße (3) Sowohl in Drs. 21/4015 als auch in Drs. 21/4145 hat der Senat die Frage nach den Kosten beziehungsweise Preisen für die 42 entlang der Fuhlsbüttler Straße einzurichtenden Baumscheiben unter Verweis auf „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Vertragspartnern“ und damit zusammenhängende „Wettbewerbsgründe“ verweigert. Diese Verweigerungshaltung irritiert aus zweierlei Gründen. Einerseits werden dadurch das parlamentarische Fragerecht der Abgeordneten und das Haushaltsrecht der Bürgerschaft grundsätzlich beschnitten und die Regierungskontrolle massiv behindert. Andererseits hat der Senat in früheren Jahren sehr wohl Kosten beziehungsweise Preise für die Errichtung von Baumscheiben in den Antworten auf Parlamentarische Anfragen veröffentlicht. Beispielsweise ist auf S. 62 der Drs. 20/12018 nachzulesen, dass für die Erneuerung der Baumscheiben in der Neugrabener Bahnhofsstraße im Bezirk Harburg exakt 393.861 Euro ausgegeben wurden. Vor diesem Hintergrund, und um einer Beschwerde bei der Bürgerschaftspräsidentin vorzubeugen, frage ich den Senat: 1. Wie rechtfertigt es der Senat, dass er in Drs. 20/12018 Kosten für die Errichtung beziehungsweise Erneuerung von Baumscheiben genannt, diese Angabe in den oben genannten Drucksachen aber verweigert hat? In der genannten Drucksache wurden die Gesamtkosten für das Projekt Erneuerung Baumscheiben Neugrabener Bahnhofstraße genannt. Ein Rückschluss auf die Preiskalkulation des Auftragnehmers kann daraus nicht gewonnen werden, denn Einzelpreise wurden nicht genannt. 2. Wie verträgt sich die aktuelle Verweigerungshaltung a) mit dem Fragerecht der Abgeordneten, b) mit dem Haushaltsrecht der Bürgerschaft und c) mit der Funktion der Regierungskontrolle durch die parlamentarische Opposition? Der Anspruch von Abgeordneten der Bürgerschaft auf Beantwortung Parlamentarischer Anfragen ist in Artikel 25 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg verankert. Näheres wird in der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft geregelt. Der Senat kommt innerhalb des vorgegebenen verfassungsrechtlichen Rahmens seiner Antwortpflicht nach. Die Fragen betrafen Einzelpreise für Gegenstände , die auch zukünftig in wettbewerblichen Verfahren aufgrund öffentlicher Ausschreibungen beschafft werden. Würden solche Einzelpreise veröffentlicht, könnten Drucksache 21/4277 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sich künftige Anbieter hieran orientieren. Dies widerspräche dem Zweck der wettbewerblichen Beschaffung. Ein wettbewerbliches Beschaffungsvorhaben setzt voraus, dass die Anbieter sich darauf verlassen können, dass insbesondere ihre Preisgebote vertraulich behandelt werden (§ 6 Vergabeverordnung). Auch die beschaffenden öffentlichen Stellen sind darauf angewiesen, dass die Preisgebote marktgerecht und nicht im Hinblick auf öffentlich bekannte Informationen zu anderen Beschaffungen kalkuliert werden. Andernfalls würde die Erfüllung der Verpflichtung der zuständigen Behörden zur wirtschaftlich günstigsten Beschaffung und damit die Handlungsfähigkeit der Exekutive beeinträchtigt werden. Das Haushaltsrecht der Bürgerschaft wird dadurch nicht berührt. Die Funktion der Regierungskontrolle durch die parlamentarische Opposition wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Die Veröffentlichung von Einzelpreisen unterbleibt unabhängig von den jeweiligen Fragestellern. 3. Welche Kosten sind bisher für Erwerb und Errichtung von Baumscheiben im Rahmen der Umgestaltung der Fuhlsbüttler Straße entstanden? Bisher keine. 4. Mit welchen Gesamtkosten plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde für Erwerb und Errichtung aller 42 Baumscheiben entlang der Fuhlsbüttler Straße? Siehe Antworten zu 1. bis 3. Darüber hinaus liegen noch keine abschließenden Rechnungen vor. 5. Welche Kosten sind für Erwerb und Errichtung der ersten (Muster-) Baumscheibe in der Fuhlsbüttler Straße angefallen? Siehe Antwort zu 2.bis 2.c).