BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4279 21. Wahlperiode 06.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Michael Kruse (FDP) vom 29.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Gemeinsames Gewerbegebiet Stapelfeldt und Rahlstedt – Planungen mit Hindernissen? Nach aktuellen Berichten halten Gutachter die Entwicklung eines gemeinsamen Gewerbegebiets in Stapelfeldt und Rahlstedt für möglich, als erstes länderübergreifendes Gebiet. Das Pilotprojekt ist damit näher gerückt. Das Gutachten wurde gemeinsam von Landschaftsarchitekten, Stadt- und Verkehrsplanern erstellt. Anhand bestimmter Kriterien ist untersucht worden, wie Gewerbeflächen unter angemessener Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes entwickelt werden können. Wohngebiete und Ortskerne sollen möglichst entlastet werden. Bisher ist das länderübergreifende Gutachten noch nicht veröffentlicht worden. Ebenso unbekannt ist der weitere Stand der Planungen. Lediglich Kosten in Höhe von 54.000 Euro1 sind bekannt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wann wird das Gutachten für die Entwicklung des länderübergreifenden Gewerbegebiets in 2016 veröffentlicht (bitte mit Angabe des Datums beantworten)? Was bedeutet aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde eine „zeitnahe Veröffentlichung“2? Das Verfahren zur Einstellung des Gutachtens in das Transparenzportal Hamburg wurde bereits eingeleitet. Das Gutachten wird voraussichtlich in der 19. Kalenderwoche dort eingestellt sein. 2. Was genau haben die Gutachter wie untersucht (bitte anhand von Flächenabschnitten unter Berücksichtigung des Grenzbereichs von Hamburg und den Stormarner Gemeinden darstellen)? Zu welchen Ergebnissen sind die Gutachter anhand welcher Kriterien gelangt? Die Gutachter haben auf Grundlage der übergeordneten Planungen in Hamburg und Stormarn (Regionalplan Schleswig-Holstein, 1998; Landschaftsrahmenplan und -programm Schleswig-Holstein, Grünes Netz Hamburg, 2010, Landschaftsprogramm Hamburg 2013, Flächennutzungspläne) den Bestand für die Landschaft, den Städtebau und die verkehrlichen Rahmenbedingungen analysiert. Dabei wurden zahlreiche Schutzgüter wie zum Beispiel Klima, Böden, Gewässer, Flora und Fauna, Biotopverbund und Kulturlandschaft berücksichtigt. Aufbauend auf dieser Bestandsanalyse wurden Restriktionen und Potenziale für die einzelnen Räume abgeleitet. Zu Ergebnissen und Kriterien für alle Untersuchungsräume wird daher auf die Veröffentlichung des gutachterlichen Berichtes verwiesen, siehe Antwort zu 1. 1 Vergleiche Antwort auf Frage 8. Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/3610. 2 Vergleiche Antwort auf Frage 4. Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/3610. Drucksache 21/4279 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie können Landschaftsverträglichkeit, städtebauliche Qualität und verkehrliche Qualität bei dem gemeinsamen Gewerbegebiet an der Landesgrenze zwischen Rahlstedt und Gewerbegebiet im Anschluss an das bereits bestehende Gewerbegebiet Merkurpark erfüllt werden? a. Welche Kosten könnte Hamburg tragen? Die Planung ist noch nicht abgeschlossen, daher können gegenwärtig auch keine Kosten genannt werden. b. Welche Flächengröße in Hektar kommt wo genau als kurz- bis mittelfristige Lösung in Betracht? Folgende Flächenentwicklungen kommen laut gutachterlichem Bericht in Betracht: Barsbüttel-Ost 15 ha kurz- bis mittelfristig Wandsbek/Stapelfeld (südlich Merkurpark) 39 ha kurz- bis mittelfristig Stapelfeld Nord 17 ha langfristige Option Östlich K 80 18 ha langfristige Option c. Wie kann nach Empfehlungen der Gutachter eine verkehrliche Erschließung aussehen? Inwieweit kann diese oder kann diese nicht zulasten von Rahlstedt sein? Vorgabe des Gutachtens war es, die zu erwartenden Verkehre möglichst verträglich abzuwickeln, den Erschließungsaufwand auf das Notwendigste zu beschränken sowie die Stapelfelder Straße weder auf Hamburger noch auf Stapelfelder Seite zu stark zu belasten. Das Ergebnis des Gutachtens berücksichtigt dies aus Sicht der zuständigen Behörde in nachvollziehbarer Weise: Die Gutachter schlagen vor, die Flächen im Inneren über eine Bügelstraße zu erschließen. Die Bereiche Stapelfeld und Barsbüttel sind sehr gut über die Autobahn angebunden. Die neu zu entwickelnden Flächen südlich des Merkurpark (Wandsbek /Stapelfeld) sind unter anderem vom Bahnhof Rahlstedt mit dem Bus beziehungsweise dem Fahrrad in circa sechs bis zehn Minuten zu erreichen. Die Gutachter empfehlen , die Stapelfelder Straße als Erschließungsstraße für den Bereich Wandsbek/ Stapelfeld zu nutzen und den Verkehr zur leistungsstarken Sieker Landstraße/Alte Landstraße zu führen. Dieser kann im Knotenpunkt Stapelfelder Straße/Sieker Landstraße leistungsgerecht abgewickelt werden. Zudem bestehen Möglichkeiten zur Verkehrsvermeidung , zum Beispiel Maßnahmen in der Radverkehrsinfrastruktur oder das betriebliche Mobilitätsmanagement. Um die gewünschte Entwicklung zu erreichen und die verkehrlichen Belastungen im Sinne der Zielsetzung verträglich abzuwickeln, sollen die weiteren Planungsschritte ebenso gemeinsam länderübergreifend erfolgen. 4. Welche Zielsetzung verfolgt Hamburg mit den Planungen und der Gewerbeflächenentwicklung Hamburg-Stormarn, die sich aus Hamburger Sicht wie entwickeln? Mit den Planungen und der Gewerbeflächenentwicklung Hamburg-Stormarn soll das Angebot an verfügbaren Gewerbeflächen im Nordosten Hamburgs erhöht werden, um der Nachfrage nach Gewerbeflächen im östlichen Stadtraum gerecht zu werden. 5. Welche weiteren Schritte werden nun nach dem Gutachter durch wen im Rahmen der Planungen unternommen? Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens für das gemeinsame Gewerbegebiet? Welche weiteren Kosten können nun entstehen? Wie werden gewerbesteuerliche Fragen gelöst? Nach der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch den Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek für die Wandsbeker Flächen wird entsprechend den Verfahrensschritten des Baugesetzbuches eine öffentlichen Plandiskussion am 13. Mai. 2016 stattfinden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4279 3 Genehmigungen sind frühestens zum Zeitpunkt der Vorweggenehmigungsreife nach § 33 des Baugesetzbuches möglich. Kosten können unter anderem für die Erschließung und den naturschutzrechtlichen Ausgleich für Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft entstehen. Die Kosten des Verfahrens sind vom Vorhabenträger zu tragen . Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Gewerbesteuern werden anteilig in Hamburg und Stapelfeld erhoben. 6. Hat sich der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek am 12. April 2016 mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für ein neues Gewerbegebiet in Rahlstedt befasst? Ja. a. Ist ein Bebauungsplanverfahren für ein neues Gewerbegebiet in Rahlstedt eingeleitet worden? Ja. b. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage und wer ist daran beteiligt ? Auf der Grundlage des Baugesetzbuches. Beteiligt sind die zuständigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie im Rahmen der Umlandbeteiligung unter anderem auch die Nachbargemeinde Stapelfeld. c. Wenn ja, wurden dazu die notwendigen Unterlagen vonseiten Hamburgs Behörden beziehungsweise der zuständigen Stellen rechtzeitig beigefügt? Dies wird zu den jeweiligen Verfahrensschritten erfolgen. d. Wenn ja, wie groß wird die Fläche dieses neuen Gewerbegebietes sein (bitte genaue Angabe)? Welche Anbindungen zur Verkehrsinfrastruktur sind geplant? Siehe Antworten zu 3. b. und 3. c. e. Wenn ja, wann wird mit dem Ende des Verfahrens gerechnet und in welcher Höhe werden die Kosten geschätzt? Ein Abschluss des Bebauungsplanverfahrens, das sich noch in der Anfangsphase befindet, wird frühestens für Ende 2017 zu erwarten sein. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. f. Wenn nein, warum nicht? Entfällt. 7. Ist begonnen worden den Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm zu ändern? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage und mit welchen Kosten in welcher Höhe wird bis zum Ende der Planungen dazu gerechnet? Nein. Die Änderungen sollen parallel zum Bebauungsplan Rahlstedt 131 erfolgen. Gesetzliche Grundlage für die Änderung des Flächennutzungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722, 1731). Gesetzliche Grundlage für die Änderung des Landschaftsprogramms ist das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 167). Kosten dafür fallen im Rahmen der üblichen Verwaltungsarbeit an. 8. Wann wird insgesamt mit dem Ende der Planungen für das Pilotprojekt gerechnet? Welche konkreten Voraussetzungen für Erreichung welcher Ziele bis zur Realisierung müssen dazu erfüllt sein? Siehe Antworten zu 6. e. und 7. Drucksache 21/4279 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 9. Inwieweit wurden Unternehmen in die Planungen einbezogen? Welche Interessen verfolgen die Unternehmen? Wie oft gab es Gespräche zwischen Unternehmen und zuständigen Stellen zu den Planungen mit welchem Ergebnis? Das zuständige Bezirksamt hat mit dem Vorhabenträger mehrere Gespräche auf verschiedenen Ebenen zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens geführt. Gespräche mit weiteren Unternehmen hat das Bezirksamt bislang nicht geführt. Der Vorhabenträger hat in der Sitzung des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek am 12. April 2016 erklärt, dass er sich in ersten Gesprächen mit Unternehmen befindet, die sich im neuen Gewerbegebiet ansiedeln möchten.