BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/428 21. Wahlperiode 12.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 06.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Neuausweisung von Überschwemmungsgebieten – Überprüfung der hydraulischen Berechnung Die Überprüfung der hydraulischen Berechnung für alle vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete (ÜSG) sollte laut Drs. 20/14394 voraussichtlich Ende April 2015 vorliegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In der Drs. 20/14394 wurde mitgeteilt, dass erste Ergebnisse der Nachberechnungen voraussichtlich Ende April 2015 vorliegen und die letzten Berechnungen im Dezember 2015 abgeschlossen sein sollten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Liegt das Ergebnis der Überprüfung der hydraulischen Berechnung für alle vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete inzwischen vor? Wenn nein, wann sollen die Ergebnisse vorliegen und warum wurde der angekündigte Termin nicht eingehalten? Wenn ja, welche Veränderungen haben sich für die jeweiligen ÜSG ergeben? Siehe Drs. 20/14394. Abschließende Ergebnisse zum ersten im Nachberechnungsverfahren untersuchten Überschwemmungsgebiet (Lottbek) liegen derzeit noch nicht vor. 2. Ist die Prüfung der Stellungnahmen der Anwohner/-innen inzwischen abgeschlossen? Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss der Prüfungen zu rechnen? Wenn ja, welche Veränderungen haben sich für die jeweiligen ÜSG ergeben? Nein. Die Prüfung der Stellungnahmen erfolgt zusammen mit der Überprüfung der hydraulischen Berechnungen. 3. Wann ist mit der endgültigen Festsetzung der ÜSG per Rechtsverordnung zu rechnen? Nach derzeitigem Planungsstand wird das Verfahren zum Erlass der Rechtsverordnungen nach Abschluss aller Neuberechnungen eingeleitet. 4. Laut Aussagen der Bürgerinitiative Berner Au hat die im Herbst 2014 versprochene Bürgerbeteiligung noch nicht stattgefunden. Aus welchen Gründen wurde auf die versprochene Bürgerbeteiligung bislang verzich- Drucksache 21/428 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 tet? Wann soll die Bürgerbeteiligung durchgeführt werden und wie soll diese gestaltet werden? Vorgesehen ist weiterhin, dass die Betroffenen nicht nur auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungsweg („Amtlicher Anzeiger“) und über das Internet, sondern auch direkt über Veränderungen informiert werden. Dies hat bislang nicht stattgefunden , da die Überprüfungen noch andauern. Im Übrigen siehe Drs. 20/14394.