BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4284 21. Wahlperiode 06.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 29.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie steht es um den Datenschutz an Hamburgs Schulen? (IV) Am 26. April 2016 gab SPD-Schulsenator Rabe die Einführung von „eduPort“ bekannt. Mit dieser neuen Plattform sollen Lehrer dienstlich kommunizieren und etwa Unterrichtsmaterialien austauschen oder Stundenpläne einsehen können. Zudem erhält jeder Lehrer eine dienstliche E-Mail-Adresse. Der Zugang zu diesem System kann laut Rabe auch durch private Datenverarbeitungsgeräte (Computer, Smartphone, Tablet et cetera) erfolgen, und zwar weltweit. Bis zum Sommer 2017 sollen alle staatlichen allgemeinbildenden Schulen damit ausgestattet werden. Dies ist grundsätzlich sehr zu begrüßen, um auch die Schulen endlich in das digitale Zeitalter zu überführen. Zugleich stellt sich jedoch eine Reihe von datenschutzrechtlichen Fragen, die zuletzt noch ungeklärt waren. In einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion von Anfang März 2016 etwa teilte der Senat mit, die „Richtlinie zur Verwendung privater Datenverarbeitungsgeräte für dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten durch pädagogisches Personal der Schulen (Privat-PC-Richtlinie)“ sei noch nicht erstellt worden (Drs. 21/3382). Diese Verwaltungsvorschrift ist aber zwingend nötig, um die Verwendung privater Datenverarbeitungsgeräte durch Lehrer vor allem unter dem Aspekt des Datenschutzes zu regeln. Die Schul-Datenschutzverordnung von 2006 schreibt in § 3 Absatz 4 die Ausarbeitung einer solchen Richtlinie vor. Der Senat ist auf diesem wichtigen Feld des Datenschutzes an Schulen seit zehn Jahren nicht tätig geworden. Umso erstaunlicher ist es, dass nun mit „eduPort“ plötzlich die Nutzung privater Geräte für alle Lehrer regelhaft vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit dem Pilotvorhaben „Start in die nächste Generation“ und dem dort eingesetzten Zugangsportal für schulische Kommunikation, Zusammenarbeit und Nutzung externer Angebote sind die Grundlagen für ein sicheres und datenschutzkonformes Arbeiten der Lehrkräfte und der schulischen pädagogischen Beschäftigten in und außerhalb der Schule geschaffen worden. Die im Pilotprojekt „Start in die nächste Generation“ eingesetzte Lösung wurde daher zu eduPort weiterentwickelt und wird bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 allen staatlichen allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie weit sind die Arbeiten an der oben genannten „Privat-PC-Richtlinie“ mittlerweile gediehen? Für wann sind der Erlass und die Veröffentlichung geplant? Die Veröffentlichung soll in Kürze erfolgen. Im Übrigen siehe Drs. 21/3382. Drucksache 21/4284 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Müssen alle Lehrer an „eduPort“ teilnehmen? Alle Lehrkräfte in den allgemeinbildenden staatlichen Schulen in Hamburg erhalten über eduPort eine schulische E-Mail-Adresse und damit die Voraussetzung für eine sichere und datenschutzkonforme Kommunikation und Zusammenarbeit. 3. Ist die Teilnahme auch ohne private Datenverarbeitungsgeräte möglich? Ja. 4. Sind Schulungen für diejenigen Lehrer vorgesehen, die bislang noch nicht mit Systemen dieser Art gearbeitet haben? Wenn ja: bitte darstellen. Wenn nein: warum nicht? Mit dem Institut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) wurde ein Unterstützungssystem für die Einführung von eduPort entwickelt, sodass die Schulen individuell entscheiden können, wie die Einführung für die Lehrkräfte gestaltet werden soll. 5. Erhält auch das nicht pädagogische Personal an Schulen einen Zugang zu „eduPort“ und eine eigene E-Mail-Adresse (Sekretariatskräfte, Hausmeister et cetera)? Bitte erläutern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulsekretariate und die Hausmeister verfügen bereits über dienstliche E-Mail-Adressen. 6. Inwieweit werden Mitarbeiter aus dem Bereich der Ganztagsbetreuung in „eduPort“ mit eingebunden? Welche rechtlichen Grundlagen sind hier zu beachten? Die in der Ganztagsbetreuung tätigen Träger haben eigene Kommunikationslösungen und benötigen daher für ihre Beschäftigten keinen Zugang zu eduPort. 7. Erhalten auch Schüler Zugang zu „eduPort“? Nein. In der Implementationsphase von eduPort beschränkt sich der Zugang auf die schulischen Beschäftigten. 8. Ist der Zugang zu Informationen und Daten in „eduPort“ gestaffelt? Wie wird sichergestellt, dass die Daten einer Schule nur von den Angehörigen der jeweiligen Schule eingesehen werden können? Kann innerhalb einer Schule jeder Teilnehmer alle Daten einsehen oder gibt es Beschränkungen, sodass ein Lehrer nur die Daten einsehen kann, die ihn betreffen (zum Beispiel nur Stundenpläne und Unterrichtsmaterialien von den Klassen, in denen er selbst unterrichtet)? Es existiert ein Benutzermanagement mit einem Rollen- und Rechtekonzept, dass in eduPort umgesetzt wird. Damit ist sichergestellt, dass die Nutzerinnen und Nutzer nur auf die Daten zugreifen können, für die sie jeweils autorisiert sind. 9. Wer hat die Plattform „eduPort“ entwickelt? Die Plattform eduPort baut auf Logineo auf, einer Lösung, die in Nordrhein-Westfalen von den kommunalen Dienstleistern LVR-InfoKom und KRZN für Schulen entwickelt worden ist. 10. Wurde der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit einbezogen? Wenn ja, welche Verbesserungsvorschläge und Anmerkungen hatte er und inwieweit wurden diese berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? Ja. Im Rahmen des Hamburger Pilotversuchs „Start in die nächste Generation“, in der die technische Plattform bereits eingesetzt wird, ist eine Verfahrensbeschreibung und Risikoanalyse erstellt worden und dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten vorgelegt worden. Die diesbezüglichen Nachfragen richteten sich auf Fragen der Daten- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4284 3 übernahme im Kontext des Benutzermanagements und konnten vollständig beantwortet werden. 11. Wie ist die Aussage der Schulbehörde zu verstehen, die mitteilte, „die Datenströme der Kommunikation zwischen schulischen Mitarbeitern oder auch Behörden (laufen) nicht über das Internet“, wenn sich ein Nutzer mit einem externen Gerät „von jedem Ort der Welt (also auch von außerhalb des FHH-Netzes – Anmerkung der Verfasserin) Zugang zu der Plattform“ (Ties Rabe) verschaffen können soll? Die Plattform eduPort wird im sicheren Rechenzentrum (BSI-zertifiziert) des IT- Dienstleisters der Freien und Hansestadt Hamburg Dataport betrieben. Der Zugriff auf die Plattform erfolgt verschlüsselt per sicherer „https-Verbindung“. 12. Welche Schnittstellen sind im System „eduPort“ vorgesehen (WLAN, Mobilfunknetz, Internet, Dataport/FHH-Netz)? Die Plattform eduPort ist webbasiert und erlaubt einen plattformunabhängigen Zugriff über alle gängigen Systeme. 13. Auf welche Weise werden die WLAN-Systeme der einzelnen Schulen mit „eduPort“ verknüpft sein? Jede Internetanbindung ermöglicht den Berechtigten den Zugriff auf eduPort. 14. In welcher Reihenfolge werden die Schulen ausgestattet? Bitte die Reihenfolge mit Datum für jede einzelne Schule darstellen, dabei jeweils Schulform und KESS-Faktor angeben. Die Plattform eduPort wird schrittweise in zehn Wellen an jeweils 30 bis 40 allgemeinbildenden staatlichen Schulen eingeführt. Die Planung, in welcher Reihenfolge die Einführung erfolgt, ist noch abgeschlossen. 15. Nach welchen Kriterien wird diese Reihenfolge erstellt? Zunächst werden die Schulen berücksichtigt, die bereits ein besonderes Interesse angemeldet haben. Im Übrigen siehe Antwort zu 14. 16. Aus welchem Grund erhalten nur die allgemeinbildenden Schulen „edu- Port“ und nicht auch die berufsbildenden Schulen? Den staatlichen berufsbildenden Schulen steht mit dem „Wissensmanagement Berufliche Schulen (WiBeS)“ eine spezifische Plattform zur Verfügung, die über ähnliche Basisfunktionalitäten wie eduPort verfügt beziehungsweise entsprechend angepasst werden kann. 17. Wie wird der technische Support für „eduPort“ organisiert? Der technische Support für eduPort wird über Dataport realisiert. 18. Wie hoch sind die veranschlagten Kosten insgesamt für die einmalige Ausstattung und wie hoch für den laufenden Betrieb? Insgesamt stehen dem Projekt Investitionsmittel in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für den Betrieb von eduPort sind rund 1,3 Millionen Euro jährlich veranschlagt . 19. Welche möglichen Einsparungen durch niedrigere Verwaltungskosten stehen dem gegenüber? Die Plattform eduPort dient den Lehrerinnen und Lehrern als flexible und sicherere Kommunikationsplattform. In erster Linie soll die Qualität bestehender Kommunikationsstrukturen und damit der schulischen Praxis weiter verbessert werden. Das Vorhaben zielt nicht unmittelbar auf die Reduzierung von Verwaltungskosten. 20. Aus welchen Produktgruppen im Haushalt erfolgt die Finanzierung? Die Finanzierung erfolgt aus der Produktgruppe 238.01 „Steuerung und Service“. 21. Aus welchem Grund erfolgt erst ab November 2016 die Kombination mit einer neuen Schulverwaltungssoftware? Drucksache 21/4284 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die neue Schulverwaltungssoftware für die staatlichen Schulen in Hamburg wird in einem separaten Projekt entwickelt. Der Rollout für das erste Release der Schulverwaltungssoftware ist an allen allgemeinbildenden Schulen für den November 2016 geplant. Der Zugang über EduPort ist erst für das zweite Release der Schulverwaltungssoftware (geplant: Mitte 2017) Voraussetzung, mit dem in der Schulverwaltungssoftware Funktionalitäten verfügbar gemacht werden sollen, die allen Lehrkräften zur Verfügung stehen. 22. Wird diese neue Software ebenfalls schrittweise eingeführt? Wenn ja: Bitte Reihenfolge wie bei Frage 14. angeben. Die Schulverwaltungssoftware soll im November 2016 an allen allgemeinbildenden Schulen gleichzeitig eingeführt werden. Die Einführung an den berufsbildenden Schulen erfolgt in einem zweiten Schritt, der für 2018 vorgesehen ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 21.