BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4290 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 02.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Überlastung der Justiz – Bringt der Richterpool die versprochene Entlastung ? Hamburgs Justiz ist seit Langem extrem überlastet. Nachdem zwei verurteilte Straftäter im vergangenen Sommer aufgrund zu langer Verfahrensdauern freigelassen werden mussten, kam der Justizsenator endlich den monatelangen vehementen Forderungen von Staatsanwaltschaft und Gerichten nach mehr Personal insofern nach, als er die Einrichtung eines Stellenpools im Umfang von fünf Richtern/Staatsanwälten verkündete. Auch wenn dies nur einen Tropfen auf den heißen Stein darstellte, beschloss die Bürgerschaft am 3. September 2015 einstimmig einen entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen. Die erforderliche Änderung des Stellenplans wurde im November letzten Jahres ebenfalls einstimmig beschlossen. Die fünf zusätzlichen Richter/Staatsanwälte zuzüglich fünf Servicekräften sollen je nach Bedarf dort eingesetzt werden, wo die Not gerade am Größten ist. Über den konkreten Einsatzbereich der fünf Poolrichter wird jeweils kurzfristig entschieden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der eingerichtete Stellenpool stellt lediglich eine Maßnahme dar, um der festgestellten Entwicklung im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu begegnen. Zusätzlich hat der Senat das Verwaltungsgericht sowie das Sozialgericht personell verstärkt. Bei der Staatsanwaltschaft ist der ursprünglich vorgesehene Personalabbau unterblieben . Zudem wurden dort Personalersatzmaßnahmen für langzeiterkrankte Bedienstete vorgenommen. Darüber hinaus hat die zuständige Behörde reagiert, indem sie die Ausbildungskapazitäten im Bereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger , der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie des Servicepersonals deutlich erhöht hat. Daneben setzt sich die zuständige Behörde auf Bundesebene für eine Vereinfachung von materiellen und verfahrensrechtlichen Regelungen ein. Ferner bedarf es einer gemeinsamen Überprüfung der internen Geschäftsprozesse, um optimale Strukturen für die Rechtsanwender bereitzustellen und den Herausforderungen bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs begegnen zu können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Zu wann sind die fünf Proberichter/innen ernannt worden? 2. Wo sind sie bislang seitdem jeweils für wie lange eingesetzt worden? Die Ernennungs- und Einsatzzeitpunkte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Drucksache 21/4290 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dienststelle Stellenzahl Einsatz ab… bis Einsatzort Landgericht 2 01.12.2015 bis vrs. 30.11.2016 23.12.2015 bis vrs. 22.12.2016 Große Strafkammer Große Strafkammer Amtsgericht 1 01.1.2016 bis vrs. 31.12.2016 AG Mitte Zivilsegment Staatsanwaltschaft 2 01.1.2016 bis vrs. 31.12.2016 01.01.2016 bis vrs. 31.12.2016 Abteilung 60 bzw. Abteilung 61 ( Rauschgift- und Arzneimittelsachen) 3. Wann und auf welche Weise wurden mit welchen Dienststellen die konkreten Einsätze jeweils abgestimmt? Die Entscheidung über den konkreten Einsatz der zugewiesenen Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unterliegt der gerichtlichen Selbstorganisation durch die Präsidien sowie der Leitungsentscheidung der Staatsanwaltschaft . 4. Wie beurteilen die zuständige Behörde, die Staatsanwaltschaft und die Gerichtspräsidenten nach den ersten Monaten das Instrument des Richterpools ? Die zuständige Behörde bewertet den Richterpool als ein probates und flexibles Instrument, um den Dienststellen vor allem in besonderen Belastungssituationen zusätzliches Personal zur Verfügung stellen zu können. Die Leitungen der Gerichte und der Staatsanwaltschaft bewerten die Verstärkung im Personalbereich als hilfreich. 5. Wurden seitens der Staatsanwaltschaft oder der Gerichte Anregungen, Bedenken oder Verbesserungsvorschläge geäußert? Falls ja, wann, von wem welche und inwiefern wird diesen nachgekommen ? Vonseiten der Gerichte und der Staatsanwaltschaft wurden keine Anregungen, Bedenken oder Verbesserungsvorschläge zur Nutzung des Stellenpools geäußert. 6. Welche Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde über die Akzeptanz des Richterpools bei den fünf Proberichtern vor? 7. Welche Änderungen sind gegebenenfalls geplant? Richterinnen und Richter, die im Richterpool geführt werden, haben den gleichen persönlichen Status wie die übrigen Proberichterinnen und Proberichter. Derzeit sind keine Änderungen geplant. 8. Zu wann wurden die fünf zusätzlichen Servicekräfte eingestellt? Von den fünf zusätzlichen Personen aus dem Servicebereich wurden vier Personen zum 01. März 2016 eingestellt. Die fünfte Stelle ist zum 01. Mai 2016 besetzt worden. 9. Wo sind diese bislang seitdem jeweils für wie lange eingesetzt worden? Dienststelle Stellenzahl Einsatz ab Einsatzort Amtsgericht 4 01.03.2016 AG Mitte Zivilsegment, Zwangs-vollstreckung AG HH-Mitte, Handelsregister AG Blankenese, Grundbuch AG Blankenese, Grundbuch Staatsanwaltschaft 1 01.05.2016 Abt. 24, Amtsanwaltssachen Die Beschäftigungsverhältnisse sind auf Dauer angelegt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4290 3 10. Wie viele Richter/Staatsanwälte sind aktuell jeweils für wie lange und von welcher Stelle aus in die Justizbehörde abgeordnet? Die Abordnung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten dient insbesondere der Nutzung der in der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis gemachten Erfahrungen innerhalb der zuständigen Behörde. Die dadurch frei werdenden Stellen stehen zur Nachbesetzung zur Verfügung, sodass die Personalkapazität in den abgebenden Dienststellen erhalten bleibt. Mit Stand 03. Mai 2016 sind insgesamt 19 Personen mit zusammen 14,65 VZÄ zur Justizbehörde abgeordnet. Die genauen Angaben sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen : Abgebende Dienststelle Anzahl Zeitraum Arbeitszeit % OLG 1 01.02.2013 - 31.01.2017 100 LG 7 01.10.2012 - 30.09.2016 01.10.2015 - 30.09.2016 01.10.2015 - 30.09.2016 01.10.2014 - 30.09.2016 08.10.2015 - 05.07.2016 15.09.2014 - 14.09.2016 01.03.2016 - 28.02.2017 75 50 75 50 100 50 100 AG 3 01.02.2015 - 31.01.2017 01.07.2015 - 30.06.2016 15.08.2014 - 14.08.2016 50 50 50 VG 1 01.07.2015 - 30.06.2016 100 SG 1 01.03.2016 - 28.02.2017 100 ArbG 1 01.12.2013 - 30.11.2016 100 StA 5 01.11.2013 - 310.10.2016 01.04.2015 - 31.12.2016 01.12.2014 – 30.11.2016 01.11.2014 – 31.10.2016 24.04.2016 – 30.04.2020 100 80 85 100 50