BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4296 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 02.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Sind die zusätzlichen Gelder des Bundes für den sozialen Wohnungsbau bereits verplant? (II) Die Antwort des Senats auf Drs. 21/4104 gibt Anlass zur Nachfrage. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In Drs. 21/1838 heißt es, dass der Wohnungsbau im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen im Jahr 2016 durch Kompensationsmittel des Bundes finanziert werden soll. Demgegenüber steht die Aussage der Drs. 21/4104, dass im „Vorwege keine auf ein Bauprojekt beziehungsweise auf ein Fördersegment bezogene Zuordnung der an die IFB weitergeleiteten Bundesmittel“ erfolge. Wie erklärt der Senat den Widerspruch? Es besteht kein Widerspruch. Mit der Formulierung in der Drs. 21/1838 ist zum Ausdruck gebracht worden, dass die im Haushaltsjahr 2016 zu fördernden Wohneinheiten für Flüchtlinge mit der Perspektive Wohnen einen erhöhten Ausgleichsbedarf der Hamburgischen Investitions- und Förderbank gegenüber dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg zur Folge haben, der aufgrund der zusätzlichen Bundesmittel finanziert werden kann.