BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4304 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 02.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Vollsperrung Geibelstraße Ecke Gertigstraße (II) – Wie lange müssen die Menschen vor Ort die Vollsperrung noch ertragen? Die Einfahrt in die Geibelstraße aus der Gertigstraße ist seit dem letzten Frühjahr wegen eines Bauvorhabens gesperrt (siehe meine Anfrage Drs. 21/560). Solange ein Baukran in dem betroffenen Areal stand, war dies nachvollziehbar, doch der Kran wurde längst entfernt. Trotzdem ist die Einfahrt beziehungsweise Zufahrt unverändert gesperrt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Seit welchem Tag ist die Einfahrt von der Gertigstraße in die Geibelstraße genau gesperrt? Seit dem 2. Mai 2015 ist die Einfahrt von der Gertigstraße in die Geibelstraße gesperrt. 2. Wann wurde der Kran abgebaut? Der Kran wurde am 24. April 2016 abgebaut. 3. Aus welchem Grund ist die Einfahrt immer noch gesperrt? Die in Rede stehende Fläche in der Geibelstraße ist vom Bezirksamt Hamburg-Nord derzeit noch im Rahmen einer Sondernutzung als Baustelleneinrichtungsfläche an den Bauträger vermietet. 4. Warum ist es nicht möglich, dass statt der dort parkenden Privatwagen der Bauarbeiter zumindest ein Weg für die Radfahrer eingerichtet wird? Unfallverhütungsvorschriften lassen öffentlichen Radverkehr auf Baustelleneinrichtungsflächen nicht zu. 5. Wie lange soll die Einfahrt noch gesperrt sein? Die Sondernutzungserlaubnis wurde seitens des Bezirksamtes Hamburg-Nord bis zum 30.09.2016 verlängert. Von daher wird die Einfahrt voraussichtlich noch bis dahin gesperrt bleiben. 6. Wer ist in der Hamburger Verwaltung dafür zuständig, zu prüfen, ob die Gründe für derartige Straßensperrungen noch bestehen? Die Prüfung wird von der Straßenverkehrsbehörde des örtlich zuständigen Polizeikommissariats durchgeführt.