BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4306 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Daniel Oetzel (FDP) vom 02.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Suche nach vermissten minderjährigen Flüchtlingen Aus einer Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage (vergleiche Drs. 21/3174) geht hervor, dass der LEB keinerlei Statistik darüber führt, in welchen Fällen „entwichener“ minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge eine Vermisstenanzeige aufgegeben wurde. Eine Statistik über das „Entweichen minderjähriger Flüchtlinge aus der Obhut des Staats mit unbekanntem Ziel“ wird hingegen geführt. Nach ebendieser Antwort des Senats wird die Inobhutnahme nach einer Abwesenheit von 48 Stunden wegen Undurchführbarkeit der Maßnahme beendet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele minderjährige Flüchtlinge sind zwischen 1.01. und 30.04.2016 mit unbekanntem Ziel aus der Obhut der Behörden entwichen? Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge wurden in diesem Zeitraum in staatliche Obhut genommen? Im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2016 haben sich im Bereich der Erstaufnahme und Erstversorgung 126 Personen unabgemeldet entfernt. Im gleichen Zeitraum wurden 477 Personen gemäß § 42 a SGB VIII in Obhut genommen. 2. Wie ist die Suche innerhalb Hamburgs nach entwichenen Flüchtlingskindern und -jugendlichen innerhalb der einzelnen behördlichen Stellen möglich? In welchem Umfang finden Datenabgleiche statt und in welchem Umfang sind Datenabgleiche technisch möglich? Der Polizei steht für Datenabgleiche bei der Suche nach Vermissten das Polizeiliche Auskunftssystem (POLAS), das beim BKA betriebene elektronische Informationssystem der Polizei (INPOL) sowie das Schengener Informationssystem (SIS) zur Verfügung ; in diesen Auskunfts- und Informationssystemen sind aktuell vermisst gemeldete Personen registriert. Datenabgleiche mit Auskunfts- und Informationssystemen anderer Behörden innerhalb Hamburgs finden in diesem Zusammenhang nicht statt und sind auch technisch nicht möglich, im Übrigen siehe Drs. 21/3174. 3. In Zusammenhang mit Frage 2.: Sofern ein minderjähriger unbegleiteter Flüchtling aus der Obhut der Behörden entweicht, jedoch bei einem Familienangehörigen oder Bekannten innerhalb Hamburgs unterkommt und sich zum Beispiel zwecks Schulbesuch wieder an eine staatliche Stelle wendet, werden die angegebenen Daten abgeglichen und der minderjährige unbegleitete Flüchtling damit als „wiedergefunden“ dokumentiert ? Wie sieht der Fall aus, wenn die entwichene Person als vermisst gemeldet wurde? Sobald die Polizei von dem Wiederauffinden/Antreffen einer als vermisst gemeldeten Person Kenntnis erhält, werden die tatsächliche Rückkehr dieser Person von der Poli- Drucksache 21/4306 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zei überprüft, dokumentiert und die Fahndung in den polizeilichen Auskunfts- und Informationssystemen (POLAS/INPOL/SIS) gelöscht. Zu den Verfahrensweisen im Falle eines Entweichens eines minderjährigen unbegleiteten Flüchtlings aus der Obhut der Behörden vor Begründen eines Vermisstenstatus siehe Drs. 21/3174. 4. Wie viele der in der Jahren 2010 bis heute als vermisst eingestuften minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge wurden wieder aufgefunden? (Bitte a) jährlich aufschlüsseln mit Bezug zu dem Jahr, in dem die Personen als vermisst gemeldet wurden und b) wie viele vermisste minderjährige Flüchtlinge jeweils pro Jahr innerhalb des Zeitraums wiedergefunden wurden.) 5. In wie vielen Fällen wurde ein vermisster minderjähriger Flüchtling bei Familienangehörigen innerhalb Hamburgs, Deutschlands beziehungsweise im europäischen Ausland wiedergefunden? 6. Wie viele als vermisst eingestufte minderjährige unbegleitete Flüchtlinge wurden durch den Austausch von Daten innerhalb der a) Hamburger Behörden, b) deutschen Behörden, c) internationalen Stellen wiedergefunden? 7. Wie viele der als vermisst eingestuften minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge wurden durch das Stellen eines Kindergeldantrages durch einen Verwandten wiedergefunden? 8. Wie viele als vermisst eingestufte minderjährige unbegleitete Flüchtlinge haben nach der Vermisstenanzeige Personalpapiere erhalten? Die Polizei erfasst keine Daten im Sinne der Fragestellung. Für die Beantwortung der Frage wäre die Durchsicht und Auswertung sämtlicher kriminalpolizeilicher Hand- und Ermittlungsakten erforderlich. Die Durchsicht von mehreren Hunderttausend Vorgängen ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.