BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4309 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 02.05.16 und Antwort des Senats Betr.: 1. Mai 2016 – Revolte in der JVA Billwerder? Die Beschäftigten des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) arbeiten tagtäglich unter schwierigen Bedingungen. Neben einer erheblich angespannten Personalsituation, die unter anderem zu einer deutlichen Ansammlung von Überstunden führt, sehen sich die Mitarbeiter oftmals auch sehr gefährlichen und psychisch kranken Straftätern gegenüber. Am 1. Mai 2016 soll es zu einem körperlichen Angriff eines oder mehrerer Insassen der JVA Billwerder gegen einen Bediensteten gekommen sein, der dadurch verletzt worden sein soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Stimmt es, dass ein in der JVA Billwerder eingesetzter Bediensteter am 1. Mai 2016 Opfer eines körperlichen Angriffs eines oder mehrerer Insassen wurde? Falls ja, a. wie stellt sich der Sachverhalt im Einzelnen dar? Aufgrund einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Strafgefangenen während der Freistunde des Hauses 4 beendete ein Bediensteter des Allgemeinen Vollzugsdienstes für einen an der Auseinandersetzung beteiligten Gefangenen die Freistunde im Hof. Der Gefangene wurde zu seinen Haftraum zurückgebracht. Im Eingangsflur des Hafthauses spuckte er dem Bediensteten in die Augen und versetzte ihm einen Faustschlag in das Gesicht, wodurch dieser zu Boden stürzte. b. welche Verletzungen hat der Bedienstete erlitten? Der Bedienstete hat Verletzungen im Bereich des Oberkörpers erlitten. Im Übrigen sieht der Senat mit Blick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen von der Mitteilung weiterer Einzelheiten zu den Gesundheitsdaten des Bediensteten ab. c. welche Erkenntnisse liegen über den Hintergrund des Vorfalls vor? Hintergrund war, dass der Bedienstete eine körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Gefangenen im Freistundenhof beendet hat. Zwischen dem Gefangenen und dem Bediensteten gab es zuvor keinen Konflikt. d. welche Erkenntnisse liegen über den oder die Gefangenen vor, der beziehungsweise die den Bediensteten verletzte(n)? Der Gefangene ist 44 Jahre alt. Er hat die burkinische Staatsangehörigkeit. Die Festnahme erfolgte am 13. Dezember 2015. Strafende wird im August 2018 erreicht sein. Gemäß Mitteilung der Ausländerbehörde ist er seit langer Zeit vollziehbar ausreisepflichtig . Er ist abgelehnter Asylbewerber und aufgrund der Straftaten wurde er aus dem Bundesgebiet ausgewiesen. Urteilsangaben zufolge besteht bei ihm eine Dro- Drucksache 21/4309 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 genabhängigkeit. Er befand sich bereits in einer Vorverbüßung bis zum Oktober 2014 in der JVA Billwerder. Damals hat er einen Mitgefangenen mit einem Messer tätlich angegriffen und war hierfür zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden . Einer Rückführung standen bislang die ungeklärte Identität sowie das Fehlen gültiger Heimreisedokumente entgegen. Im Übrigen siehe Antwort zu f. e. welche Maßnahmen wurden daraufhin jeweils von wem ergriffen? Auf dem Flur des Hafthauses anwesende Bedienstete, die den Vorfall beobachtet haben, haben Alarm ausgelöst, weitere Kollegen eilten hinzu. Insgesamt fünf Bedienstete brachten den Gefangenen zu Boden, wobei dieser heftigen Widerstand leistete. Da er sich auch weiterhin heftig zur Wehr setzte, wurde ihm auf Anordnung des stellvertretenden Dienstgruppenleiters des Hauses 4 eine Handfessel angelegt und auf Anordnung des zweiten Wachhabenden der JVA Billwerder wurde er auf die Sicherungsstation (Haus 6) verbracht. Da sich der Gefangene dort auch weiterhin trotz Fesselung massiv zur Wehr setzte, ordnete der zweite Wachhabende wegen Gefahr im Verzug die Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum mit Fesselung an die Bettstatt an. Die Anstaltsleitung wurde verständigt und stimmte der Maßnahme zu. Der erste Wachhabende in der Zentrale der JVA Billwerder informierte die stellvertretende Anstaltsleiterin, die diensthabende Ärztin im Zentralkrankenhaus sowie den Kriminaldauerdienst. Ein Anstaltsarzt suchte den Gefangenen auf, der eine Medikation ablehnte. Die stellvertretende Anstaltsleiterin suchte den Gefangenen insgesamt dreimal in Abständen von eineinhalb beziehungsweise einer Stunde auf, um jeweils zu überprüfen, ob er sich inzwischen beruhigt hat und um über eine Aufhebung beziehungsweise Fortdauer der Erforderlichkeit der Fesselung zu entscheiden. Beim dritten Aufsuchen konnte die stellvertretende Anstaltsleiterin dann die Fesselungsanordnung aufheben und der Gefangene wurde auf ihre Anordnung in einem anderen besonders gesicherten Haftraum ohne Fesselbett untergebracht. Auf Anordnung der Vollzugsleiterin des Hauses 6 wurde er am Folgetag gemäß § 19 Abs. 3 HmbStVollzG (Einschränkung der gemeinschaftlichen Unterbringung während der Arbeits- und Freizeit aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt) in einem anderen Haftraum ebenfalls auf der Sicherungsstation untergebracht. Dort befindet er sich nach wie vor (Stand 9. Mai 2016). f. wegen welcher Delikte waren die Delinquenten verurteilt worden? Der Gefangene verbüßt zurzeit insgesamt drei Freiheitsstrafen. Er ist wegen Sachbeschädigung , Beleidigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung in drei Fällen sowie wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Außerdem ist er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. 2. Wie hat sich die Anzahl der Tätlichkeiten gegen Bedienstete sowie der Tätlichkeiten gegen Gefangene in den einzelnen Justizvollzugsanstalten seit August 2015 jeweils monatlich entwickelt? Bitte pro JVA und Monat darstellen. Tätlichkeiten gegen Bedienstete JVA Bill-werder JVA Fuhlsbüttel JVA Glasmoor JVA Hahnöfersand Sozialtherapeutische Anstalt Untersuchungs - haftanstalt August 15 1 September 15 Oktober 15 November 15 Dezember 15 1 Januar 16 1 1 Februar 16 2 1 März 16 3 April 16 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4309 3 Tätlichkeiten gegen Bedienstete JVA Bill-werder JVA Fuhlsbüttel JVA Glasmoor JVA Hahnöfersand Sozialtherapeutische Anstalt Untersuchungs - haftanstalt Mai 2016 1 1 Tätlichkeiten gegen Gefangene JVA Bill-werder JVA Fuhlsbüttel JVA Glasmoor JVA Hahnöfersand Sozialtherapeutische Anstalt Untersuchungs - haftanstalt August 15 6 16 1 September 15 3 1 6 1 Oktober 15 6 1 2 November 15 2 1 5 1 Dezember 15 6 10 1 Januar 16 2 1 6 Februar 16 5 10 2 März 16 6 1 5 April 16 3 1 6