BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/431 21. Wahlperiode 12.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 06.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Perspektive Buss Hansa Terminal (BHT) im Hamburger Hafen Das Buss Hansa Terminal (BHT) ist einer der wenigen verbliebenen konventionellen Stückgutumschlagbetriebe, die für Hamburg als Universalhafen unverzichtbar sind. Dieses Terminal hat eine Betriebsgenehmigung bis Ende 2016. Nach vorliegenden Informationen schreibt der Betrieb schwarze Zahlen und beschäftigt unmittelbar im Hafenumschlag direkt circa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weitere Hafenbeschäftigte sind mittelbar in diesem Betrieb tätig. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1) Ist der Senat bereit dafür Sorge zu tragen, dass dem Buss Hansa Terminal auf dem bisherigen Betriebsgelände eine Betriebsgenehmigung über das Jahr 2016 hinaus erteilt wird und damit einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des konventionellen Stückgutumschlages im Hamburger Hafen zu erhalten? Durch einvernehmliche Vereinbarungen aus den Jahren 2009 und 2012 zwischen der Buss Hansa Terminal GmbH & Co. KG und der HPA wurde der Beendigungszeitpunkt des Mietvertrages für das Grundstück des Hansa Terminals auf den 31. Dezember 2016 festgelegt sowie eine Entschädigung gezahlt. Auf dieser Grundlage kann nicht von einer Fortführung des Mietverhältnisses und damit einer Fortführung des Betriebes auf dem bisherigen Betriebsgelände ausgegangen werden. Im Übrigen gilt unverändert das Prinzip des Universalhafens. 2) Falls dies nicht der Fall ist, plant der Senat auf diesem Gelände Betriebe anzusiedeln, die wegen der Olympiabewerbung den Kleinen Grasbrook verlassen müssen? Die Planungen zu Verlagerungen von Betrieben im Rahmen der Olympiabewerbung sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/395. 3) Falls dem BHT auf dem bisherigen Betriebsgelände eine weitere Betriebsgenehmigung verweigert wird, ist der Senat bereit dem BHT auf dem Gelände des Hamburger Hafens eine andere Betriebsstätte mit seeschifftiefem Wasser zur Verfügung zu stellen? Durch die benannten einvernehmlichen Vereinbarungen wurde zwischen den Parteien die Beendigung des Mietvertrages und damit auch die Auflösung der Betriebsstätte auf dem bisherigen Betriebsgelände vereinbart. Mit der geleisteten Entschädigungszahlung und der einvernehmlichen Vereinbarung sind die damit verbundenen Auswirkungen für das Unternehmen abgegolten.