BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4310 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 02.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Bewertung von Schiffskreditportfolien – Klagt Hamburg mit Bremen gegen die EZB? Wie dem „WESER-KURIER“ am 2. Mai 2016 zu entnehmen war, kritisiert die Finanzsenatorin der Freien Hansestadt Bremen (FHB), Karoline Linnert (GRÜNE), die EZB für deren Vorgaben hinsichtlich der Bewertung von Schiffskreditportfolien bei der Bremer Landesbank (LB Bremen). Diese seien zu restriktiv und damit ein wesentlicher Grund dafür, dass die Bank zuletzt nur schlechte Ergebnisse liefern und keine Gewinne an die FHB habe ausschütten können, die diese eigentlich zur Finanzierung des Offshore-Terminals Bremerhaven (OTB) eingeplant hätte. Weiterhin wird Senatorin Linnert vom „WESER-KURIER“ wie folgt zitiert: „Bremens Senat müsse sich daher überlegen, ob er nicht „gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern die Pflicht hat, sich mit diesem großen, mächtigen Bankenaufsichts-Apparat in Frankfurt anzulegen“. Auch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof sei „theoretisch möglich“.“ Das Schiffskreditportfolio der LB Bremen umfasst circa 6,7 Milliarden Euro; die Bilanzsumme der Bank lag zum Stichtag 31. Dezember 2014 bei circa 31,2 Milliarden Euro. Sie gehört zu rund 55 Prozent zur Norddeutschen Landesbank (Nord LB) und zu circa 41 Prozent der FHB; die Sparkassen halten einen Anteil von knapp 4 Prozent. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Befanden oder befinden sich Mitglieder des Senats und/oder Staatsrätekollegiums der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) im Austausch mit Vertretern der FHB über Fragen der Bewertung von Schiffskreditportfolien ? a. Wenn ja, seit wann und wann zuletzt? Ja, am 11. Februar 2016. b. Inwieweit war hierbei auch Kritik an den Bewertungsvorgaben der EZB ein Thema? Kritik an den Bewertungsvorgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) war kein gesonderter Besprechungspunkt. 2. Beabsichtigt der Senat der FHH, sich an einem Vorgehen der FHB gegen die Bewertungsvorschriften der EZB bezüglich der Schiffskreditportfolien zu beteiligen oder hat er dies bereits getan? Wenn ja, aus welchen Gründen hält er die entsprechenden Vorgaben der EZB für falsch? Drucksache 21/4310 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Ein Vorgehen der Freien Hansestadt Bremen gegen Bewertungsvorschriften der EZB ist der zuständigen Behörde nicht bekannt.