BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4313 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 03.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Warum muss Hamburg Bundesmittel in Millionenhöhe für die Förderung exzellenter Forschung wieder zurückzahlen? In der Drs. 21/4091 führt der Senat aus, dass für das Exzellenzcluster CliSAP erhaltene Bundesmittel in Höhe von über 2,2 Millionen Euro wieder an den Bund zurückgezahlt werden müssen. Gemäß Drs. 20/11997 wurden für das in den Neubau am Geomatikum integrierte CliSAP insgesamt Bundesmittel von circa 2,9 Millionen Euro erwartet, die für die Investitionen in Gebäude und Erstausstattung fest eingeplant waren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Auf Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) wurde für das ClSAP eine Bundesförderung zur Errichtung eines Neubaus zugesagt. Geplant war ein separates Forschungsgebäude (gegenüber des Geomatikums) mit einer Hauptnutzungsfläche von 1.500 m2. Die Kosten waren mit circa 6. Millionen Euro kalkuliert. Die Freie und Hansestadt Hamburg sollte für die Jahre 2009 – 20011 Bundesmittel von insgesamt 2,8 Millionen Euro erhalten. Der Neubau sollte im November 2010 fertiggestellt werden . Etwa zeitgleich wurde die Verlagerung der gesamten Universität Hamburg (UHH) auf den Kleinen Grasbrook geprüft. Mit dem Beschluss zum Verbleib der UHH am bisherigen Standort (2011) wurde auch die Neubauplanung für das CliSAP verändert: Es wurde ein Konzept für den Neubau am Geomatikum inklusive des Forschungsbaus CliSAP entworfen und ein neuartiges Organisations- und Finanzierungsmodell für den Hochschulbau entwickelt. Die Entscheidung, die Klimaforschung in einem modernen, deutlich größeren Neubaukomplex gemeinsam mit allen an der Erdsystem- beziehungsweise Klimaforschung relevanten Institute und Einrichtungen der UHH unterzubringen , eröffnete auch die Möglichkeit, Flächenbedarfe des Excellenzclusters abzudecken . Das CliSAP hatte sich in der Zwischenzeit personell vergrößert. Die CliSAP- Arbeitsgruppen mit sozialwissenschaftlicher und ökonomischer Ausrichtung konnten mit den anderen Gruppen zusammengeführt werden. Es entstand ein zusätzlicher Flächenbedarf gegenüber dem ursprünglichen Forschungsbauantrag im Umfang von circa 900 m2, der in der integrierten Planung berücksichtigt werden konnte. Die gemeinsame Unterbringung von CliSAP mit anderen Geowissenschaften in einem Gebäudekomplex lässt zudem zusätzlich positive Auswirkungen und Synergien erwarten und stellt daher für das CliSAP eine deutliche Verbesserung gegenüber dem 2008 geplanten Forschungsneubau dar. Dies vorausgeschickt, antwortet der Senat wie folgt: 1. In welchen Jahren hat Hamburg jeweils Bundesmittel in welcher Höhe für das Exzellenzcluster CliSAP im Rahmen der Forschungsbauförderung erhalten? Drucksache 21/4313 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2012: 250.000 Euro 2013: 1.315.000 Euro 2014: 657.500 Euro 2. Aus welchen Gründen genau müssen die Bundesmittel zurückgezahlt werden? Der Wissenschaftsrat hat die Förderung und Entwicklung des Exzellenzclusters ebenso wie den geplanten Neubau am Geomatikum positiv gewürdigt. Gleichwohl hat er festgestellt, dass die weitreichenden Umplanungen und deutlichen Erweiterungen gegenüber dem ursprünglich beantragten Konzept und der Verzicht auf einen eigenständigen Bau für die ursprünglich vorgesehene Unterbringung der Wissenschaftler des Excellenzclusters sowie die Bauzeitverzögerungen, die infolge der seinerzeitigen Prüfung, ob die Universität Hamburg auf den Kleinen Grasbrook verlagert werden soll, entstanden, nicht mehr den Förderrichtlinien entsprechen. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat auf dieser Grundlage in ihrer Sitzung am 19. Juni 2015 festgestellt, dass die Voraussetzungen für die gemeinsame Förderung des Forschungsbauvorhabens „KlimaCampus“ der Universität Hamburg gemäß § 3 AV-FuG nicht mehr vorliegen. 3. Seit wann ist den zuständigen Stellen bekannt, dass die Bundesmittel zurückgezahlt werden müssen? Seit dem Beschluss der GWK am 19. Juni 2015. 4. Wann ist die Rückzahlung der Bundesmittel fällig und in welcher Höhe sind damit Zinszahlungen verbunden? Die erhaltenen Bundesmittel wurden im Anschluss an den Beschluss GWK in voller Höhe ohne Zinsen mit dem BMBF verrechnet. 5. Wann und in welcher Höhe wurden für die Rückzahlungsverpflichtung der Bundesmittel Rückstellungen gebildet? Aufgrund der ausschließlich investiven Zweckbindung der Mittel ist eine erfolgswirksame Aufwandsrückstellung nicht zulässig und erforderlich. 6. Welche genauen Auswirkungen hat der Wegfall der Bundesmittel auf die Finanzierung des Neubaus am Geomatikum? 7. Wie sollen die in der in Drs. 20/11997 dargestellten Kalkulation enthaltenen Bundesmittel im Einzelnen kompensiert werden? 8. Welche Veränderungen ergeben sich für die Miethöhe des Neubaus am Geomatikum durch den Wegfall der Bundesmittel? Der Wegfall der Bundesmittel wurde durch die Gebäudemanagement Hamburg GmbH im Rahmen der Kreditaufnahme kompensiert. Spielräume haben sich aufgrund der im Vergleich zur Drucksache niedrigeren Zinskonditionen zum Zeitpunkt der Erstellung durch die Zinsersparnis ergeben. Insgesamt wurden dadurch die in der Drucksache genannte Kredithöhe und der Bürgschaftsrahmen nicht überschritten. An der Miethöhe ändert sich daher nichts. 9. Wie hat sich im Einzelnen der Zeitplan für den Bau, die Fertigstellung und die Übergabe an die Nutzer für den Neubau am Geomatikum seit Beratung der Drs. 20/11997 verändert? Unmittelbar nach Befassung durch die Bürgerschaft wurde die Ausschreibung der Leistungsverzeichnisse veröffentlicht. Der Baubeginn erfolgte im Februar 2015. Die Fertigstellung ist für Mai 2019 vorgesehen. Laut Mietvertrag wird das Gebäude nach der Einregulierungsphase im November 2019 an den Nutzer übergeben. 10. In welchen anderen Fällen musste Hamburg seit Anfang 2015 jeweils Bundesmittel in jeweils welcher Höhe zurückzahlen oder sich auf die anstehende Rückzahlung eingeplanter Bundesmittel einstellen? Was waren jeweils die Gründe dafür? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4313 3 Die Freie und Hansestadt Hamburg hat im Jahr 2015 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 1.267 Millionen Euro vereinnahmt. Die Senatskanzlei hat im Jahr 2015 20.489,31 Euro und im Jahr 2016 17.580,92 Euro nicht verbrauchte Bundesmittel zur Pflege und Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Hamburg zurückgezahlt. Außerdem wurden in 2016 1.596,10 Euro zurückgezahlt, die aus einer anteiligen Rückforderung der Zuwendung an den 34. Deutschen Evangelischen Kirchentag – Hamburg 2013 e.V. resultieren. Bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration werden im Bereich Jugend und Familie die Bundeszuschüsse an die tatsächlichen Kosten angepasst und falls notwendig nach Kostenabrechnung zurückgezahlt. Im Bereich Arbeit und Integration ist zu erwarten, dass nach Abschluss des Bund-Länder-Programmes „Initiative Inklusion“ bereitgestellte Bundesmittel aufgrund geringerer Antragszahlen und geänderter Förderverläufe während der Laufzeit zurückzuzahlen sind. Aus der Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ wurden Bundesmittel vereinnahmt, die im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung abgerechnet werden. Ergebnisse über die Prüfung der Verwendungsnachweise für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 liegen bisher nicht vor. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass hieraus Rückzahlungen resultieren können. Bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist es aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse im Dezember zu Verzögerung von Erdbauarbeiten gekommen. Daher ist mit einer Rückzahlung in Höhe von 27.830,54 Euro zu rechnen. Der Behörde für Schule und Berufsbildung wurde für das Projekt fifty/fifty junior an Hamburger Kindertageseinrichtungen eine Zuwendung des Bundes in Höhe von bis zu 200.444 Euro bewilligt. Das Projekt endete 2015 und wird gegenwärtig abschließend abgerechnet. Es ist damit zu rechnen, dass aufgrund von zwischenzeitlichen Stellenvakanzen im Projekt ein Teil der Mittel zurückgezahlt werden muss. Beim Bezirksamt Wandsbek könnte beim Bundesprogramm „Demokratie leben“ eine Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von 3.753,88 Euro entstehen aufgrund von zurückgeforderten Minderausgaben beim externen Zuwendungsempfänger. Das Bezirksamt Hamburg Mitte musste 2015 Fördermittel in Höhe von 1.401,71 Euro aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ zurückzahlen. Der Grund war die Nichtanerkennung von Ausgaben für die Anschaffung einer Musikanlage . Als förderfähig wurde nur der anteilige Abschreibungswert der Anlage anerkannt . Die restlichen vom Träger geltend gemachten Beschaffungskosten mussten daher zurückgezahlt werden. 2015 hat die KZ-Gedenkstätte Neuengamme Fördermittel der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Höhe von 244,90 Euro für das Haushaltsjahr 2014 zurückgezahlt. Nach Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen wurde ein Minderbedarf ausgewiesen, der zu dieser Rückzahlung führte.