BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4316 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Hamann und Karin Prien (CDU) vom 03.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Arbeitsmarkintegration von Flüchtlingen im Rechtskreis SGB II (Nachfragen ) Angesichts der hohen Zahl an Flüchtlingen, die voraussichtlich im Jahresverlauf 2016 nach erfolgter Anerkennung in den Rechtskreis des SGB II wechseln werden, sowie einer hohen Zahl an Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive , die weiterhin auf einen Integrationskurs warten müssen, sowie der erheblichen zusätzlichen Mittel, die der Bund für die Förderung zur Verfügung stellt, ergibt sich eine Reihe von Nachfragen zu Drs. 21/3888. Wir fragen den Senat: Der Stichtag für die erste Evaluation des Vorhabens W.I.R – work and integration for refugees ist der 30. April 2016. Die zu diesem Stichtag vorliegenden Daten werden derzeit ausgewertet. Die zuständige Behörde wird auf dieser Grundlage gemeinsam mit der Agentur für Arbeit (AA) und Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) einen Bericht erstellen, um den die Bürgerschaft mit Drs. 21/2382 bis zum 30. Juni 2016 gebeten hat. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter wie folgt: 1. Der Senat verweist in seiner Antwort auf die Drs. 21/3646 und trägt vor, die Vermittlungen in Arbeit, Ausbildung, Praktika und Maßnahmen seien Gegenstand einer Evaluation, welche die zuständige Behörde gemeinsam mit Arbeitsagentur und Jobcenter zum 30. April 2016 vorbereite. Welche konkreten Ergebnisse (bitte aufschlüsseln nach Vermittlung in Arbeit/Praktika/Maßnahmen und Branchen) hat die Evaluation erbracht? Siehe Vorbemerkung. 2. Der Senat beantwortet die Frage nach der Zahl der Flüchtlinge mit Leistungsanspruch gemäß SGB II wie folgt: „Die entsprechenden Auswertungsmöglichkeiten stehen voraussichtlich ab Mai 2016 zur Verfügung.“ Ist die Frage mit dem heutigen Datum zu beantworten und wie lautet gegebenenfalls die Antwort? Nein, dem Senat liegen keine Informationen bezüglich statistischer Auswertungsmöglichkeiten vonseiten der Bundesagentur für Arbeit vor. 3. Der Senat teilte mit, dass dem Eingliederungstitel für Jobcenter team.arbeit.hamburg bisher 5.959.050 Euro zum Einsatz für flüchtlingsinduzierte Mehrbedarfe zugeteilt wurden. Weitere Mittel seien avisiert, im Volumen jedoch noch unbestimmt. Mit diesen zusätzlichen Bundesmitteln sollen die Regelmaßnahmen für Förderbedarfe der Flüchtlinge aufgestockt werden. In welchem Umfang und mit welcher Zielrichtung sind Drucksache 21/4316 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die zur Verfügung gestellten circa 6 Millionen Euro zusätzlicher Mittel bislang abgeflossen – bitte eine Mittelabflussliste aufgeteilt nach Maßnahme -Typen beilegen, getrennt nach Mitteln aus dem ursprünglichen Volumen einerseits und den aufgestockten Mitteln andererseits. Sind weitere Mittel avisiert oder konkret zugesagt worden? In welchem Umfang genau? Welche Maßnahmen sind mit den über die 6 Millionen Euro an Zusatzmitteln hinausgehenden Geldern konkret geplant? Die zusätzlichen Mittel sind Bestandteil des Eingliederungstitels. Eine isolierte Ausweisung zum Abfluss dieser zusätzlich zugeteilten Mittel durch Jobcenter erfolgt nicht. Durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind über die 5.959.050 Euro (erste Tranche) hinaus weitere flüchtlingsinduzierte Mittel in Höhe von 1.262.200 Euro (zweite Tranche) zugesagt. Zur Übersicht über die Planungen der Eingliederungsmittel des Jobcenters vergleiche Drs. 21/3893. Die Planungen zum Einsatz dieser zusätzlichen Mittel sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/3888. 4. Der Senat gab bekannt, für 2016 im Programm „Deutschkurse für Flüchtlinge “ eine Verdreifachung der Planzahlen von 2013 auf nunmehr 1.860 Kursplätze anzustreben sowie ein neues Anschlussangebot „Deutschkurse zum beruflichen Einstieg“ mit 500 Kursplätzen. Hinzu soll die Verdoppelung der Kursplätze für das bedarfsorientierte Vorschaltangebot der Hamburger Volkhochschule (VHS) kommen zur „Erstorientierung für erwachsene Flüchtlinge – EOF“ – zur Heranführung an die Sprachförderangebote auf 600 Plätze. Welche Platzzahlen sind mit Stichtag 30.4.2016 erreicht worden? Im Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2016 haben nach Auskunft des Flüchtlingszentrums Hamburg insgesamt 618 Personen eine Teilnahmeberechtigung für das landesfinanzierte Programm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ erhalten. Darin enthalten sind 48 Teilnahmeberechtigungen, die über das Stundenkontingent von 300 Stunden hinausgehen und bereits die Berechtigung für das Programm „Deutschkurse zum beruflichen Einstieg“ mit enthalten. Im selben Zeitraum wurden im Programm „Erstorientierung für Flüchtlinge – EOF“ nach Angaben der Hamburger Volkshochschule (VHS) 57 Plätze belegt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zu Beginn des Jahres die vorhandenen Lehrkapazitäten noch prioritär für das von der Bundesanstalt für Arbeit finanzierte und mittlerweile ausgelaufene Programm „Einstiegskurse Deutsch“ (siehe Drs. 21/2868) eingesetzt wurden. 5. Der Presseberichterstattung war ein Vorhaben des BMAS zu entnehmen , 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge zu schaffen, die Leistungsberechtigte gemäß Asylbewerberleistungsgesetz sind. Wie soll dieses Vorhaben in Hamburg den Flüchtlingen zugutekommen, welche Maßnahmen sind konkret geplant? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Aussicht gestellt. Die Ausgestaltung der Arbeitsgelegenheiten sowie die Ressortanbindung und Verteilung der Mittel sind noch nicht bekannt.