BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4323 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 03.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Perspektiven für hafennahe Logistikflächen – Erweiterung in Altenwerder West? Laut aktuellen Presseberichten plant der Senat die Erweiterung des Hafengebiets um die Hafenerweiterungsfläche Altenwerder West. Diese Fläche solle dazu dienen, die steigende Flächennachfrage nach hafennaher Logistik zu bedienen. Neue hafennahe Logistikflächen sind dringend notwendig, da der Senat auf Basis von Zahlen der HPA in Drs. 21/4067 mitteilt, dass die Lücke zwischen nachgefragten und angebotenen Flächen immer größer wird. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: Der Senat hat am 3. Mai 2016 die Hafenplanungsverordnung (HPVO) in Altenwerder West beschlossen, mit der Flächen in Altenwerder West aus dem Hafenerweiterungsgebiet in das Hafennutzungsgebiet überführt werden. Damit wurden die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine spätere hafenwirtschaftliche Nutzung dieses Gebiets geschaffen. Derzeit erarbeitet die HPA eine Machbarkeitsstudie zu den Rahmenbedingungen für unterschiedliche Nutzungsszenarien. Daran werden sich anschließend die Herrichtung und Erschließung sowie die Vermarktung der Fläche ausrichten. Erst dann können die weitere Planung und die Realisierung der Bebauung konkretisiert werden. Für die Herrichtung, Erschließung und Bebauung werden jeweils genehmigungsrechtliche Verfahren erforderlich sein, die derzeit noch nicht abschließend benannt werden können. 1. Hat der Senat am 3. Mai 2016 die Erweiterung des Hafengebietes um die vorgenannte Fläche beschlossen? Siehe Vorbemerkung. Die Größe des Hafengebiets bleibt unverändert; das Hafennutzungsgebiet vergrößert sich. 2. Wie groß ist die Fläche? Welcher Anteil entfällt dabei auf Nutzungszwecke der Logistik? Die Fläche beträgt 44,5 Hektar. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Bis wann soll die Fläche entwickelt werden? Welche Voraussetzungen müssen dazu vorliegen und welche Behörden werden daran beteiligt sein? Ein konkreter Zeitpunkt kann noch nicht genannt werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 4. Welchem Nutzungszweck beziehungsweise welchen Nutzungszwecken soll sie zugeführt werden? Drucksache 21/4323 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hafenzweck gemäß § 6 Absatz 1 Hafenentwicklungsgesetz (HafenEG). 5. Wann soll die vorgenannte Fläche aus dem Hafenerweiterungsgebiet in Hafennutzungsfläche überführt werden? Die HPVO tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. 6. Welche Arbeiten sind erforderlich, um die Fläche zu entwickeln? Die Fläche muss baureif hergerichtet und erschlossen werden. Die Arbeiten sind abhängig von der angestrebten Nutzung, die noch zu konkretisieren ist. 7. Mit welchen Kosten für die Flächenentwicklung rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde? Woraus soll eine Finanzierung erfolgen (bitte Produktgruppe angeben)? Die Kosten sind abhängig von den konkret erforderlichen Maßnahmen und den späteren Flächenvergaben und können deshalb noch nicht konkretisiert werden. 8. Wird für das Gelände eine Schienenanbindung geplant? Wenn ja, auf welchem Weg und in welcher Größe? Wenn nein, warum nicht? Nein. Eine bahnseitige Erschließung der Flächen ist insbesondere aus topografischen Gründen nicht vorgesehen. 9. Welche Auflagen gibt es im Bereich Lärmschutz von welcher zuständigen Stelle seit wann für den Betrieb der Fläche? Es sind in der HPVO „Altenwerder West“ Nutzungsbeschränkungen gemäß § 7 Absatz 2 HafenEG festgelegt worden. a. Wie nah ist die nächstgelegene Wohnbebauung an dem Grundstück ? In westlicher Richtung beträgt der geringste Abstand 200 m und in südlicher Richtung 250 m. b. Trifft der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Maßnahmen , die geeignet sind, um die Wohnbebauung vor Lärm- und Abgasemission zu schützen? Wenn ja, welche und in welchem zeitlichen Rahmen? Gemäß § 5 Absatz 3 und 4 der HPVO ist zur Begrenzung der Lärmimmissionen die abschirmende Ausrichtung der Baukörper im westlichen Bereich des Plangebiets sowie einen flächenbezogenen Schallleistungspegel von maximal 60 dB(A)/m² in der Nachtzeit vorgeschrieben. Gegebenenfalls können später im Rahmen konkreter Genehmigungsverfahren weitere Auflagen festgelegt werden. c. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruhen die Auflagen? Siehe Antwort zu 9. 10. Welche Auflagen gibt es im Bereich Umweltschutz von welcher zuständigen Stelle seit wann für die Flächen? Gemäß § 5 Absatz 1 der HPVO ist vorgesehen, einen Randstreifen von circa 8,5 ha zwischen dem zukünftig zu nutzenden Areal und der Alten Süderelbe als Kulturlandschaft der heimischen Natur zu erhalten. Nach § 5 Absatz 2 der HPVO sind 10 Prozent der Flächen zu begrünen und vegetationsoffen zu belassen. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. b. 11. Wie viele Hafenerweiterungsflächen in welcher Größe stehen derzeit nach der vorgenannten Maßnahme noch jeweils wo zur Verfügung (bitte Angaben in Hektar)? 788 Hektar im Hafenerweiterungsgebiet gemäß § 2 Absatz 1 HafenEG. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4323 3 12. Gibt es bereits Pläne des Senats, weitere Flächen in das Hafengebiet zu überführen? Wenn ja, welche (bitte genau bezeichnen)? Nein.