BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4324 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 03.05.16 und Antwort des Senats Betr.: BAB Brücke Stader Straße  Mängel an der Autobahnbrücke der A 7 über der Stader Straße sorgen für Verkehrsbehinderungen in Harburg. Bei einer Brückenüberprüfung durch den Landesbetrieb für Straßen Brücken und Gewässer (LSBG) wurden offensichtlich Schäden entdeckt, die für eine nächtliche Vollsperrung der Stader Straße und die anschließende einspurige Verkehrsführung ursächlich waren. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Im Rahmen der durchgeführten Bauwerksprüfung zur Gefahrenabwehr wurden alle schadhaften und unsicheren Stellen umgehend beseitigt. Für den Auf- und Abbau des Gerüstes musste die Stader Straße für einige Stunden voll gesperrt werden. Während der eintägigen Arbeiten stand je Richtung ein Fahrstreifen zur Verfügung. Im September und Oktober 2016 wird eine Teilinstandsetzung der Kappen am Überbau Ost (Fahrtrichtung Flensburg) erfolgen. Im Jahr 2017 werden die Kappen des Überbaus West (Fahrtrichtung Hannover) instand gesetzt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Mängel wurden durch die Prüfung des LSBG an der Brücke entdeckt ? Der seitliche Rand der Brückenüberbauten wird von einer sogenannten Kappe gebildet . Auf der Kappe stehen Schutzeinrichtungen und Geländer. Bei routinemäßigen Bauwerksprüfungen wurden an der Unterseite der Mittelkappen lose Betonteile festgestellt, die beim Herabfallen eine Gefahr für den unterhalb fließenden Verkehr hätten darstellen können. 2. Warum musste aufgrund dessen die Straße gleich vollständig gesperrt werden? Die Sperrung erfolgte zur Gefahrenabwehr gegen möglicherweise herabfallende Betonteile. Darüber hinaus erforderten die Gerüstbauarbeiten in einer Höhe von circa 15 m Sicherheitsabstände zum fließenden Verkehr. 3. Hat man inzwischen weitere Erkenntnisse zu den festgestellten Mängeln erzielen können? Wenn ja: welche? Wenn nein: wann ist damit zu rechnen? Eine planmäßige Sanierung beziehungsweise Wiederherstellung der Kappen war im Zuge des achtstreifigen Ausbaus vorgesehen, um Verkehrsbeeinträchtigungen auf der BAB 7 so gering wie möglich zu halten. Bei der Vorbereitung der Ertüchtigung war das Drucksache 21/4324 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schadenbild noch nicht ausgeprägt. Die derzeitige Schadensentwicklung macht aus Sicherheitserwägungen eine zeitnahe Maßnahme erforderlich. 4. Welchen Zeitraum wird die Mängelbeseitigung voraussichtlich einnehmen und welche Einschränkungen für den Verkehr ergeben sich dadurch? Siehe Vorbemerkung. 5. Sind auch Verkehrseinschränkungen auf der A 7 notwendig? Nein. Für die Instandsetzung der Kappen im September und Oktober des Jahres 2016 und im Jahr 2017 wird eine gemeinsame Verkehrsführung im Rahmen der Straßenbauarbeiten erfolgen. 6. Wie sind die jetzt aufgetretenen Mängel im Zusammenhang mit der erfolgten Brückensanierung zu beurteilen? 7. Welchen Umfang hatte die vor Kurzem erfolgte Brückensanierung (bitte die durchgeführten Arbeiten genau beschreiben) und wie hoch waren die Kosten dafür? 8. Handelt es sich bei den jetzt festgestellten Mängeln gegebenenfalls um eine Gewährleistungsproblematik der damaligen Instandsetzungsmaßnahme für die die seinerzeitige Baufirma verantwortlich ist oder sind die jetzt festgestellten Mängel unabhängig davon jetzt zusätzlich aufgetreten ? Die aufgetretenen Mängel an den Brückenkappen stehen in keinem Zusammenhang zu der im Jahr 2014 erfolgten Verstärkung der Brücke Stader Straße. Diese Arbeiten dienten der Erhöhung der Tragfähigkeit der Brücke. Die Brücke Stader Straße wurde im Jahr 2014 durch den Einbau und das Vorspannen von externen Spanngliedern an die gestiegene Verkehrsbelastung angepasst und auf das derzeit höchste Lastmodell LM1 nach Eurocode (DIN EN 1991-2) verstärkt. Weiterhin wurden lärmgeminderte Fahrbahnübergangskonstruktionen eingebaut und der Überbau am Widerlager Nord durch den Einbau von Futterplatten um 1 cm angehoben . Die Baukosten betrugen 5,1 Millionen Euro. 9. Wurde vor der 2014 erfolgten Sanierung eine umfassende Bestandanalyse des Brückenbauwerks durchgeführt und warum wurden die jetzt festgestellten Probleme damals nicht entdeckt? Das Bauwerk wurde vor der Ertüchtigung im Jahre 2014 analysiert. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.