BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4325 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 03.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Wer betreibt welche Flüchtlingsunterkünfte heute und in Zukunft? Im Verlaufe der Flüchtlingskrise hat es sich zunehmend als sinnvoll und notwendig erwiesen, den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften nicht ausschließlich der städtischen Körperschaft f & w fördern und wohnen AöR zu überlassen , sondern daneben auch anderen Betreibern, wie dem Deutschen Roten Kreuz oder dem ASB. Allerdings bezog sich diese Entscheidung für einen Wettbewerb unter den Betreibern zunächst im Wesentlichen auf Zentrale Erstaufnahmen. Da in Anbetracht der Flüchtlingsentwicklung zunehmend weniger Zentrale Erstaufnahmen, jedoch mehr Folgeunterkünfte benötigt werden und Erstaufnahmen in Folgeunterkünfte umgewandelt werden müssen , stellen sich nunmehr neue Fragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Zentralen Erstaufnahmen werden zum 30.04.2016 von f & w fördern und wohnen AöR, welche von jeweils welchen anderen Betreibern seit wann betrieben? Standort Träger Inbetriebnahme Albert-Einstein-Ring Deutsches Rotes Kreuz (DRK) – Landesverband 12.10.2015 Amalie Sieveking Krankenhaus/ Richard-Remé-Haus f & w fördern und wohnen AöR (f & w) 01.01.2016 Bargkoppelstieg f & w 21.09.2015 Behrmannplatz DRK-Landesverband 15.11.2015 Beim Rauhen Hause 21 f & w 21.12.2015 Blomkamp Sporthalle Malteser Hilfsdienst 05.10.2015 Bredowstraße, f & w 03.08.2015 Dratelnstraße f & w 01.09.2015 Eißendorfer Pferdeweg, Asklepios klinik f & w 21.09.2015 Flagentwiet I DRK 11.12.2015 Geutensweg DRK-Harburg 17.08.2015 Grellkamp f & w 18.07.2015 Harburger Postraße f & w Juni 2014 HELIOS Klinik Mariahilf f & w 16.12.2015 Hellmesbergerweg Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V. 22.01.2016 Holstenhofweg f & w 28.09.2015 Jenfelder Moorpark f & w 18.07.2015 Karl-Arnold-Ring DRK-Harburg 01.01.1901 Drucksache 21/4325 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Standort Träger Inbetriebnahme Kieler Straße Johanniter Unfallhilfe (JUH) 2015 Kurdamm f & w 01.10.2015 Kurt-A.-Körber-Chaussee JUH 22.09.2015 Münzstraße (KoZe/Schule) f & w 01.05.2016 Neuland I DRK-Harburg 27.04.2015 Neuland II DRK-Harburg 09.10.2015 Niendorfer Straße f & w 03.02.2015 Nostorf/Horst BIS 03.08.2015 Ohlstedter Platz f & w 31.08.2015 Oktaviostraße f & w 31.08.2015 Osterrade f & w 16.10.2015 Papenreye Arbeiter Samariter Bund (ASB) 02.10.2015 Reichspräsident-Ebert-Kaserne f & w 11.09.2015 Rugenbarg DRK-Altona 23.09.2015 Schaarsteinweg f & w 01.05.2016 Schnackenburgallee f & w 05.10.2015 Schwarzenberg f & w 03.10.2014 Sportallee/Heselstücken f & w 15.11.2012 Vogt-Kölln-Straße DRK 31.12.2015 Wendenstraße JUH 09.10.2015 Wiesendamm 24 (Theaterfabrik) JUH 15.10.2015 Wiesendamm 3 (im Museum der Arbeit) f & w 09.03.2016 2. Welche Folgeunterkünfte werden von f & w fördern und wohnen AöR und welche von welchen anderen Betreibern seit wann betrieben? Für die Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung siehe Drs. 21/3107. 3. Wird der Betrieb von neuen Zentralen Erstaufnahmen und neuen Folgeunterbringungen inzwischen ausgeschrieben? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? Für den Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtungen ist grundsätzlich f & w zuständig. Im Übrigen siehe Drs. 21/2312, 21/2718 und 21/2775. Für den Betrieb der öffentlichrechtlichen Unterkünfte siehe Drs. 21/3107. 4. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zukünftig auch Zentrale Erstaufnahmen an andere Betreiber zu vergeben? Wenn ja, welche und in welchem Verfahren, nach welchen Kriterien? Inwieweit sind welche Ausschreibungen dazu anhängig und wie ist der Verfahrensstand? Siehe Antwort zu 1. Die Standorte der Erstaufnahmeeinrichtung werden von f & w sowie Hilfsorganisation und Vereinen betrieben. Darüber hinaus sind keine Ausschreibungen anhängig. 5. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zukünftig auch Folgeunterkünfte an andere Betreiber zu vergeben? Wenn ja, welche und in welchem verfahren, nach welchen Kriterien? Inwieweit sind welche Ausschreibungen dazu anhängig und wie ist der Verfahrensstand? 6. In der Öffentlichkeit wird die Vergabe der Folgeunterkunft Am Aschenland an das Deutsche Rote Kreuz kontrovers diskutiert. Inwieweit ist dieser Vorgang vergaberechtlich vorangetrieben worden? Wie ist der Verfahrensstand ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4325 3 Siehe Drs. 21/3107. Für die Vergabe zum Betrieb der Einrichtung zur Folgeunterbringung „Am Aschenland II“ ist ein offenes Ausschreibungsverfahren auf der Grundlage von § 130 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 64 und § 65 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) geplant. Die förmliche Ausschreibung der Dienstleistung erfolgt durch die Finanzbehörde. Die Kriterien werden mit der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben. Die Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung soll im Mai 2016 erfolgen.