BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4327 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 03.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Was kostet ein Unterbringungsplatz für Flüchtlinge? In Drs. 21/4153 heißt es im Hinblick auf die Platzkosten in der Erstaufnahme „Der Kostenansatz für 2016 auf Grundlage der Daten des Vorjahres und bekannter Veränderungen in 2016 beläuft sich derzeit auf monatlich circa 850 Euro für fixe Kosten (Platzkosten) und monatlich circa 1.070 Euro für variable Kosten (Belegungskosten) für einen Platz.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie setzen sich die genannten Kosten in Einzelnen zusammen? (Bitte prozentual oder in absoluten Summen darstellen, anhand welcher Kostenbestandteile die variablen Belegungskosten und fixen Platzkosten berechnet wurden.) Die Kosten sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen: 2016 je Monat je Monat 855,62 1.095,49 davon … fixe Kosten 772,06 Erstattung f & w (Abschläge zu Gebäudekosten,  Personaleinsatz, Anschaffung etc.) 443,64 Miete (Gebäude, Grundstücke, Container etc.) 328,42 einmalige Kosten 83,55 Herrichtungskosten (Umbau, Ingenieur, Montage etc.) 83,55 variable Kosten 1.095,49 Verpflegung 456,45 Hygienepakete 3,98 Dolmetscherkosten 16,22 Fahrkosten 29,99 Betriebskosten (Strom, Wasser, Gas) 83,64 externe Personalkosten (f & w: techn. Dienst, Unterkunftsleiter etc.) 138,38 Objektsicherung 225,19 Eingangsuntersuchung 24,51 Kinderbetreuung 15,44 Traumatherapie 3,99 Kleiderkammer, Freizeitgestaltung etc. 12,43 Sonstige Sachkosten 85,27 Angaben in Euro Platzkosten (fixe Kosten) Belegungs‐ kosten Drucksache 21/4327 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Was kostete ein Platz in der Erstaufnahme im Jahr 2015 pro Monat? (Bitte die einzelnen Kostenbestanteile, auf denen die Kalkulation basiert aufschlüsseln). Die Kosten sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen: 2015 je Monat je Monat 973,44 1.052,59 davon … fixe Kosten 779,05 Erstattung f & w (Abschläge zu Gebäudekosten,  Personaleinsatz, Anschaffung etc.) 438,98 Miete (Gebäude, Grundstücke, Container etc.) 340,07 einmalige Kosten 194,38 Herrichtungskosten (Umbau, Ingenieur, Montage etc.) 194,38 variable Kosten 1.052,59 Verpflegung 434,46 Hygienepakete 3,51 Dolmetscherkosten 17,91 Fahrkosten 26,50 Betriebskosten (Strom, Wasser, Gas) 91,96 externe Personalkosten (f & w: techn. Dienst, Unterkunftsleiter etc.) 125,68 Objektsicherung 202,87 Eingangsuntersuchung 29,31 Kinderbetreuung 17,21 Traumatherapie 4,18 Kleiderkammer, Freizeitgestaltung etc. 13,12 Sonstige Sachkosten 85,86 Angaben in Euro Platzkosten (fixe Kosten) Belegungs‐ kosten 3. Was kostet ein Platz in einer Folgeunterkunft pro Monat? (Bitte für die Jahre 2014 – 2016 einzeln aufschlüsseln nach Jahr und Kostenbestandteilen , auf denen die Kalkulation basiert.) Die Kosten für einen Platz in der Folgeunterbringung beliefen sich 2014 monatlich auf 396,11 Euro, 2015 auf monatlich 443,54 Euro und belaufen sich 2016 auf monatlich 446,27 Euro für einen Platz. Die Kosten der Folgeunterbringung werden über einen Kostensatz abgerechnet. Der Kostensatz setzt sich zusammen aus Miete und Mietnebenkosten, Medienaufwendungen (Strom, Gas und so weiter), Betriebskosten ohne Energie, Abschreibungen und Sonderposten, Materialaufwendungen, Fremdleistungen, sonstige betriebliche Aufwendungen, Instandhaltungen und Personal (technischer Dienst und Unterkunftsund Sozialmanagement). Kosten für medizinische Versorgung, Therapie, Fahrkosten, Verpflegung, Hygiene, Bekleidung, und Freizeitgestaltung werden nicht den Einrichtungen zugeordnet. Die Veränderungen der Kosten pro Platz vom Jahr 2014 zum Jahr 2015 begründen sich in der Anpassung der Kostensätze des Betreibers (höhere Mieten und Instandsetzungskosten , angepasster Personalschlüssel, Mitfinanzierung über Kostensätze der ehemals aufwandsfinanzierten Wohnunterkünfte, siehe auch Drs. 20/8495 und Drs. 20/12697). Die Veränderungen vom Jahr 2015 auf das Jahr 2016 erfolgten aufgrund von Tarif- und Betriebskostenanpassungen. Aufgrund der Anzahl der Einrichtungen und der daraus resultierenden Kostensatzmischungen ist eine Aufschlüsselung der einzelnen Kostenbestandteile nicht möglich.