BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4328 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 03.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Vergabe von Reinigungsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte An den 39 Standorten der Zentralen Erstaufnahme mit derzeit rund 18.000 belegbaren Plätzen waren Ende März rund 15.000 Personen untergebracht. Mit Stand 31. März 2016 sind insgesamt 102 Folgeunterkünfte mit rund 19.400 Plätzen im Betrieb. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen basierend auf Angaben der Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte f & w fördern und wohnen AöR (f & w), Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V. (DRK HH), Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. (DRK Harburg) und Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. (DRK Altona), ASB Flüchtlingshilfe Hamburg GmbH (ASB), Arbeiterwohlfahrt (AWO), Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH (Maltester) und Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. wie folgt: 1. Welche Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung werden durch welchen Reinigungsdienstleister versorgt? Welche Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung sind nicht mit einem Reinigungsdienstleister versorgt ? In welchen Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung erfolgen Reinigungsdienstleistungen über hauptamtliches Personal und nicht über ein Dienstleistungsunternehmen? 2. Welcher Dienstleister betreut jeweils wie viele Einrichtungen mit jeweils welchem Personaleinsatz? Standort der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) Betreiber Eingesetzte Reinigungsdienstleister Albert-Einstein-Ring DRK HH Bernd Schmittendorf GmbH (3 Kräfte ganztags 7 Tage) Behrmannplatz DRK HH Bernd Schmittendorf GmbH (2 Kräfte ganztags 7 Tage) Blomkamp Malteser Fa. Peters Gebäudeservice (Einsatz von jeweils zwei Mitarbeitern morgens und abends) Flagentwiet DRK Harburg Fa. BOGDOL (Personaleinsatz erfolgt nach Revier-plänen des Unternehmens) Geutensweg DRK Harburg Fa. BOGDOL (Personaleinsatz erfolgt nach Revier-plänen des Unternehmens) Hellmesbergerweg AWO AWO Hamburg Dienste GmbH (4-6 Personen täg-lich) Karl-Arnold-Ring DRK Harburg Fa. BOGDOL (Personaleinsatz erfolgt nach Revier-plänen des Unternehmens) Drucksache 21/4328 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Standort der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) Betreiber Eingesetzte Reinigungsdienstleister Kieler Straße Johanniter MJ Hanse Dienstleistungen (4-8 Mitarbeiter pro Standort) Kurt-A.-Körber Johanniter MJ Hanse Dienstleistungen (4-8 Mitarbeiter pro Standort) Neuland I DRK Harburg Fa. BOGDOL (Personaleinsatz erfolgt nach Revier-plänen des Unternehmens) Neuland II DRK Harburg Fa. BOGDOL (Personaleinsatz erfolgt nach Revier-plänen des Unternehmens) Papenreye ASB Fa. Gebäudereinigerhandwerk Kadir Baruc (18 Mitarbeiter von 8 bis 18 Uhr, und 6 Mitarbeiter von 12 bis 22 Uhr) Rugenbarg DRK Altona Fa. Allzweck (7-8 Mitarbeiter täglich von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr) Vogt- Kölln Str. DRK Harburg Fa. BOGDOL (Personaleinsatz erfolgt nach Revier-plänen des Unternehmens) Wendenstrasse Johanniter MJ Hanse Dienstleistungen (4-8 Mitarbeiter pro Standort) Wiesendamm 24 Johanniter MJ Hanse Dienstleistungen (4-8 Mitarbeiter pro Standort) Bei den Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen, die von f & w betrieben werden, findet die Reinigung grundsätzlich durch die Firma BOGDOL Verwaltungs- und Immobilien GmbH statt. In den Einrichtungen in Osterrade und dem Wiesendamm erfolgt die Reinigung durch die Firma Horst Steinberg GmbH. Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Unterbringung werden 13 Einrichtungen durch eigene Reinigungskräfte von f & w gereinigt. In den übrigen Standorten der öffentlichrechtlichen Unterbringungen wird die Reinigung ebenfalls durch die Firma BOGDOL ausgeführt. Der Personaleinsatz erfolgt im Rahmen der Einsatzplanung des Dienstleisters . Die weitere Aufschlüsselung aller Einrichtungen des Betreibers f & w ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Mit welchen Aufgaben sind die Reinigungsdienstleister im Einzelnen beauftragt? Wie häufig werden welche Bereiche in den Einrichtungen gereinigt? Die Reinigung erfolgt auf Basis der jeweiligen Reinigungsverträge und orientiert sich an den Anforderungen in den jeweiligen Einrichtungen. Grundsätzlich erfolgt eine Reinigung der Gemeinschaftsflächen (beispielsweise Flure, Kantine, Kita, Schulungsräume , Freizeiträume), Sanitärräume und Büros. Insbesondere die Reinigung der Sanitärräume erfolgt mehrmals täglich. 4. In welchem Umfang sind Bewohner von Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung selbst verpflichtet, Reinigungsarbeiten durchzuführen? Die Wohn- und Schlafbereiche der Bewohner werden in der Regel selbstständig und eigenverantwortlich durch die Bewohner gereinigt (zum Schutz der Privatsphäre). Dies gilt sowohl für die Standorte der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung als auch der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Die Betreiber halten jedoch teilweise in den Hausordnungen Regelungen fest. Bisher sind jedoch keine strengen Kontrollen oder Ermahnungen erforderlich gewesen. 5. Art der Vergabe der Dienstleistung: a. Wie erfolgt/erfolgte jeweils die Vergabe der Reinigungsdienstleistungen für die einzelnen Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung ? (Bitte auch den Prozess erläutern.) b. Hat es öffentliche Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Reinigungsdienstleistungen gegeben? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4328 3 Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? c. Haben Interessensbekundungsverfahren stattgefunden? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? d. Sind die Vergabeentscheidungen anhand einer freihändigen Vergabe erfolgt? Wenn ja, in welchem Umfang hat die Einholung von Angeboten stattgefunden? Wenn nein, warum nicht? e. Wer ist jeweils für die Vergabe der Reinigungsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften und Einrichtungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge zuständig? f. Anhand welcher Kriterien erfolgte die Vergabe beziehungsweise die Auswahl der Dienstleister und mit jeweils welcher Gewichtung gingen die Kriterien in die Vergabeentscheidung ein? g. Wann ist jeweils welche Vergabeentscheidung getroffen worden? h. Für welche Laufzeit erfolgte jeweils die Vergabe? (Bitte einzeln auflisten.) Die Zuständigkeit für die Beauftragung der Reinigungsfirmen liegt bei den Betreibern, die nicht alle zur Ausschreibung verpflichtet sind. Für die Auswahl der Dienstleister sind vor allem Kriterien Preis/Leistung, Personaleinsatz von Relevanz. Die Vergabestelle von f & w hat im Jahr 2012 ein europaweites Ausschreibungsverfahren in Bezug auf die Vergabe der Reinigungsleistungen für die von f & w betriebenen Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünfte gemäß § 3 EG (1) i.V.m. § 12 VOL/A durchgeführt. Der Zuschlag für den Rahmenvertrag ist am 29. Mai 2012 erteilt worden. Die Einzelabrufe unter dem Vertrag sind seitdem fortlaufend mit der Inbetriebnahme weiterer Standorte geschlossen worden. Der Vertrag wurde zunächst für zwei Jahre abgeschlossen (vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2014) und enthält eine genutzte Verlängerungsoption bis 30. Juni 2016. Auswahlkriterien erfolgten anhand der Wirtschaftlichkeit und Auskömmlichkeit des Angebotes. Das DRK Harburg hat mit der Übernahme des Standortes der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung Karl-Arnold Ring am 01.11.2014 von f & w auch den laufenden Vertrag mit dem Reinigungsunternehmen BOGDOL übernommen. Alle neu geschlossenen Verträge zwischen dem DRK Harburg und BOGDOL erfolgten zu den bisherigen Konditionen mit einer befristeten Laufzeit zum Laufzeitende der jeweiligen Standorte der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung. Die Malteser haben ein Angebot eingeholt und den Auftrag im Oktober 2015 ohne feste Laufzeit vergeben. Beim DRK HH erfolgte die Vergabe freihändig. Sofern zeitlich möglich, werden Angebote von verschiedenen Anbietern verglichen. Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung ist für die Vergabe der Reinigungsdienstleistung in den Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zuständig. Die Vergabe erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL). Ab einem bestimmten Vergabewert wird die Ausschreibung in Zusammenarbeit mit der Finanzbehörde durchgeführt. 6. Kontrolle der Reinigungsdienstleistungen: a. Finden Qualitätskontrollen des durch die Reinigungsdienstleister gelieferten Service statt? Wenn ja, in welchem Umfang und Abständen? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/4328 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Ja. Die Qualitätskontrolle findet regelmäßig und anlassbezogen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreiber (zum Beispiel Objektbetreuer, Hausmeister, Unterkunftsmanagement) sowie durch eigenes Personal des Dienstleisters (Reinigungsleitung ) statt. Bei Mängeln wird der Reinigungsdienstleister informiert und zur Nachbesserung aufgefordert. b. Durch welches Personal wird die Einhaltung des Hygieneplanes durch die Reinigungsdienstleister gewährleistet? Die Einhaltung des Hygieneplans wird durch Mitarbeiter des Reinigungsdienstleisters beziehungsweise der Unterkunft gewährleistet (zum Beispiel durch Vorarbeiter/ Schichtleiter, QM-Beauftragten). c. Gibt es die Möglichkeit bei temporären Verschmutzungen abweichend von Regelrhythmus Reinigungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen? Wenn ja, zu welchen Konditionen? Wenn nein, was wird unternommen, um den Reinigungszustand gemäß Hygieneplan herzustellen? Ja, es gibt die Möglichkeit, auch außerhalb des normalen Rhythmus Reinigungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt zu den gleichen vertraglich vereinbarten Konditionen. 7. Auftragsvolumen der Reinigungsleistungen: a. Wonach bemisst sich jeweils das Auftragsvolumen für die Vergabe der Dienstleistung? b. Wie hoch ist jeweils der Auftragswert der zu erbringenden Leistung für die Reinigungsdienstleitungen der einzelnen Einrichtungen? c. Welche Vergabeart und welcher Schwellenwert sind bei den jeweiligen Auftragswerten einschlägig? Das Auftragsvolumen ist abhängig von der zu reinigenden Raumart, der Größe der Räume sowie der Häufigkeit der Reinigung. Der Auftragswert ist variabel und von den jeweiligen Anforderungen der einzelnen Einrichtungen abhängig. Bei den Johannitern liegt der Kostensatz bei 16,80 Euro pro Stunde. Der Auftragswert der AWO, die die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung Hellmesbergerweg betreut, liegt bei monatlich circa 15.000 Euro je nach Monatslänge und Sonderbedarfen . In der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung am Blomkamp liegt das Gesamtvolumen bei circa 20.000 Euro. Aufgrund der nicht bestehenden Ausschreibungspflicht wurden die Auftragswerte von den Betreibern nicht vollständig ermittelt. Die Ermittlung der Auftragswerte der Betreiber ist diesen in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Vergabe bei f & w wurde im Wege eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens gemäß § 3 EG (1) i.V.m. § 12 VOL/A durchgeführt. Maßgebend war der zum Zeitpunkt der Ausschreibung geltende Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen in Höhe von 200.000 Euro. 8. Was kosten die Reinigungsdienste? a. In jeweils welcher Höhe sind zum Stichtag 31.03.2016 insgesamt Zahlungen für die Jahre 2015 und 2016 an die Reinigungsdienstleister geflossen? (Bitte einzeln aufschlüsseln pro Jahr und Dienstleister .) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4328 5 Die Reinigungsunternehmen sind im Regelfall nicht Zahlungsempfänger der zuständigen Behörde. Daher ist eine Auswertung nach Unternehmen nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. b. Im Jahr 2015 hat die Firma BOGDOL für Reinigungsdienstleistungen in Unterkünften insgesamt 3,7 Millionen Euro bei f & w in Rechnung gestellt. Eine Abrechnung für das 1. Quartal 2016 liegt aktuell noch nicht vor. b. In jeweils welcher Höhe sind zum Stichtag 31.03.2016 jeweils Zahlungen für die Jahre 2015 und 2016 an die Reinigungsdienstleister für jeweils welche Einrichtung der Flüchtlingsunterbringung geflossen ? (Bitte einzeln aufschlüsseln pro Jahr und Einrichtung.) Für Reinigungsleistungen sind im Bereich der ZEA 2015 Kosten entstanden in Höhe von insgesamt 2.585.620,58 Euro. Eine Aufschlüsselung nach Standorten war in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit, aufgrund der damaligen Erfassungsmethoden, nicht möglich. Ab 2016 wurde das Controlling angepasst, sodass hier eine Aufschlüsselung nach Standorten erfolgen kann, soweit die Kosten von den Betreibern bereits eingereicht worden sind. Die zum Stichtag 31.03.2016 abgerechneten Kosten sind der folgenden Übersicht zu entnehmen : Standort Kosten zum Stichtag 31.03.2016 Albert-Einstein-Ring 39.209,82 Euro Bargkoppelstieg 51.630,40 Euro Behrmannplatz 8.388,43 Euro Flagentwiet 27.838,09 Euro Geutensweg 38.344,54 Euro Graf-Baudissin-Kaserne 20.302,23 Euro Harburger Poststraße 2.360,01 Euro Harburger Poststraße/Biotop 21,42 Euro Hellmesbergerweg 37.224,09 Euro Jenfelder Moorpark 638,32 Euro Krieterstraße 3.573,69 Euro Neuland I 31.784,91 Euro Neuland II (FEGRO) 35.138,30 Euro Ohlstedter Platz 2.284,80 Euro Papenreye 103.310,09 Euro Schmiedekoppel 29 40.000 Euro Schnackenburgallee/Zeltfläche 10.054,55 Euro Wendenstraße 2.570,40 Euro Wiesendamm 3 4.165,00 Euro Summe: 458.839,09 Euro Im Übrigen siehe Antwort zu 8. a.