BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4348 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 04.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Inanspruchnahme der Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Familienhilfe durch junge Flüchtlinge und deren Familien Die Angebote der Träger der Familienhilfe sowie der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden auch von den hier lebenden jugendlichen Flüchtlingen und deren Familien in Anspruch genommen. Dies führt vor Ort zu teilweise ganz erheblichen Mehrbelastungen und Mehrbedarfen bei den Trägern dieser Angebote. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch schätzt der Senat die durch die Flüchtlinge entstandenen Mehrbedarfe bei den Trägern Familienhilfe sowie der Offenen Kinderund Jugendarbeit vor Ort? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. 2. Hat die Zuwanderung von jugendlichen Flüchtlingen 2015 dazu geführt, dass die Angebote der Familienhilfe sowie der freien Kinder- und Jugendhilfe ausgeweitet wurden? Wenn ja, in welcher Größenordnung und in welcher Form? (Bitte nach Bezirken und Trägern aufschlüsseln.) Wenn nein, warum nicht? Angebote der Familienförderung und der Kinder- und Jugendarbeit richten sich regelhaft unabhängig vom Aufenthaltsstatus an die Bevölkerung im Einzugsbereich. Eine finanzielle Zuordnung bei den Regelangeboten nach dem Status Flüchtling erfolgt demzufolge nicht. Wie in Drs. 21/3914 dargelegt, haben Einrichtungen ihre Angebote ausgeweitet, um einerseits in oder bei Wohnunterkünften der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Kindern , Jugendlichen und Familien Freizeit-, Beratungs- und Unterstützungsangebote anbieten zu können und anderseits in ihren Häusern zusätzliche Angebote insbesondere zur Integration durch gemeinsame Aktivitäten zu schaffen. Diese wurden unter anderem aus den mit der Mehrbedarfsdrs. 21/1395 bereitgestellten Mitteln finanziert. Der Haushaltsjahresabschluss sowie die Verwendungsnachweise der freien Träger der Familienhilfe sowie der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für das Haushaltsjahr 2015 liegen noch nicht vor. Insofern ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Ermittlung von insgesamt entstandenen Mehrbedarfen nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/3914 und 21/4079. 3. Haben die Mehrbedarfe bei den freien Trägern zu einer Erhöhung der Rahmenzuweisungen des Senats an die Bezirke geführt? Wenn ja, in welcher Größenordnung? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirken .) Drucksache 21/4348 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? 4. Haben die Mehrbedarfe zu einer Erhöhung der Zweckzuweisungen der BASFI an die freien Träger geführt? Wenn ja, an in welcher Höhe und an welchen Träger? Wenn nein, warum nicht? Die im beschlossenen Haushaltsplan 2015/2016 ausgewiesenen Rahmenzuweisungen beziehungsweise Zweckzuweisungen können unterjährig nur durch einen entsprechenden Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft erhöht werden. Mehrbedarfe können durch Rückflüsse beziehungsweise nicht verbrauchte Mittel oder Deckungsfähigkeiten innerhalb von Produktgruppen ausgeglichen werden. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. sowie zu 5. 5. Wie hoch sind die Mittel insgesamt, die der Senat für Familienhilfen sowie die offene Kinder- und Jugendarbeit für Flüchtlinge zur Verfügung stellt? Für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 ist die Mittelbereitstellung für Kinder- und Jugendarbeit (PG 254.02) und Familienförderung (254.03) aus dem Haushaltsplan ersichtlich. Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Familienförderung sehen keine Differenzierung nach Ausgaben für geflüchtete Nutzer und Nutzerinnen oder hier langjährig lebende Nutzer und Nutzerinnen vor (siehe Antwort zu 1. und 2.). Zu den 2015 aus der Drs. 21/1395 zur Verstärkung der Angebote in der Produktgruppe 245.03 zugewiesenen Mitteln siehe Drs. 21/1596 und Drs. 21/4393. Für 2016 ist eine Verstärkung aus Mitteln der Drs. 21/1395 ebenfalls vorgesehen, die exakte Höhe wird sich aber erst im Laufe der Bewirtschaftung ergeben. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 6. Wie reagiert der Senat, wenn freie Träger der Familienhilfe sowie der offenen Kinder- und Jugendarbeit ihm mitteilen, dass sie überlastet sind? Die zuständigen Behörden befinden sich in einem ständigen Dialog mit den entsprechenden Trägern und erörtern gemeinsam mit ihnen Lösungsmöglichkeiten für die jeweilige Situation. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2.