BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4349 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 04.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Wasserschutzgebiet in Eidelstedt und Stellingen Im Zuge der „Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen zur Erreichung der Umwelt- und Klimaschutzziele des Senats“ (Drs. 21/3932) beabsichtigt der Senat, in Eidelstedt und Stellingen ein Wasserschutzgebiet auszuweisen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Über den allgemeinen flächendeckenden Grundwasserschutz hinaus bietet die Ausweisung von Wasserschutzgebieten die Möglichkeit, Gebiete festzulegen, in denen durch erhöhte Anforderungen an die Flächennutzung eine besondere Vorsorge für die Trinkwasserressource erzielt werden kann. Seit 1990 wurden durch den Senat fünf Wasserschutzgebiete auf Hamburger Stadtgebiet festgesetzt. Für den nordwestlichen Teil des Einzugsgebiets des Wasserwerks Stellingen wird derzeit ebenfalls ein Wasserschutzgebiet mit einer Fläche von rund 8,6 km² geplant (Wasserschutzgebiet Eidelstedt/Stellingen), da die im gesamten Raum Stellingen genutzten Grundwasservorkommen aufgrund der nur lückenhaft vorhandenen Deckschichten unzureichend gegen Verunreinigungen geschützt sind. Über dieses Vorhaben hatte der Senat bereits mit der Drs. 16/6083 vom 22. Mai 2001 berichtet. Es ist vorgesehen, in einem ersten Schritt das Einzugsgebiet der Förderbrunnen der Brunnengruppen Nord und Mitte unter Schutz zu stellen. Aufgrund der erfolgreichen Maßnahmen zur Sanierung und Sicherung der Altlasten ist davon auszugehen, dass im nächsten Schritt auch für den südöstlichen Teil des Einzugsgebiets (Brunnengruppe Süd) des Wasserwerks Stellingen eine Schutzgebietsausweisung erfolgen kann. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Um welche Flächen in Eidelstedt und Stellingen handelt sich bei der Teilunterschutzstellung ? Welche zusätzlichen Flächen sind von den in Drs. 21/3932 beschriebenen Maßnahmen betroffen? 2. Wie ist die genaue Lage des gesamten Trinkwassergewinnungsgebietes Eidelstedt/Stellingen? Siehe Anlage. 3. Laut Drs. 21/3932 ist die „Sanierung der altlastenbedingten Grundwasserschäden im Industriegebiet Stellingen weitestgehend erfolgreich umgesetzt“. a. Wo wurden Altlastenschäden beseitigt? b. Welche Altlasten lagen vor? Die Daten zu Altlasten werden im Fachinformationssystem Boden/Altlasten (FIS-AHK) geführt. In diesem System sind zu allen von der Bodenschutzbehörde jemals bearbeiteten Grundstücken die aktuellen bodenschutzrechtlichen Bezeichnungen dokumen- Drucksache 21/4349 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 tiert. Eine einzelflächenscharfe Prüfung ist aufgrund der Vielzahl der zu betrachtenden Grundstücke in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Räumlich lag der Schwerpunkt für Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Bahnhofs Eidelstedt. Hier waren bei umfänglichen Erkundungsmaßnahmen diverse verunreinigte Grundstücke und insgesamt sechs Grundwasserschäden ermittelt worden, von denen eine Gefährdung einzelner Wasserwerksbrunnen ausging. Darüber hinaus waren in drei Bereichen Verunreinigungen im tieferen Wasserleiter festgestellt worden . Auf mindestens acht Grundstücken sind Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen worden . Bei den sechs Grundwasserschäden und den lokalen Schadstofffunden im tieferen Wasserleiter sind die Sanierungsmaßnahmen ebenfalls abgeschlossen worden. c. Wie wurde saniert? Schadensquellen wurden durch Bodenaustausch und Bodenluftsanierung saniert. Bei sieben gegenwärtig in Sanierung befindlichen Grundstücken handelt es sich um Sicherungsmaßnahmen. Bei den Grundwasserschäden sind hydraulische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Die Aromatenfahne Ottensener Straße wurde zusätzlich durch Stimulation der Mikrobiologie saniert (Injektion von Wasserstoffperoxid , Nitrat und Phosphat). d. Welche Sanierungsmaßnahmen sind noch offen? Bis wann sollen diese abgeschlossen sein? Die oben genannten Sicherungsmaßnahmen bedürfen noch für lange Zeiträume der Fortsetzung. Ein Zeitrahmen kann gegenwärtig nicht angegeben werden. 4. Für 2016 sind konsumtive Finanzmittel in Höhe von 21.000 Euro vorgesehen , der konsumtive Gesamtbedarf wird mit 279.000 Euro angegeben. Auf wie viele Jahre soll sich dieser Bedarf verteilen? Welche Mittel werden durch diesen Bedarf erfasst? Die Bedarfe verteilen sich auf die Jahre 2016 bis 2019. Sie setzten sich aus Personalkosten und Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit der Produktgruppe 291.11 „Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz“, Produkt „Wasserversorgungsmanagement “, zusammen. Bei den Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit handelt sich um Sachmittel, die für unterstützende Recherchen, Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen verwendet werden sollen. 5. Wie ist der genaue Verfahrensablauf der Unterschutzstellung? Bitte die einzelnen Teilschritte und deren Ausführungszeitraum aufführen. Beschlussfassung des Senats, Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft sowie Veröffentlichung der Verordnung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt sind für Ende 2016/Anfang 2017 vorgesehen. 6. Wird der Bezirk in das Verfahren eingebunden? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Welche bezirklichen Gremien haben sich wann mit dem Thema beschäftigt? Ist eine weitere Beschäftigung bezirklicher Gremien mit dem Thema vorgesehen? Wenn ja, wann? Das Bezirksamt Eimsbüttel ist im Rahmen der üblichen Beteiligung an Drucksachen in das Verfahren eingebunden. Im Regionalausschuss Stellingen am 27. August 2012 wurden von der zuständigen Behörde die Planungen zum Wasserschutzgebiet Eidelstedt/Stellingen dargestellt und diskutiert. Ein weiterer Austausch ist beabsichtigt. In den aktuellen Bebauungsplanverfahren, die in dem geplanten Wasserschutzgebiet liegen, wird regelhaft ein Hinweis auf das geplante Wasserschutzgebiet Eidelstedt/ Stellingen aufgenommen. Anlage Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4349 3 4349ska_text_farbe gpojte 4349ska_Antwort_Anlage