BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4350 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 04.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkunft im Duvenacker (II) Am 3. November 2015 teilte der Senat in der Drs. 21/1838 „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ mit, dass vom Bezirksamt Eimsbüttel unter anderem die Fläche Duvenacker (Flurstück 6118) zur Bebauung bezugsfertiger Flüchtlingsunterkünfte gemeldet wurde. Zum Zeitpunkt der Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 18. Dezember 2015 (Drs. 21/2569) befanden sich einige Entwürfe und Pläne noch in der Abstimmung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1) Welches Maß der baulichen Nutzung gemäß § 17 BauNVO soll auf dem Grundstück umgesetzt werden? a. GRZ? b. GFZ? Das Maß der baulichen Nutzung gemäß § 17 BauNVO ist nicht abschließend ermittelt. 2) Welche Maße können tatsächlich umgesetzt werden, wenn der Ausbau des angrenzenden A7-Abschnitts abgeschlossen ist? Welche Planungen mussten wegen Baumaßnahmen im Rahmen des A7-Ausbaus angepasst werden? In welchem Umfang verringert sich die verfügbare Fläche durch Baumaßnahmen im Rahmen des A7-Ausbaus? Die Planungen für die Flächen Duvenacker berücksichtigen den Ausbau der A 7 vollständig . Es ist insoweit keine Anpassung erforderlich. Im Übrigen siehe Antworten zu 1) und 3) und Drs. 21/2569. 3) Wie ist der aktuelle Stand des Bebauungsplanverfahrens? Wie viele Wohneinheiten sollen auf dem Grundstück Duvenacker entstehen? Welche Geschossigkeit soll aktuell auf dem Grundstück umgesetzt werden? Wie viele Flüchtlinge sollen am Duvenacker untergebracht werden? Derzeit sind für das Plangebiet sieben Gebäude mit jeweils drei Vollgeschossen ohne Staffel mit insgesamt 105 Wohnungen vorgesehen. Informationen zum Bebauungsplanverfahren unter: http://www.hamburg.de/ eimsbuettel/bplaene-im-verfahren/5500520/eidelstedt75/. Im Übrigen siehe Drs. 21/1838.