BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4360 21. Wahlperiode 13.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 06.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Was passiert am Wohldorfer Damm im Bergstedter Ortskern? In den letzten Monaten wurden in Bergstedt die Gebäude Wohldorfer Damm 1 und 1a abgerissen. Die Grundstücke sind Teil des unter Denkmalschutz stehenden Ensembles „Ortskern Bergstedt“. Ich frage den Senat: 1. Welche Planungen sind bezüglich der weiteren Nutzung der genannten Grundstücke im Bergstedter Ortskern bekannt? 2. Wann wurden für diese Grundstücke jeweils Bauvoranfragen oder Vorbescheidsanträge mit welchem Inhalt gestellt? Wann wurden jeweils welche baurechtlichen Genehmigungen mit welchem Inhalt für die genannten Grundstücke erteilt? Für die Grundstücke Wohldorfer Damm 1 und 1 a wurden durch das Bezirksamt Wandsbek folgende Anträge genehmigt, aber noch nicht beschieden: • Vorbescheid zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses: am 31. Mai 2011 eingereicht, am 17. Oktober 2011 genehmigt. • Genehmigung zum Abbruch von zwei Einfamilienhäusern: am 7. September 2012 eingereicht, am 8. Oktober 2012 genehmigt. • Genehmigung für ein Wohn- und Geschäftshaus mit fünf Wohneinheiten, zwei Büros und Laden, mit Tiefgarage für zehn Stellplätze und offener Stellplatzanlage für zwölf Stellplätze: am 10. September 2012 eingereicht, am 15. Januar 2013 genehmigt. • Antrag auf Verlängerung dieser Baugenehmigung: am 7. Dezember 2015 eingereicht , am 28. Dezember 2015 genehmigt. Am 15. Februar 2016 wurde zudem ein Antrag zur Genehmigung einer Verkaufsfläche für einen Drogeriemarkt beim Bezirksamt Wandsbek eingereicht, aber noch nicht genehmigt und nicht beschieden. 3. Welche Genehmigungen wurden für welchen Zeitraum im Zusammenhang mit einer Baustelleneinrichtung an dieser Stelle erteilt? Keine. 4. Wann und in welcher Form war das Denkmalschutzamt im Einzelnen an der Genehmigung des Abrisses der Altgebäude sowie an den Planungen und Genehmigungen für die künftige Nutzung beteiligt? Der Bergstedter Dorfkern ist seit dem 15. Mai 1991 als Denkmalensemble in die Denkmalliste eingetragen. Da es sich bei den Gebäuden Wohldorfer Damm 1 und 1 a um nicht konstituierende Bestandteile dieses Denkmalensembles handelte, bestanden Drucksache 21/4360 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 seitens des Denkmalschutzamtes gegen den Abbruch der beiden Gebäude keine Bedenken. Hinsichtlich der Neubauplanungen war das Denkmalschutzamt seit Beginn des Jahres 2011 in die Abstimmungsgespräche einbezogen. Die Stellungnahmen des Denkmalschutzamtes an den Bezirk Wandsbek erfolgten zum Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO am 13. Juli 2011 und zum Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO am 11. Oktober 2012. Bezüglich der geplanten Nutzungsänderung erfolgte die letzte zustimmende Stellungnahme des Denkmalschutzamtes am 21. März 2016.