BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4361 21. Wahlperiode 13.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 06.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Steuerung der öffentlichen Unternehmen – Wann hat das Bilanzchaos bei der Hamburger Friedhöfe AöR endlich ein Ende? (3) Bis heute liegen noch keine Jahresabschlüsse der Hamburger Friedhöfe AöR (HF) für die Jahre 2013 und 2014 vor. Das bedeutet, dass noch immer nicht abschließend entschieden wurde, auf welcher Grundlage und in welcher Höhe die Grundstücksbewertung in der HF-Bilanz erfolgt. Dies hat deutliche Auswirkungen auf die Eigenkapitalhöhe der Freien und Hansestadt Hamburg . So liegt das Eigenkapital der HF per Dezember 2014 gemäß dem Beteiligungsbericht bei 142 Millionen Euro. Der Konzernabschluss der Freien und Hansestadt Hamburg weist dagegen für die HF ein um über 230 Millionen Euro niedrigeres Eigenkapital von –92 Millionen Euro aus. Die von der zuständigen Fachbehörde im Rahmen der Beratung des Rechnungshofberichts bereits im Sommer 2015 angekündigte kurzfristige Vorlage einer Drucksache zur Klärung des Themas ist immer noch nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Warum genau hat der Senat bislang noch keine Drucksache zur Bewertung der Grundstücke bei der HF vorgelegt? 2. Welche Fragen bezüglich der Bewertung der Grundstücke und der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Änderung des Bilanzansatzes bei der HF sind derzeit noch nicht geklärt? Die Klärung der rechtlichen Fragen sowie der Abstimmungsprozess der beteiligten Stellen dauern derzeit noch an. Die Fragen zur Bewertung der Grundstücke und zu den rechtlichen Voraussetzungen wurden zwischenzeitlich geklärt. 3. Welche Stellen waren seit Anfang 2015 im Einzelnen jeweils wann mit welchen Fragenstellungen im Zusammenhang mit der Grundstücksbewertung bei der HF sowie mit der Klärung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Änderung der Grundstücksbewertung der HF befasst? Die Abstimmung erfolgte zu allen relevanten Fragestellungen regelmäßig zwischen der BUE, der FB, der HF, den Wirtschaftsprüfer der HF sowie – abschließend – mit dem Rechnungshof. 4. Wann planen die zuständigen Stellen, der Bürgerschaft eine entsprechende Drucksache vorzulegen? Voraussichtlich im Jahr 2016. 5. Ist sichergestellt, dass bis zur Feststellung des Konzernabschlusses der Freien und Hansestadt Hamburg für das Jahr 2015 festgestellte und tes- Drucksache 21/4361 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 tierte Jahresabschlüsse der HF für die Jahre 2013, 2014 und 2015 vorliegen ? 6. Ist sichergestellt, dass bis zur Feststellung des Konzernabschlusses der Freie und Hansestadt Hamburg für das Jahr 2015 der Senat seine Meinungsbildung bezüglich der HF-Grundstücksbewertung abgeschlossen hat? Die Jahresabschlüsse 2013, 2014 und 2015 der HF wurden aufgestellt und geprüft. Die Wirtschaftsprüfer der HF werden nach der Änderung des Anstaltserrichtungsgesetzes (HFG) uneingeschränkte Bestätigungsvermerke für die HF-Jahresabschlüsse erteilen. Der Bürgerschaft werden der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Freien und Hansestadt Hamburg voraussichtlich im Herbst 2016 zur Feststellung beziehungsweise zur Billigung vorgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt soll das Verfahren zur Änderung des HFG als Voraussetzung zur Feststellung der Jahresabschlüsse von HF abgeschlossen sein. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.