BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4362 21. Wahlperiode 13.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 06.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Alsterbootangelkarte – Ein neues Bürokratiemonster? Das Angeln auf Alster, Bille und Elbe ist in Hamburg nicht nur Tradition und Bestandteil der Geschichte Hamburgs, sondern auch ein beliebtes Hobby bei Hamburgs Sportanglern. Um diesem Hobby vom Boot aus nachzugehen, bedarf es einer einjährig gültigen Alsterbootangelkarte. Die Auflagen, um diese zu erhalten, waren mit keinem hohen administrativen Aufwand oder gar hohen Investitionen verbunden. Dies hat sich seit 2016 stark verändert. Der Preis ist von 20 Euro auf 22 Euro gestiegen. Anstelle eines kleinen handlichen Ausweises wurden dieses Jahr zwei DIN-A4 Seiten mit einer hohen Anzahl von neuen Auflagen und Bedingungen ausgehändigt. Werden Hamburgs Anglern Steine in den Weg gelegt? Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Fischen vom Boot aus bedarf einer Erlaubnis der für das Gewässer zuständigen Schifffahrtsverkehrsbehörde gemäß § 42 Absatz 1 Ziffer 2 der Hafenverkehrsordnung (HVO) als Ergänzung zu § 57 Absatz 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Im schiffbaren Alsterrevier wurde diese Erlaubnis mit der „Alsterbootangelkarte“ bisher durch die zuständigen Bezirksämter ausgegeben. Die Digitalisierung der Erlaubnis führte unter anderem zu einer Veränderung der Gestaltung. Daneben kam es aufgrund der jährlich stattfindende Überprüfung sämtlicher Gebührensätze zu einer Anpassung der Verwaltungsgebühr von 21 Euro auf 22 Euro. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Seit wann und warum müssen die Boote der Angler (Kanu, Ruderboot und Ähnliches) für die Alster einen Namen in 10 cm großen Buchstaben führen, obwohl diese Kennzeichnungspflicht regulär nur auf Bundeswasserstraßen gilt? Die Kennzeichnung der Fahrzeuge wurde 2016 eingeführt, um die Zuordnung und Überwachung zu vereinfachen. 2. Warum bedarf es des Mitführens eines Rundumlichtes beim Angeln auf der Alster? Eine Beleuchtung erhöht die Sicherheit des Fahrzeugverkehrs bei Dunkelheit und schlechter Sicht. Drucksache 21/4362 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie sollen diese Vorgaben auf die zunehmende Anzahl von Stand-up- Paddlern angewendet werden, die zeitgleich die Gewässer mit den Anglern nutzen, auch in der Dunkelheit? Das Stand-up-Paddling bedarf im schiffbaren Alsterrevier keiner Sonderregelung und gehört zum Gemeingebrauch der Gewässer. Eine Kennzeichnung ist nicht erforderlich . Das Fahren bei Dunkelheit ist nur in Notsituationen zulässig. In diesem Fall wäre auch der Gebrauch eines weißen Lichtes erforderlich. 4. Warum gibt es die Einschränkung auf das Benutzen und Mitführen einer Angel, welches dem Hamburger Fischereigesetz, das zwei Angeln mit je einem Haken erlaubt, widerspricht? Die Beschränkung auf die Benutzung einer Angel pro Person beim Fischen von einem Fahrzeug aus ist aus Sicherheitsgründen eingeführt worden. Aufgrund der Vielzahl der Nutzungen sowie des zahlreichen Schiffsverkehrs im beengten Revier der Alster ist eine ständige Kontrolle und Handhabung der Angel geboten.