BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4363 21. Wahlperiode 13.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 06.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Ausbau der A 23 zwischen Eidelstedt und Tornesch Aus dem Entwurf des aktuellen Bundesverkehrswegeplans bis 2030 geht hervor, dass der Autobahnengpass der A 23 zwischen Tornesch und Eidelstedt ausgebaut werden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die genannte Strecke liegt zum überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein. Planung und Realisierung des Ausbaus können daher nur koordiniert zwischen den Ländern durchgeführt werden. Hamburg führt dazu regelmäßig Gespräche mit Schleswig- Holstein. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann haben sich der Senat, eine Behörde oder das Bezirksamt Eimsbüttel bereits mit dem Ausbau der A 23 beschäftigt? Wann haben Gespräche zu diesem Thema mit anderen Stellen, insbesondere zuständigen Bundesbehörden, stattgefunden? Unabhängig von einem Ausbau der A 23 hat die zuständige Behörde bereits im Vorfeld der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) Lärmschutzmaßnahmen an der A 23 in Hamburg geplant. Diese Maßnahmen sind so weit vorangeschritten, dass sie dem Bund seit Februar 2016 zur Genehmigung vorliegen. Dem Bezirksamt Eimsbüttel wurden die im Bereich Hörgensweg geplanten Lärmschutzmaßnahmen bereits im Januar 2016 vorgestellt. Nach Veröffentlichung des Entwurfs des Bundesverkehrswegeplans wurde im April 2016 sowohl mit dem Bund als auch mit dem Bezirksamt über eine mögliche Integration des geplanten Lärmschutzes in den Ausbau der A 23 gesprochen. 2. Wie beurteilt der Senat, dass der Ausbau der A 23 auf Hamburger Gebiet im Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf (Engpassbeseitigung ) aufgeführt wird? Die Aufnahme dieser Maßnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes wird vom Senat begrüßt. 3. Welche Maßnahmen will der Senat wann ergreifen, um den Ausbau voranzutreiben? Der Ausbau der A 23 zwischen Tornesch und der AS HH-Eidelstedt wird nach Beschluss des BVWP 2030 und der Verabschiedung des entsprechenden Bedarfsplans vertraglich in die Gesamtkonzeption des Bundesfernstraßenausbaus in den beiden Ländern eingebettet. Zu berücksichtigen ist hier insbesondere die laufende Erweiterung der A 7, um den Verkehrsfluss nicht zusätzlich zu beeinträchtigen. Die weiteren Planungen laufen in Abstimmung mit Schleswig-Holstein und dem Bund und sind noch nicht abgeschlossen. Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen sind ein erster Drucksache 21/4363 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Realisierungsschritt, der die Akzeptanz bereits vor dem Ausbau erhöhen wird. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Liegt derzeit ein Gutachten zu oder im Zusammenhang mit einem Ausbau der A 23 für diesen Abschnitt vor? Wenn ja, wie ist dieses Gutachten zugänglich? Aufgrund der derzeitigen Verkehrssituation auf dem Abschnitt Pinneberg-Nord bis zum Autobahndreieck (AD) HH-Nordwest mit regelmäßigen Überlastungserscheinungen , insbesondere im Frühspitzenverkehr, sowie unter Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrsentwicklung hat das Land Schleswig-Holstein im Jahr 2011 eine Verkehrsuntersuchung zur Optimierung des Verkehrsflusses durchführen lassen. Die Zusammenfassung der Verkehrsuntersuchung ist unter dem Titel „Optimierung des Verkehrsflusses auf der BAB 23 zwischen der Landesgrenze HH/SH“ auf den Webseiten des Kreises Pinneberg einzusehen. 5. Soll der zusätzliche Platzbedarf für den Ausbau der A 23 nur auf einer Fahrbahnseite gewonnen werden oder auf beiden Seiten der Autobahn? Welche Vor- und Nachteile bieten beide Varianten aus Sicht des Senats? Der bisherige Lösungsansatz geht von einem symmetrischen Ausbau der A 23 aus. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. Auf Hamburger Gebiet ist ein einseitiger Ausbau nicht sinnvoll, da an der Anschlussstelle Eidelstedt die vorhandene Linienführung wieder aufgenommen werden muss.